Kommissarin gegen Land
-
Die Neue Südtiroler Tageszeitung war am schnellsten. In seiner Ausgabe vom Donnerstag berichtet das Blatt über ein Verfahren am Verwaltungsgericht Bozen, das an diesem Montag mit einem Urteilsspruch sein (vorläufiges) Ende gefunden hat.
Der Streitgegenstand ist die Ernennung des Direktors der Südtiroler INPS. Auffallend ist, dass in dem Artikel zwar alle Details genannt werden – etwa die Tatsache, dass einer der Beklagten der amtierende INPS-Direktor Gabriele Giancamilli ist – , dass aber die wohl wichtigste Information fehlt: Der Namen des Klägers oder der Klägerin.
Dazu muss man wissen, dass in fast allen Urteilen des Verwaltungsgerichts – aus völlig absurden Gründen des Persönlichkeitsschutzes (Privacy) – die Namen der Kläger und der Beklagten durch ein omissis ersetzt werden.
Dass der Namen der Klägerin in der Tageszeitung nicht genannt wird, dürfte kein Zufall sein. Denn es ist eine Nachricht, die eigentlich eine politischen Bombe ist: Der Rekurs gegen die INPS und untergeordnete gegen das Land Südtirol stammt ausgerechnet von jener Frau, die am kommenden Dienstag von der Landesregierung zur neuen Generaldirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebes ernannt werden soll: Irene Pechlaner. -
Das Auswahlverfahren
Drehen wir das Rad der Zeit rund ein Jahr zurück. Zu diesem Zeitpunkt sitzt Florian Zerzer als Sabes-Generaldirektor noch fest im Sattel und Irene Pechlaner fungiert als Direktorin des Gesundheitsbezirkes Bozen.
Mit dem Jahreswechsel 2022/23 geht die Direktorin der Bozner INPS/NISF, Veronika Meraner, in Rente. Zur Nachbesetzung wird am 20. April 2023 eine öffentliche Kundmachung zur Besetzung dieser Führungsstelle ausgeschrieben. Beim sogenannten interpello können sich Personen, die die Voraussetzungen als Führungskraft besitzen, melden. Nachdem sich niemand aus der INPS selbst an der Stellenausschreibung beteiligt, greift man auf externe Kandidaten und Kandidatinnen zurück. Eine, die sich am Auswahlverfahren beteiligt, ist Irene Pechlaner. Pechlaner rechnet sich gute Chancen aus, den Job auch zu bekommen. -
Zu diesem Zeitpunkt wird die staatliche INPS von der außerordentlichen Sonderkommissarin Micaela Gelera geleitet. Gelera ernennt am 12. Juli 2023 schließlich Gabriele Giancamilli zum neuen Direktor der INPS Bozen. Der gebürtige Trentiner Giancamilli ist seit 2015 als Amtsdirektor und Führungskraft in der Agentur für Zollwesen (Agenzia delle Dogane e dei Monopoli) in Bozen. Er besitzt den Zweisprachigkeitsnachweis A. Giancamilli tritt am 1. August 2023 seinen Dienst als Südtiroler INPS-Direktor an.
-
Der Rekurs
Doch Irene Pechlaner reicht über die Bozner Anwälte Christoph Senoner und Lukas Harder beim Verwaltungsgericht Rekurs gegen Giancamillis Ernennung ein. Der Grund: Die Stelle sei durch ein falsches Verfahren vergeben worden. Durch den interpello seien sowohl die Autonomiebestimmungen als auch der ethnische Proporz missachtet worden. Zudem sei mit dieser Ausschreibung nicht wie vorgesehen das sogenannte Einvernehmenskomitee Staat-Land befasst worden.
Unterstützt wird diese Argumentation vom ASGB-Gewerkschafter Tony Tschenett und auch von SVP-Obmann Philipp Achammer, der noch im Spätsommer 2023 in einem Schreiben an die INPS-Sonderkommissarin Micaela Gelera gegen die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes der Sprachgruppen protestiert.Das VerfahrenPechlaners Rekurs vor dem Verwaltungsgericht richtet sich gegen die INPS, aber auch gegen Gabriele Giancamilli und gegen die Südtiroler Landesregierung.
In der Verhandlung, die am Mittwoch vergangener Woche stattfindet, bekräftigen aber nicht nur die Anwälte der INPS und Cancamillis Anwalt Domenico Laratta, dass die Auswahlprozedur rechtens war und alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden, sondern auch die Anwälte des Landes weisen nach, dass in diesem Fall keinerlei Verletzung des Autonomiestatutes vorliegt.
Am Ende kommen Berichterstatterin Alda Dellantonio und der Richtersenat zum Schluss, dass in diesem Fall nicht das Verwaltungsgericht zuständig ist, sondern die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Demnach muss das Verfahren – wenn überhaupt – vor dem Landesgericht geführt werden.
