Irene Hell: "Der See gehört allen"

Kinder ab drei Jahre zahlen im Lido drei Euro Eintritt, sieben Euro Erwachsene. Ein freier, naturbelassener Seezugang am Kalterer See soll endlich her. Fordern nun auch PolitikerInnen.

Irene Hell von der Kalterer Dorfliste hat für die Rechtfertigungspolitik der Gemeinde kein Verständnis. Zu lange schon, warte die Bevölkerung, auf etwas, das ihnen einfach zusteht. "Der See ist im Landeseigentum. Der See gehört sozusagen also allen. Bürgern und Bürgerinnen." Hell bringt es auf den Punkt. Damit dieses Recht auch ausgeübt werden kann, "braucht es einen uneingeschränkten Zugang zum öffentlichen Gewässer."

Im Visier steht ein 3.500 qm² großes, brachliegendes Militärareal am Westufer des Kalterer Sees, warum für das Grün zahlen, wenn so viel Fläche brach liegt? Robert Sinn, Gemeindereferent der Gemeiden Kaltern, ist für den See zuständig. Gegenüber Rai Südtirol erklärt er: "Die Gemeinde hat sich immer für einen freien Seezugang eingesetzt. Von 6.30 bis 9.00 uhr und in den Abendstunden ab 18.30 ist freies Schwimmen möglich." Gratis, fügt Sinn hinzu. Im Schatten also, geeignet für Frühaufsteher, die dann zur Arbeit fahren.

500.000 Euro kann die Gemeinde locker machen. Ein Seerundwanderweg direkt am See, schwebt Sinn vor Augen, freies Baden muss warten. Schließlich brauche es Bestimmungen: " Parkplätze, sanitäre Anlagen, jemand der das Gebiet pflegt, einen Zugang für Maschinen", so der Gemeindepolitiker. Lido in klein also?" Brigitte Foppa von den Grünen mischt sich ein: "Es soll eben keinen Parkplatz geben. Sondern genau jene Menschen sollen diesen Teil nutzen können, die einen naturnahen Zugang zum See wünschen."

Unterschriften für einen freien Zugang zum Kalterer See können Sie hier abgeben.

 

 

 

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Willy Pöder Mo., 30.06.2014 - 12:40

"Die Gemeinde hat sich immer für einen freien Seezugang eingesetzt. Von 6,30 bis 9,00 Uhr und ab 18,30 Uhr ist freies Schwimmen möglich!"
Die Gemeinde Kalten ist - wer könnte dem widersprechen - von beispielloser Toleranz! Dennoch, warum denn so beschränkt und kompliziert! Es wäre doch einfacher und großzügiger, wenn die Gemeinde die Verordnung erließe, 'während der Nachtstunden ist die Benützung des Seewassers zum Zwecke des Schwimmens und des körperlichen Abkühlens auch für Kalterer, Überetscher und weiters - insofern noch Platz ist - für Südtiroler anderer Bezirke frei. Eine Ansässigkeitsbescheinigung zwecks Herkunftsnachweis ist jedenfalls mitzuführen!"

Mo., 30.06.2014 - 12:40 Permalink