Politik | Briefwahl

Ab geht die Post

Diesen Herbst tritt Südtirol zur Wahlurne. Die Wahlberechtigten im Ausland geben ihre Stimmen durch Briefwahl ab - auch hier gibt es einiges zu beachten.
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Foto: Arnaud Jaegers / Unsplash

Am 22. Oktober 2023 wählt Südtirol seinen Landtag – für in der Provinz Ansässige ein Ding der Unmöglichkeit, diesen Termin zu versäumen. Dafür müsste man schon hinter dem Mond leben, oder im Ausland. Dabei stellen selbst solche Umstände keine Ausrede dafür dar, sich des politischen Mitgestaltens in Südtirol zu enthalten, denn es ist möglich, der Wahlpflicht auch außerhalb des Landes mittels der Post nachzukommen, was wiederum einige Fälligkeitsdaten umfasst, die ihrerseits nicht vergessen werden dürfen.

Seit dem Jahr 2013 können zwei Kategorien von Personen das Angebot der Briefwahl wahrnehmen: Südtiroler*innen, die im Ausland ansässig und in das Melderegister der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger (AIRE) eingetragen sind sowie Wähler*innen, die sich am Wahltag vorübergehend außerhalb von Südtirol aufhalten haben die Möglichkeit, ihre Stimme auf dem Postweg abzugeben. Es handelt sich bei ersteren dabei meist um Student*innen, welche das Land Südtirol verlassen haben, um ihre Ausbildung zu absolvieren.

Die Wahlberechtigten, die im Ausland leben, erhalten spätestens 60 Tage vor Ende der laufenden Legislaturperiode eine Mitteilung der Landesverwaltung, in der sie über die Modalitäten der Briefwahl informiert werden, sowie ein Antragsformular. Dieses ist nur dann relevant, wenn sich die Wähler*innen dazu entschließen, am Wahltag nach Südtirol zu kommen und ihre Stimme direkt in der Wahlsektion ihrer Heimatgemeinde abzugeben. In diesem Fall müssen sie das Formular ausfüllen und an die Gemeinde senden, in deren Wählerliste sie eingetragen sind, wobei es dort spätestens 45 Tage vor dem Wahltag, also bis zum 7. September, ankommen muss, um berücksichtigt zu werden. Auch gilt zu beachten, dass dieser Antrag nach dem Verfall der Einreichfrist nicht mehr zurückgezogen werden kann und nur für die jeweilige Wahl gilt. Sollten die Wähler*innen nicht die Möglichkeit haben, für die Landtagswahl zurück nach Südtirol zu kommen, wobei sie die Fahrtenkosten fernab von Tarifbegünstigungen oder Rückerstattungen selbst übernehmen müssen, geben sie ihre Stimme über die Briefwahl ab.

Die Wahlberechtigten, die sich hingegen nur vorübergehend außerhalb von Südtirol befinden und am 22. Oktober aus diesem Grund nicht persönlich zur Wahlurne treten können, müssen der Gemeinde, in deren Wählerliste sie eingetragen sind, einen Antrag auf Briefwahl stellen. Auch für dieses Gesuch ist das Fristdatum des 7. September einzuhalten.

 

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Briefwahl: Politisches Mitgestalten aus dem Ausland (Foto: pixelio)

 

Im Rahmen der Briefwahl erhalten die Wähler*innen einen Umschlag mit einem Wahlschein samt abtrennbarem Wahlabschnitt, dem Stimmzettel, einem kleinen gelben Umschlag, in den der Stimmzettel nach der Wahl gesteckt wird, einen großen weißen, frankierten Umschlag zur Rücksendung des Stimmzettels sowie des Wahlabschnitts und zuletzt eine Liste der Kandidat*innen.

Wie auch in den Wahllokalen vor Ort erfolgt die Stimmabgabe durch das Ankreuzen des bevorzugten Listenzeichens auf dem Stimmzettel, wobei es auch möglich ist, Vorzugsstimmen für bestimmte Kandidat*innen der angekreuzten Liste abzugeben – dafür genügt die Angabe des bevorzugten Namens. Nach abgegebener Wahlstimme wird der große weiße Umschlag an die Landeswahlbehörde geschickt. Das Versenden des Umschlags allzu lange aufzuschieben, sollte hierbei vermieden werden, da bei der Stimmzählung am Wahltag nur jene Stimmen der Briefwahl berücksichtigt werden, die spätestens am Freitag vor dem Wahltag, also am 20. Oktober, bei der Landeswahlbehörde eintreffen.

Wirft man einen Blick auf die Statistiken zur Wahlbeteiligung an den letzten beiden Landtagswahlen, wird deutlich, wie sehr der potenzielle Einfluss der Briefwahl in der Realität geschwächt wird: Insgesamt 35.004 Südtiroler*innen sind in das Meldeamt AIRE eingetragen und können daher im Ausland ihre Stimmen mittels der Post abgeben, doch machten im Jahr 2013 nur 7.993 Wähler*innen von dieser Möglichkeit Gebrauch, was umgerechnet 28,6% entspricht. Eine Legislaturperiode später, 2018, flossen 10.442 Stimmen aus dem Ausland in das Wahlergebnis ein – die Wahlbeteiligung stieg auf 29,8% an, während bei den Wähler*innen vor Ort eine umgekehrte Tendenz dokumentierbar war, welche die Wahlbeteiligung von 77,7% im Jahr 2013 auf 73,9% im Jahr 2018 sinken ließ. Dennoch lässt der Prozentsatz der Briefwähler*innen zweifellos Luft nach oben, zumal nur etwa ein Drittel an der Wahl der aktuellen Landesregierung teilgenommen hat. Ein Schlüsselaspekt in diesem Hinblick ist die Versendung der Stimmzettel aus dem Ausland, die nicht immer reibungslos verläuft und somit dazu führt, dass einige Umschläge zu spät in der Landeswahlbehörde eintreffen und folglich nicht mehr berücksichtigt werden können.

In Aussicht auf die heurigen Landtagswahlen besteht die Hoffnung, dass sich solche organisatorischen Schwierigkeiten in Grenzen halten, im Gegensatz zur Wahlbeteiligung im In- und Ausland.

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Dietmar Holzner Di., 25.07.2023 - 13:17

Ich zweifle, ob es von Kategorie II einen nennenswerten Anteil von Personen gibt, die vor dem 7. September bereits wissen, dass sie am 22. Oktober nicht im Lande sein werden.

Di., 25.07.2023 - 13:17 Permalink