Wirtschaft | Sanität

Generaldirektor a. D.

Das Verwaltungsgericht hat den Rekurs von Thomas Schael gegen die Verlängerung des Vertrages von Florian Zerzer angenommen. Exklusiv: Das Urteil.
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Foto: Sabes
  • Es ist ein Erdbeben, dessen Folgen noch nicht absehbar sind.
    Sicher aber ist: Die Landesregierung und die Führung des Südtiroler Sanitätsbetriebes haben einen Super-GAU produziert. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass einige Dutzend Beschlüsse der Sanitätsführung ungültig sein könnten und wohl neu gefasst werden müssen. Vor allem aber klopft jetzt der Kommissar an die Tür des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
    Der Grund: Das Bozner Verwaltungsgericht hat den Rekurs von Thomas Schael gegen die Verlängerung des Vertrages von Florian Zerzer als Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes angenommen und den Beschluss und die Verlängerung annulliert. Es ist eine juristische "Betonwatschn" für die Landesregierung und den Sanitätsbetrieb.
    Der Richtersenat aus Lorenza Pantozzi Lerjefors, Edith Engl, Michele Menestrina und Andrea Sacchetti als Berichterstatter und Urteilsverfasser kommt imUrteil 364/2023 zum Schluss, dass die Verlängerung des Zerzer-Vertrages durch die Landesregierung vom 3. Oktober 2023 nicht rechtens ist. 

    Im Urteil heißt es:

    „Il provvedimento di proroga disposto dall’amministrazione resistente risulta del tutto sprovvisto di una qualsivoglia base normativa e si pone in radicale contrasto con le disposizioni applicabili ratione materiae alla fattispecie.“

  • Urteilsverfasser Andrea Sacchetti: „Il provvedimento di proroga disposto dall’amministrazione risulta del tutto sprovvisto di una qualsivoglia base normativa." Foto: Staatsanwaltschaft Bozen

    Im diesem Verfahren dürfte dem Land, aber auch Florian Zerzer selbst die eigene Verteidigungsstrategie auf den Kopf gefallen sein. Denn sowohl die Anwälte des Landesrechtsamtes als auch die Zerzer-Verteidiger Paolo und Federico Fava haben es unterlassen, vor dem Verwaltungsgericht auch nur eine Begründung für die außerplanmäßige Verlängerung des Zerzer-Vertrages über den gesetzlich festgelegten 5-Jahres-Rahmen hinaus zu liefern. Beide Prozessparteien haben ausschließlich darauf abgezielt, nachzuweisen, dass der Kläger Thomas Schael keine Klageberechtigung habe. Die Verwaltungsrichter kommen aber zum gegenteiligen Urteil. Auch weil Schaels Anwälte Francesco Castiello und Giuseppe Tiripicchio glasklare und juristisch haltbare Argumente vorgebracht haben, dass Schael sowohl als möglicher kommissarischer Verwalter als auch als Kandidat für das Amt des Generaldirektors durch diese Verlängerung geschädigt wurde.
    Der Urteilsverfasser und ehemalige Bozner Staatsanwalt Andrea Sacchetti schreibt dazu im Urteil:

    „Il dott. Schael, in quanto in possesso dei requisiti richiesti, è dunque portatore di un interesse qualificato all’impugnazione di una procedura ritenuta illegittima e che pregiudica il suo legittimo interesse a concorrere alla nomina auspicata in ossequio alla procedura prevista dalla normativa sopra richiamata.“ 

    Dem Land, aber auch Florian Zerzer selbst ist die eigene Verteidigungsstrategie auf den Kopf gefallen. Beide Prozessparteien haben ausschließlich darauf abgezielt, nachzuweisen, dass der Kläger Thomas Schael keine Klageberechtigung habe,  und sie  haben vor Gericht keinerlei Gründe für die Notwendigkeit der Vertragsverlängerung vorgebracht. 

  • Kläger Thomas Schael: Sieg auf ganzer Linie Foto: Asl Lanciano

    Mit diesem Urteil wird der Beschluss zur Verlängerung des Vertrages von Florian Zerzer annulliert. Das heißt: Unmittelbar nach Zustellung des Urteils muss der Generaldirektor seinen Sessel räumen. Die Landesregierung muss jetzt schnell entscheiden, wie es weitergeht.
    Theoretisch könnte das Land gegen das Urteil am Staatsrat berufen und eine Art Beharrungsbeschluss fassen. Damit aber erhöht sich das Risiko, dass das Urteil in Rom bestätigt wird und somit alle Beschlüsse des Sanitätsbetriebes zwischen Oktober 2023 und Februar 2024 nichtig sind. Das Risiko dürfte hier aber zu groß sein.
    Realistischer ist die Ernennung eines Kommissars durch die Landesregierung. Oder man lässt zunächst den stellvertretenden Generaldirektor, in diesem Fall Sanitätsdirektor Josef Widmann, interimistisch den Sanitätsbetrieb führen und versucht, das laufende Auswahlverfahren für den neuen Generaldirektor im Schnelldurchgang noch in diesem Jahr zu beenden. Dann kann der neue Sanitätsgeneral ernannt werden.
    Sicher aber ist: Florian Zerzer wird noch in dieser Woche seinen Schreibtisch (vorerst) räumen müssen.

  • Das Urteil

    Exklusiv: Das Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts

Das ist keine Überraschung - ein klein wenig leben auch wir Südtiroler in einem Rechtsstaat.
Durnwalder hat es vorgemacht und Kompatscher treibt es auf die Spitze.

Warum haben so viele Leute eigentlich Kompatscher gewählt. ACH ja genau, sind alle privat versichert ...

schade schade,
das Gemurkse geht munter weiter.

Ein Trauerspiel!

Di., 28.11.2023 - 12:20 Permalink

“„Il provvedimento di proroga disposto dall’amministrazione resistente risulta del tutto sprovvisto di una qualsivoglia base normativa e si pone in radicale contrasto con le disposizioni applicabili ratione materiae alla fattispecie.“

Kann sich ein Landeshauptmann, hat Jura studiert, … so was leisten?

Di., 28.11.2023 - 12:30 Permalink

Ich hoffe der Zerzer Sanitäts Patriarch muss für immer den Stuhl räumen,nicht nur vorübergehend,höchste Zeit wer das Buch von Herrn Franceschini und Oberhofer gelesen hat ,der weiss WARUM!!!! Frage mich was unser LH sich bei diesen "Zerzer Spielchen" gedacht hat, ÄTZEND! Und vor so einem LH soll man noch Respekt haben,sorry N E I N!!! Das Gerichtsurteil sagt alles!

Di., 28.11.2023 - 12:37 Permalink