Politik | Landesverwaltung

Die Faschings-Kundmachung

Die Beauftragungen der höchsten Landesbeamten sind verfallen. Mit einer Interessensbekundung sollen sie jetzt im Schnelldurchlauf innerhalb von 5 Tagen erneuert werden.
Palais Widmann
Foto: Hannes Prousch
  • Stellen Sie sich vor, das Land sucht einen Generalsekretär, einen Generaldirektor und 14 Ressortdirektoren. Aber niemand weiß es. Außer jene, die das Amt bereits innehaben oder die auserwählt sind, zum Ressortdirektor berufen zu werden.
    Genauso läuft es derzeit in der Südtiroler Landesverwaltung. Die Führungsspitze des Landes wird über Fasching erneuert. Streng nach dem Gesetz ist es aber dennoch ein Verfahren mit einem schalen Beigeschmack.

  • Die neue Regelung

    Mit Ende der Legislatur verfallen die Führungsaufträge des Generalsekretärs des Landes, Eros Magnago, des Generaldirektors der Landesverwaltung, Alexander Steiner, sowie aller Direktoren der 14 Ressorts.
    Nach dem neuen im Juli 2022 in Kraft getretenen Führungskräftegesetz kann der Auftrag für die Amtsinhaber erneuert werden. Davor aber muss das Land eine formale Interessensbekundung ermöglichen. Das heißt, auf der Homepage des Landes erfolgt eine Kundmachung, dass die Ämter neu besetzt werden. 
    Interessierte können sich damit für die Jobs bewerben. Voraussetzung dafür ist eine Eintragung in das Führungskräfteverzeichnis A. In diesem Verzeichnis werden derzeit insgesamt 109 Personen geführt. 
    Es ist das erste Mal, dass diese Prozedur jetzt zur Anwendung kommt. Bisher wurden die Ressortdirektoren politisch berufen, das heißt als Vertrauenspersonen des jeweiligen Landesrates. Sie waren nicht beamtet und nahmen so eine Art Zwitterposition zwischen Politik und Verwaltung ein. 

  • Neue Landesregierung: Auswahl der Spitzenkräfte innerhalb von 5 Tagen Foto: LPA
  • Mit dem neuen Gesetz werden sie als „alti dirigenti“ eingestuft und sind damit organischer Teil der Landesverwaltung. Gleichzeitig hat sich ihr Zuständigkeits- und auch ihr Verantwortungsbereich deutlich erweitert.
    Deshalb hat man aber auch einen neuen Berufungsmodus einführen müssen. Herausgekommen ist auf dem Papier ein spannendes Auswahlverfahren um die Spitzenpositionen, bei denen sich alle aus dem sogenannten "Führungskräfteverzeichnis A" bewerben können. In der Theorie zumindest. 
    Doch in der Praxis hat man das so umgesetzt, dass am Ende wiederum eine politische Berufung herauskommt.

  • Die 5-Tages-Frist

    Denn die Kundmachungen wurden am gestrigen Mittwoch veröffentlicht. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen jetzt innerhalb von 5 Tagen ihre Interesse schriftlich bekunden. Die Interessenbekundungen gehen für den Generalsekretär und den Generaldirektor direkt an Landeshauptmann Arno Kompatscher, für die Ressortdirektoren direkt an den zuständigen Landesrat oder die zuständige Landesrätin. So muss sich ein Anwärter auf den Posten des Bildungsdirektors bei Philipp Achammer bewerben, der  Anwärter zum Direktor des Ressorts italienische Kultur, Handel und Dienstleistungen, Handwerk und Industrie bei Marco Galateo. Wer an der  Direktion des Ressorts Wohnbau, Sicherheit und Gewaltprävention interessiert ist, muss sein Curriculum an Ulli Mair schicken. 

  • Kundmachung für den Generaldirektor des Landes: Die Politiker werden notfalls die Kandidaten anhören müssen. Foto: SALTO
  • Die Einladung zum etwaigen Gespräch mit dem Landeshauptmann, der Landesrätin oder dem Landesrat wird per E-Mail an die in der Interessensbekundung angegebenen E-Mail-Adresse zugestellt“, heißt es in den verschiedenen Kundmachungen.
    Es dürfte kein Zufall sein, dass man diese wichtigen Personalentscheidungen ausgerechnet in der Faschingswoche trifft. 
    Denn es ist von vornherein klar, dass für die meisten Spitzenpositionen die amtierenden Führungskräfte bestätigt werden sollen. Und dieses Verfahren nur ein lästiger Zwischenschritt ist. Zudem gibt es bereits einige neue Auserwählte, die zum Ressortdirektor oder zur Ressortdirektorin berufen werden sollen.

