Politik | Wählbarkeit
Doppelter Wohnsitz
Foto: Seehauserfoto
Dieser Artikel ist SALTO+. Bitte anmelden um Artikel zu lesen!
Noch kein SALTO+? Mit einem Abo auf SALTO kannst du unabhängigen und kritischen Journalismus in Südtirol unterstützen! Abo abschließen!
Bitte anmelden um zu kommentieren
"Wer Anderen Gruben gräbt,"…
"Wer Anderen Gruben gräbt," sollte gut aufpassen, dass er nicht selber in einer selbst geschaffenen Gube landet.
Das ruft doch fast schon…
Das ruft doch fast schon nach einer Steuerprüfung (sowohl was die persönlichen Steuern als auch die Unternehmenssteuern des Unternehmens betrifft). Anhand von Kreditkartenabrechnungen und Mobilfunkdaten lässt sich dann recht schnell herausfinden, wo jemand seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt hat - mit den entsprechenden Konsequenzen.
Sehr bedenklich,wird der…
Sehr bedenklich,wird der Wahlprüfungsausschuss des Landes klären müssen??!!!
Als ich mich vor einigen…
Als ich mich vor einigen Jahren vorläufig in Deutschland angemeldet habe, hieß es dort: »Einen Nebenwohnsitz können Sie bei uns nicht anmelden, wenn sie nicht woanders in Deutschland einen Hauptwohnsitz haben. Ihr erster Wohnsitz in Deutschland ist für die deutschen Behörden immer der Hauptwohnsitz.« Dies wiederum müsse keineswegs der Lebensmittelpunkt sein, der könne auch im Ausland liegen. Gelten diesbezüglich in Österreich andere Regeln?
Antwort auf Als ich mich vor einigen… von pérvasion
Ja, in Österreich kann man…
Ja, in Österreich kann man auch einen Nebenwohnsitz anmelden, das machen beispielsweise viele Studenten in Innsbruck.
Antwort auf Ja, in Österreich kann man… von Andreas Thanei
Man kann den Nebenwohnsitz…
Man kann den Nebenwohnsitz nicht nur anmelden, man muss ihn anmelden, innerhalb vier Tagen, z. B. Studenten.
Antwort auf Als ich mich vor einigen… von pérvasion
Ach so, die Frage war auf…
Ach so, die Frage war auf den Hauptwohnsitz gerichtet. Auf der Seite der österreichischen Regierung steht folgendes:
Den Hauptwohnsitz hat jemand an einer Unterkunft, die er zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen machen möchte. Wesentlich ist einerseits, dass die Person die Unterkunft in dieser Absicht nimmt bzw. hat, andererseits dass sie sich dann auch tatsächlich dort aufhält. Die Absicht dahinter kann erwiesen sein (etwa, weil der Hauptwohnsitz angemeldet wurde) oder aus den Umständen hervorgehen (weil sich jemand faktisch dort aufhält).
Für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sind folgende Kriterien ausschlaggebend:
Aufenthaltsdauer
Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte
Wohnsitz von Familienangehörigen (insbesondere von Kindern) und
Ort ihrer Erwerbstätigkeit
Ort ihrer Ausbildung
Ort der Schule oder Kindergarten
Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften
Antwort auf Ach so, die Frage war auf… von Andreas Thanei
Danke für die Info!
Danke für die Info!
Mir hat man immer gesagt,…
Mir hat man immer gesagt, dass es sowas wie Haupt- und Nebenwohnsitz in Italien gar nicht gibt, sondern residenza, domicilio und recapito.
Siehe Südtiroler Hochschülerschaft: https://www.asus.sh/studieren-arbeiten/wohnsitz
"Laut italienischem Recht ist das Domizil dort, wo sich der Hauptsitz der Geschäfte und Interessen einer Person befindet. Der Wohnsitz ist dort, wo sich eine Person hauptsächlich aufhält (Art. 43 Italienisches Zivilgesetzbuch). Italien sieht also keinen Haupt- und Nebenwohnsitz vor, sondern nur einen Wohnsitz und ein Domizil. Schon damit ist klar: Zwei Wohnsitze zu haben ist nicht möglich.
Der Wohnsitzwechsel ist nicht automatisch an die Eintragung ins AIRE gekoppelt. Die Eintragung ins AIRE ist nur bei einer Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland für einen Zeitraum von über zwölf Monaten vorgesehen. Mit der Eintragung im AIRE erfolgt automatisch die Streichung aus dem Melderegister der Heimatgemeinde (APR), weshalb ein doppelter Wohnsitz für mehr als zwölf Monate laut italienischem Recht nicht möglich ist. Studierende bilden hier keine Ausnahme."
Antwort auf Mir hat man immer gesagt,… von Lorenz Winkler
Im it. Recht gilt es…
Im it. Recht gilt es zwischen "domicilio, residenza, abitazione, dimora" zu unterscheiden.
Sven kann auch noch so den…
Sven kann auch noch so den größten Skandal produzieren. Seine Wählerschaft ist derart rückständig, dass sie es eh nicht versteht.
Antwort auf Sven kann auch noch so den… von Am Pere
Vielleicht ist die…
Vielleicht ist die Wählerschaft von Sven Knoll in diesem Punkt nicht rückständig, sondern doch schon etwas voraus? Diese Möglichkeit sollte man in Betracht ziehen, bevor man voreilige Schlüsse zieht.
Das italienische Recht ist…
Das italienische Recht ist dehnbar, wohin sonst mit all den avvocati.