Politik | Landesverwaltung

Die Faschings-Kundmachung

Die Beauftragungen der höchsten Landesbeamten sind verfallen. Mit einer Interessensbekundung sollen sie jetzt im Schnelldurchlauf innerhalb von 5 Tagen erneuert werden.
Palais Widmann
Foto: Hannes Prousch
  • Stellen Sie sich vor, das Land sucht einen Generalsekretär, einen Generaldirektor und 14 Ressortdirektoren. Aber niemand weiß es. Außer jene, die das Amt bereits innehaben oder die auserwählt sind, zum Ressortdirektor berufen zu werden.
    Genauso läuft es derzeit in der Südtiroler Landesverwaltung. Die Führungsspitze des Landes wird über Fasching erneuert. Streng nach dem Gesetz ist es aber dennoch ein Verfahren mit einem schalen Beigeschmack.

  • Die neue Regelung

    Mit Ende der Legislatur verfallen die Führungsaufträge des Generalsekretärs des Landes, Eros Magnago, des Generaldirektors der Landesverwaltung, Alexander Steiner, sowie aller Direktoren der 14 Ressorts.
    Nach dem neuen im Juli 2022 in Kraft getretenen Führungskräftegesetz kann der Auftrag für die Amtsinhaber erneuert werden. Davor aber muss das Land eine formale Interessensbekundung ermöglichen. Das heißt, auf der Homepage des Landes erfolgt eine Kundmachung, dass die Ämter neu besetzt werden. 
    Interessierte können sich damit für die Jobs bewerben. Voraussetzung dafür ist eine Eintragung in das Führungskräfteverzeichnis A. In diesem Verzeichnis werden derzeit insgesamt 109 Personen geführt. 
    Es ist das erste Mal, dass diese Prozedur jetzt zur Anwendung kommt. Bisher wurden die Ressortdirektoren politisch berufen, das heißt als Vertrauenspersonen des jeweiligen Landesrates. Sie waren nicht beamtet und nahmen so eine Art Zwitterposition zwischen Politik und Verwaltung ein. 

  • Neue Landesregierung: Auswahl der Spitzenkräfte innerhalb von 5 Tagen Foto: LPA
  • Mit dem neuen Gesetz werden sie als „alti dirigenti“ eingestuft und sind damit organischer Teil der Landesverwaltung. Gleichzeitig hat sich ihr Zuständigkeits- und auch ihr Verantwortungsbereich deutlich erweitert.
    Deshalb hat man aber auch einen neuen Berufungsmodus einführen müssen. Herausgekommen ist auf dem Papier ein spannendes Auswahlverfahren um die Spitzenpositionen, bei denen sich alle aus dem sogenannten "Führungskräfteverzeichnis A" bewerben können. In der Theorie zumindest. 
    Doch in der Praxis hat man das so umgesetzt, dass am Ende wiederum eine politische Berufung herauskommt.

  • Die 5-Tages-Frist

    Denn die Kundmachungen wurden am gestrigen Mittwoch veröffentlicht. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen jetzt innerhalb von 5 Tagen ihre Interesse schriftlich bekunden. Die Interessenbekundungen gehen für den Generalsekretär und den Generaldirektor direkt an Landeshauptmann Arno Kompatscher, für die Ressortdirektoren direkt an den zuständigen Landesrat oder die zuständige Landesrätin. So muss sich ein Anwärter auf den Posten des Bildungsdirektors bei Philipp Achammer bewerben, der  Anwärter zum Direktor des Ressorts italienische Kultur, Handel und Dienstleistungen, Handwerk und Industrie bei Marco Galateo. Wer an der  Direktion des Ressorts Wohnbau, Sicherheit und Gewaltprävention interessiert ist, muss sein Curriculum an Ulli Mair schicken. 

  • Kundmachung für den Generaldirektor des Landes: Die Politiker werden notfalls die Kandidaten anhören müssen. Foto: SALTO
  • Die Einladung zum etwaigen Gespräch mit dem Landeshauptmann, der Landesrätin oder dem Landesrat wird per E-Mail an die in der Interessensbekundung angegebenen E-Mail-Adresse zugestellt“, heißt es in den verschiedenen Kundmachungen.
    Es dürfte kein Zufall sein, dass man diese wichtigen Personalentscheidungen ausgerechnet in der Faschingswoche trifft. 
    Denn es ist von vornherein klar, dass für die meisten Spitzenpositionen die amtierenden Führungskräfte bestätigt werden sollen. Und dieses Verfahren nur ein lästiger Zwischenschritt ist. Zudem gibt es bereits einige neue Auserwählte, die zum Ressortdirektor oder zur Ressortdirektorin berufen werden sollen.

     

    „In Wirklichkeit stört es nur, wenn zu viele ihr Interesse für diese Stellen bekunden. Denn dann muss ein Auswahlverfahren gemacht werden.“

     

    Dabei stört es nur, wenn zu viele ihr Interesse für diese Stellen bekunden. Denn dann muss der zuständige Politiker mehrere Kandidaten und Kandidatinnen zumindest anhören. Wobei der Sieger in fast allen Fällen schon von vornherein feststeht.
    Das ist der Grund, warum man diese Interessenbekundung jetzt im Schnelldurchlauf abwickelt. 
    Die Interessenbekundung endet am Rosenmontag, den 12. Februar um 23:59 Uhr. 
    Ob das „etwaige Gespräch“ mit den Kandidaten und Kandidatinnen aber am Faschingsdienstag stattfindet?
    Der Tag wäre dem Verfahren jedenfalls durchaus angemessen.

     

    Update:am 08.02.2024, 13 Uhr:

    Der Generaldirektor des Landes, Alexander Steiner legt Wert auf die Feststellung, dass diese Kundmachungen vom Organisationsamt des Landes am Mittwoch per E-Mail an alle Führungskräfte der öffentlichen Verwaltungen in Südtirol geschickt wurden. "Wir wollen also überhaupt nichts verstecken", sagt Steiner, "sondern genau das Gegenteil ist der Fall".