     

    „In Wirklichkeit stört es nur, wenn zu viele ihr Interesse für diese Stellen bekunden. Denn dann muss ein Auswahlverfahren gemacht werden.“

     

    Dabei stört es nur, wenn zu viele ihr Interesse für diese Stellen bekunden. Denn dann muss der zuständige Politiker mehrere Kandidaten und Kandidatinnen zumindest anhören. Wobei der Sieger in fast allen Fällen schon von vornherein feststeht.
    Das ist der Grund, warum man diese Interessenbekundung jetzt im Schnelldurchlauf abwickelt. 
    Die Interessenbekundung endet am Rosenmontag, den 12. Februar um 23:59 Uhr. 
    Ob das „etwaige Gespräch“ mit den Kandidaten und Kandidatinnen aber am Faschingsdienstag stattfindet?
    Der Tag wäre dem Verfahren jedenfalls durchaus angemessen.

     

    Update:am 08.02.2024, 13 Uhr:

    Der Generaldirektor des Landes, Alexander Steiner legt Wert auf die Feststellung, dass diese Kundmachungen vom Organisationsamt des Landes am Mittwoch per E-Mail an alle Führungskräfte der öffentlichen Verwaltungen in Südtirol geschickt wurden. "Wir wollen also überhaupt nichts verstecken", sagt Steiner, "sondern genau das Gegenteil ist der Fall".

Bild
Profil für Benutzer Stereo Typ
Stereo Typ Do., 08.02.2024 - 12:08

"Mit dem neuen Gesetz werden sie als „alti dirigenti“ eingestuft und sind damit organischer Teil der Landesverwaltung."
Aha. Die einen mühen sich also ein Arbeitsleben damit ab, über Wettbewerbe und Assessments zu Führungspositionen zu gelangen. Und andere werden politisch berufen und sind dann sofort Teil der Landesverwaltung?

Do., 08.02.2024 - 12:08 Permalink
Bild
Salto User
Cicero Do., 08.02.2024 - 13:34

Ich kenne die arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht und kann mir daher kein Urteil zum Prozedere anmaßen, aber rein aus meinem Verständnis sollten diese Positionen, ähnlich einem Staatssekretär, politisch vom jeweiligen Landesrat besetzt werden. Zwischen Landesrat und Ressortdirektor muss es ein enges Vertrauensverhältnis geben, daher sollten der jeweilige Landesrat und die jeweilige Landesrätin diesen persönlich installieren dürfen. Nach Ablauf der Legislatur sollte der Posten dann aber auch wieder "verfallen" und eventuell neu besetzt werden dürfen.

Do., 08.02.2024 - 13:34 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Klemens Riegler
Klemens Riegler So., 11.02.2024 - 16:00

Antwort auf von Cicero

Ganz ihrer Meinung! ... und genau wie im letzten Satz geschrieben, ist es ja auch. Die neuen Landesräte werden sich neue suchen und die alten werden ihre Direktoren bestätigen, sofern sie gut gearbeitet haben und ein gutes Vertrauensverhältnis besteht.
P.s.; Unter den Staatssekretären (und natürlich Innen) finden sich leider auch einige ziemlich "verdächtige" und nichtnutze FreunderlnInnen.

So., 11.02.2024 - 16:00 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Factum Est
Factum Est Fr., 09.02.2024 - 00:30

Der abservierte Sanitätsdirektor könnte Hier viel Licht und Blitze einbringen. Hatte Er doch vor Jahren auch eines der hoch dotierten Arbeitsverhältnisse inne. Soweit ich mich erinnere konnte Er mit seinem Oberen Magnago keine Einigung finden.

Fr., 09.02.2024 - 00:30 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Klemens Riegler
Klemens Riegler So., 11.02.2024 - 16:05

Antwort auf von Factum Est

Wenn der EROS gemeint ist, dann dürfte der nicht all zu viel mit der Ernennung des Sanitätsdirektors zu tun haben. Und ob der mit dem höchsten Beamten des Landes kann oder nicht spielt wenig Rolle. Sollte aber natürlich auch nicht der Fall sein. Licht und Blitze könnten übrigens wohl viele einbringen. Besser wir wissen nicht alles. Emoji

So., 11.02.2024 - 16:05 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Josef Fulterer
Josef Fulterer Fr., 09.02.2024 - 07:27

Für das Gerangel um die Pöstchen in der viel zu groß geratenen Landesverwaltung, wurden über drei Monate verplempert.
Bei den Amtsdirektoren vertraut man wohl auf den heiligen Geist, der über das Faschigs-Wochenende die Sache schon richten wird.

Fr., 09.02.2024 - 07:27 Permalink