Politik | Wohnungsnot

Leistbarer Mietzins kommt

Die Landesregierung verabschiedete gestern die Durchführungsbestimmungen für öffentlichen und sozialen Wohnbau. Die Marktlage wird wohl trotzdem angespannt bleiben.
Don Bosco
Foto: Waltraud Kofler Engl

Vor rund einem Jahr ist das neue Landesgesetz zum öffentlichen und sozialen Wohnbau in Kraft getreten. Der öffentliche Wohnbau umfasst rund 15.000 Wohnungen des Wohnbauinstitutes (Wobi) und der Gemeinden. Gestern (8. August) hat die Südtiroler Landesregierung auf Vorschlag von Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg drei Durchführungsverordnungen genehmigt. Damit ist der Weg geebnet, um Neuerungen in den Bereichen Zuweisung von Wobi-Wohnungen, Mietberechnung und Einführung leistbarer / bezahlbarer Mietzins sowie Wohnheime einzuführen.

 

Neuerungen

 
Mit der Verabschiedung der Durchführungsverordnungen sei es nun möglich, Projekte des Mehrgenerationenwohnens, des jungen Wohnens, ein verbessertes Mittelstandswohnen, Wohnmöglichkeiten für die ältere Generation und für Menschen mit Behinderung umzusetzen. Wichtig sei zudem die Förderung von Lebensräumen und der vernetzten Zusammenarbeit in den Stadtvierteln mittels Quartiersarbeit sowie die gute Zusammenarbeit mit Gemeinden und Bezirksgemeinschaften.
 

Wobi

 
Zu den Neuerungen im Bereich der Zuweisung von Wobi-Wohnungen zählt unter anderem die stärkere Gewichtung der Erwerbstätigkeit oder die Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften und Lebensgemeinschaften bei Neugründung einer Familie. Im Bereich der Miete wird mit der Durchführungsverordnung für neue Zuweisungen die Berechnung des sozialen Mietzinses anhand des in der EEVE erhobenen Einkommens und Vermögens eingeführt, als Mindestmiete sind 35 Prozent des Landesmietzinses vorgesehen.
 
wohnen_wobi.jpg
Das Wohnbauinstitut: Künftig soll es Wohnungen für eine größere Zielgruppe bereitstellen. (Foto: LPA / Carmen Kollmann)
 
Für bestehende Mietverhältnisse bleibt das derzeitige System aufrecht. Neu ist in diesem Bereich auch das „bezahlbare Wohnen“: Es handelt sich hierbei um eine neue Vermietungsschiene für Wobi-Wohnungen. Das Ziel ist es, die soziale Durchmischung zu stärken und die öffentlichen Wohnungen für neue Mietergruppen zu öffnen. In eigens ausgeschriebenen Gebäuden werden Wohnungen zu einem Mietpreis, der maximal der Landesmietzins sein darf, vermietet.
Darin wohnen sollen Bürger*innen, welche die Zulassungskriterien für den sozialen Wohnbau erfüllen, aber über ein (zu hohes) Einkommen verfügen, das sie von der Sozialmiete ausschließt. Die dritte Durchführungsverordnung betrifft die Wohnheime, in denen künftig unter anderem weitere Kleinwohnungen für bestimmte Berufskategorien und Studierende vorgesehen werden.
 

Blick aus der Branche

 
Laut Einschätzung von Experten reicht das neue Landesgesetz zum öffentlichen und sozialen Wohnbau sowie auch Bettenstopp und die Reform der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) noch lange nicht aus, um Wohnen in Südtirol leistbarer zu machen. Leonhard Resch, Referatsleiter der Arche im KVW, appelliert, den Bestand und leerstehende Strukturen besser zu nutzen und neue Wohnungen zu einem leistbaren Mietzins auf den Markt zu bringen. In Wien etwa würden die öffentliche Hand oder gemeinnützige Organisationen selbst preiswerte Wohnungen realisieren und somit die Marktsituation entspannen.
 
innichen.jpg
Kurzzeitvermietung für touristische Zwecke: In den meisten Fällen ist der GIS-Steuersatz niedriger als für die Langzeitvermietung an die ansässige Bevölkerung. (Foto: Seehauserfoto)
 
Da der Druck auf den Südtiroler Immobilienmarkt durch den steigenden Wohnungsbedarf und die hohe Nachfrage aus dem Ausland hoch bleiben werde, müsse die Politik stärker reagieren: „Deshalb müssen wir für die Einheimischen einen geschützten Markt schaffen und möglichst viel Wohnraum von der Preisspirale entkoppeln“, so Resch gegenüber der Südtiroler Wirtschaftszeitung.
Er spricht sich zudem dafür aus, dass an Ansässige vermietete Wohnungen geringer besteuert werden sollen als touristisch vermietete. Laut der geltenden Regelung müssen Kurzzeitvermietungen an Gäste meist mit maximal 0,56 Prozent besteuert werden, für Mietwohnungen an Einheimische gilt ein Steuersatz von 0,76 bis über einem Prozent GIS.
 
Bild
Profil für Benutzer Josef Fulterer
Josef Fulterer Do., 10.08.2023 - 06:33

Antwort auf von Elisabeth Garber

Bereits Anfang der 1970er Jahre des vorigen Jahrhunderts, bin ich als Bürgermeister bei den Auseinandersetzungen mit der Landes-Regierung, mit meinen Vorschlägen + den dazu gefassten Gemeinderats-Beschlüssen zur Verhinderung der Z W E I T - W O H N U N G E N, in das Messer gelaufen.
Damals lagen die Baukosten bei 150.000 Lire / m2 + für die Z W E I T - W O H N U N G E N haben die Bauspekulanten 100.000 Lire / m2 eingesackt.

Do., 10.08.2023 - 06:33 Permalink