Chronik | Burggrafenamt
Für zehn Tage Lizenz entzogen
Foto: Baptiste Merel / Unsplash
Das Polizeipräsidium Bozen hat beschlossen, den Betrieb der Diskothek "Raffl Club" in Meran für zehn Tage einzustellen. In den letzten Monaten wurden von der Polizei mehrere "schwerwiegende" Vorfälle in und um den Club festgestellt, darunter Schlägereien mit Verletzungen und zuletzt eine mutmaßliche Vergewaltigung in den Toiletten des Clubs, so die Polizei. "Betrunkene und ordnungswidrige Personen frequentierten das Tanzlokal, insbesondere in der unmittelbaren Umgebung des Lokals, worüber sich die Anwohner beschwerten", so die Quästur.
Auf Facebook heißt es dazu vom Club: "Die Schließung des Lokals wurde aufgrund von Vorfällen, welche sich in der Vergangenheit, ausschließlich vor dem Lokal ereignet haben veranlasst. Diese Vorfälle wurden weitgehend von Personen provoziert, welchen der Zugang zum Club verwehrt wurde und ihre Absichten dann in der Umgebung unseres Clubs austrugen. Wer den Raffl Club kennt, weiß dass bei uns die Sicherheit und das Wohl unserer Gäste an erster Stelle stehen und wir alles notwendige dafür tun, um diese auch zu gewährleisten. Was allerdings nicht sein kann, ist, dass wir als Club für Vorfälle in der Umgebung des Lokals zur Verantwortung gezogen werden! Dies liegt nicht in unserem Zuständigkeitsbereich, sondern in deren der örtlichen Polizei. Wir möchten außerdem darauf aufmerksam machen, dass es unseren Securities auch gesetzlich schlichtweg nicht erlaubt ist, außerhalb des Lokals einzugreifen."
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Die Verantwortung für
Die Verantwortung für nächtliche Ausschreitungen außerhalb des Lokals weise man von sich.
Sich einfach abputzen geht so aber auch nicht, Gewinne einstreichen und die Kosten sozialisieren.
Seit Jahren beklagen sich Besucher-innen und berichten in Rezensionen vom überfüllten Kellerlokal Raffl usw. Bewohner-innen des Altstadtzentrums am und um den Pfarrplatz, Tiroler Steig ... müssen schon lange all diese untragbaren Zustände ertragen. Auch aufgrund der dort abgegebenen Substanzen. Von regelmäßig massiven nächtlichen Ruhestörungen; Gewalt- und Vandalenakte, Schlägereien bis Fällen von Messerstecherei (Mordversuch).
Und nun sogar auch noch maßgeblich eine Vergewaltigung im Lokal selbst. Besonders nach der Schließung des Lokals um 03:30 bzw. 04:00 wird es für Anrainer-innen besonders schlimm. Und was macht(e) der Bürgermeisterin hingegen konkret? Ist Ordnungspolitik nicht der Selbstanspruch? Wozu hat es Bestimmungen und Auflagen für Betreiber, Kameraüberwachung (die ich dort am Platz nicht sehe), Ordnungs- und Sicherheitskräfte, Sozialarbeiter-innen?
Wer war der Täter? Foto in
Wer war der Täter? Foto in die Zeitung, öffentliche Ächtung und evt. Steinigung.
Antwort auf Wer war der Täter? Foto in von Dietmar Nußbaumer
"Die Besucher bis zum Verlust
"Die Besucher bis zum Verlust der Selbst-Kontrolle abfüllen," fällt sehr wohl in die Verantwortung des Lokal-Betreibers!
Antwort auf "Die Besucher bis zum Verlust von Josef Fulterer
Völlig richtig. Es gibt
Völlig richtig. Es gibt Regeln und das Prinzip der (gegenseitigen) Verantwortung. Insbesondere bei einem Club. Demnach ist der Zugang und Aufenthalt von Personen, u.a. im Sinne des Brandschutzes, auf die Gesamtzahl der namentlich registrierten Clubmitglieder und das Personal beschränkt. Ein Mitglied, das die Bedingungen des Clubs erfüllt, braucht sich dann auf nicht im Umfeld, auf dem Pfarrplatz, Tiroler Steig ... stundenlang "austoben", weil es zu Unrecht keinen Einlass bekommen hat usw.