Umwelt | Wolf & Bär

Ermächtigung für Abschüsse unterzeichnet

Auf Basis des neuen Landesgesetzes und zweier Gutachten hat Landeshauptmann Arno Kompatscher heute eine Ermächtigung für die Entnahme von zwei Wölfen unterzeichnet.
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Foto: Pixabay
Seit Juni wurden auf vier Almen, welche als Weideschutzgebiet ausgewiesen sind, Nutztiere gerissen. Die Almen gehören zur Gemeinde Mühlwald und den angrenzenden Gemeinden. Die Grundanforderungen für eine Entnahmeverfügung sind laut der Bewertung der Experten des Landesforstdienstes und der Juristen des Landes gegeben. Die Wolfspopulation im Land sei keineswegs gefährdet – für die Präsenz von 29 Tieren gibt es eindeutige Nachweise, in den letzten zehn Jahren ist die Population auch stetig gewachsen. Das bestätigt auch das Gutachten von Univ. Prof. Klaus Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur Wien (Boku).
Landeshauptmann Kompatscher hat heute (9. September) die Ermächtigung unterzeichnet, wonach in einem Umkreis von zehn Quadratkilometern der nachgewiesenen Risse zwei Wölfe entnommen werden können. Die Entnahme obliegt dem Landesforstkorps. Die Entnahmeermächtigung hat eine Gültigkeit von 60 Tagen ab der Unterschrift. 
Die Ermächtigung wurde nach einer ausführlichen Prüfung der Gutachten, die von der Wildbeobachtungsstelle und der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (Ispra) eingegangen sind, von den Experten der Abteilung Landesforstdienst in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung des Landes ausgearbeitet. Außerdem wurden Bewertungen von externen Experten mit aufgenommen. Die Entnahme wurde im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der aktuellen Lage beschlossen.
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Herta Abram Sa., 09.09.2023 - 20:41

Antwort auf von Walter Kircher

Vermeiden von Leid und Schmerz.... Es gilt schlicht, sich der Realität zu stellen!

https://www.meinekirchenzeitung.at/tirol-tiroler-sonntag/c-sonderthemen…

Martin M Lintner (link) plädiert für eine sachliche, wissenschaftsbasierte Diskussion, die den Tierschutz umfassend in den Blick nimmt – im Sinne des Vermeidens von Leid, Schmerz und Angst eines jeden (!) Tieres. Allerdings ist aus ethischer Perspektive zu differenzieren zwischen dem Leid, das Beutegreifer den Beutetieren zufügen, wofür Tieren keine moralische Verantwortung zugeschrieben werden kann, und dem Tierleid, das der Mensch in der Tierhaltung und Fleischindustrie ethisch zu verantworten hat.

Sa., 09.09.2023 - 20:41 Permalink
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Stefan S So., 10.09.2023 - 09:03

Antwort auf von Herta Abram

"die den Tierschutz umfassend in den Blick nimmt – im Sinne des Vermeidens von Leid, Schmerz und Angst eines jeden (!) Tieres."
Da bin ich ganz bei Ihnen. Die industrielle Ausbeutung von Tieren mit Ihren ganzen begleitenden Auswüchsen wie z. B. die Monokulturen zum Futteranbau welche die Biodiversität nachhaltig vernichtet.
Auf der anderen Seite ist es aber, insbesondere mit der Rückkehr des Wolfes, thematisch sehr schwierig aufs Tierwohl zu verweisen weil sich der Wolf, unverschuldet, genau an diesen Nutztieren bedient welche ein hohes Maß an Tierwohl von uns Menschen erhalten.

So., 10.09.2023 - 09:03 Permalink
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G. P. Sa., 09.09.2023 - 20:34

Tja, erstens ... ganze zwei Wölfe machen den Braten auch nicht fett, zweites ... werden diese zwei Wölfe innerhalb von 60 Tagen ganz bestimmt nicht entnommen werden, wetten!
Außerdem hoffe ich, dass die Leute vom Landesforstkorps den Rechenschieber mithaben und Mathematik studiert haben, um den Umkreis von zehn Quadratkilometer ausrechnen zu können.

Sa., 09.09.2023 - 20:34 Permalink