Im Hinblick auf Irene Pechlaner tauchen jetzt aber weit gefährlichere juristische Fragen auf.“Kann die Landesregierung jemand zur Generaldirektorin des Sanitätsbetriebes ernennen, der gleichzeitig eine Klage gegen das Land laufen hat? “
Kann die Landesregierung jemand zur Generaldirektorin des Sanitätsbetriebes ernennen, der gleichzeitig eine Klage gegen das Land laufen hat? Gilt das Verfahren mit diesem Urteil als abgeschlossen und gibt es damit bei der Berufung Pechlaners am kommenden Dienstag keinen Hinderungsgrund mehr?
Vieles spricht für letztere Interpretation.
Dann aber sei es erlaubt, Alexander Van der Bellen zu zitieren. Wie sagte der österreichischen Bundespräsidenten doch: „Das war arschknapp“.Update am 1. März 2023, 14.15 UhrDer Anwalt von Irene Pechlaner ersucht um Veröffentlichung folgender Stellungnahme:
"Der Rekurs von Irene Pechlaner war keineswegs gegen das Land Südtirol gerichtet, weder „hauptsächlich“ noch „untergeordnet“, sondern der Rekurs wurde der Provinz Bozen lediglich zur Kenntnis (als „parte notiziata“) zugestellt, in der Annahme, dass der Streitfall, aufgrund der Thematik des Schutzes der sprachlichen Minderheit, für die Provinz von Interesse sei und diese sich gegebenenfalls „ad adiuvandum“ in das Verfahren einlassen würde. Nachdem die Provinz Bozen in dieser Angelegenheit keine Verwaltungsmaßnahme erlassen hat, wäre diese ja gar nicht passiv legitimiert gewesen (welche Maßnahme der Provinz hätte denn angefochten werden sollen?). In der Tat wurde der Zweck erreicht und die Provinz ist dem Verfahren beigetreten, ohne allerdings für das Anliegen von Frau Pechlaner Partei zu ergreifen. Die Frage, ob die Landesregierung jemand zur Generaldirektorin des Sanitätsbetriebes ernennen kann, der gleichzeitig eine Klage gegen das Land laufen hat, ist somit für den konkreten Fall völlig unzutreffend, da es eine solche Klage nicht vorliegt."
Christoph Senoner
SALTO sei Dank, wir brauchen…
SALTO sei Dank,
wir brauchen Pluralismus,
was sagen die Weinbergfratellastri?
So weit sind wir schon gekommen.
Aber Kompi hat der Autonomie absolute Priorität gegeben.
Da kann wie bei der Autobahn, Flughafen etc. nichts mehr schief gehen.
Muss sich dafür auch mit den Fratellastri des Stiefels flott und fix ins Bett legen.
Viel Spass!
Hat eigentlich Herr Schael…
Hat eigentlich Herr Schael ausnahmsweise kein Verfahren gegen das Land laufen?
falls es tatsächlich …
Manche haben auch in der Niederlage Glück.
@pervasion Leider muss ich…
@pervasion
Leider muss ich zur Rechtsbelehrung schreiten:
1. In einem Rechtsstaat hat jeder das Recht, wenn er an seinen Rechten verletzt wird, den Rechtsweg zu beschreiten und wenn er zehnmal verletzt wird, kann er dies zehnmal tun.
2. Herr Schael hat, seit er 2015 erstmals in Südtirol erschienen ist, exakt ein Verfahren, nochmals zum Mitschreiben, ein Verfahren, gegen das Land angestrengt und wie bekannt, Recht bekommen. Die Verlängerung von Zerzer als Generaldirektor war rechtswidrig und schädigte ihn in seinen Rechten auf ein ordentliches Auswahlverfahren.
3. Herr Schael hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko diesen Rekurs angestrengt.
4. Wollen Sie jemanden kritisieren, dann sollten es der Landeshauptmann und seine Verwaltung sein. Während Schael eigenes Kostenrisiko hatte, kann die Politik bedenkenlos murksen, rechtswidrige Beschlüsse fassen und es auf sinnlose Verfahren ankommen lassen denn es zahlt ohnehin, sehr richtig, die Steuerzahlerin und der Steuerzahler!
Herr Hofer wie Recht sie…
Herr Hofer wie Recht sie haben,darüber sollte Kompatscher SVP mal nachdenken! Er musste Zerzer endlich fallen lassen,sonst wäre er selber"politisch gestolpert" Jetzt bekommt der Herr Kaufmann,ich zitiere: kann man ihm weh tun" den Auftrag Olympia Oberguruarzt zu sein,ich fasse es nicht,wo sind wir in Südtirol gelandet????