Chronik | Wohnungsnot

Ein neues Schlupfloch?

Paul Köllensperger vom Team K glaubt, ein Schlupfloch bei konventionierten Wohnungen entdeckt zu haben. Der neue Raumordnungslandesrat Peter Brunner kontert.
Paul Köllensperger
Foto: Salto.bz
  • Bekanntermaßen ist die Raumordnung ein Steckenpferd von Paul Köllensperger. Nun glaubt der Team K-Chef ein neues Schlupfloch in diesem Gesetzeswerk entdeckt zu haben, auf das er mit einer Anfrage dezidiert hinweist. Und zwar geht es um konventionierte Wohnungen bzw. Wohnungen, die Ansässigen vorbehalten sind. Laut Absatz 5 des Art. 39 dürfen nämlich diese Wohnungen auch als Arbeiter-, Schüler-, Studenten- oder Behindertenwohnheime errichtet bzw. an Schüler oder Studenten vermietet werden. Wie Köllensperger in seiner Anfrage schreibt, liege das Problem in der Ausweitung auf „Studierende“ – theoretisch könne nämlich jeder ein „Studierender“ werden, wenn er sich an einer Universität inskribiere. 

  • Raumordnungslandesrat Peter Brunner: „Die Landesregierung hat nicht die Absicht, eine Gruppe von Menschen – im vorliegenden Fall ‚die Studierenden‘ – unter Generalverdacht zu stellen.“ Foto: Seehauserfoto

    „Die Landesregierung ist sich der mit dieser Bindung verbundenen Problemstellungen bewusst“, erklärt Raumordnungslandesrat Peter Brunner in seinem Antwortschreiben. Man habe jedoch nicht die Absicht, eine Gruppe von Menschen – im vorliegenden Fall Studenten – unter Generalverdacht zu stellen. Nachdem die Universität Bozen eine internationale Ausrichtung habe und dementsprechend auch Studenten aus dem Ausland anspreche, um ein hohes Niveau der Institution zu gewährleisten, scheine es nicht zielführend, nicht-ansässige Studenten von einer Wohnungsvergabe auszuschließen. „Solange nicht ausreichend Wohnheimplätze zur Verfügung gestellt werden können, ist dies umso mehr zu berücksichtigen“, so Landesrat Brunner. 

     

    „Solange nicht ausreichend Wohnheimplätze zur Verfügung gestellt werden können, ist dies umso mehr zu berücksichtigen.“

     

    Auf den Hinweis seitens des Team K-Chefs, ob es nicht angebracht wäre, zu präzisieren, dass die Studenten seit fünf Jahren in Südtirol ansässig sein müssen oder zumindest ihren Hauptwohnsitz in diese Wohnung verlegen müssen, kontert der neue Raumordnungslandesrat mit dem Argument der zunehmenden Bürokratisierung: „Bevor zusätzliche, mit Bürokratie verbundene Auflagen generiert werden, ist der aufgezeigte Sachverhalt im Auge zu behalten. Die gesetzliche Vorgabe ist dann abzuändern, wenn sich herausstellt, dass das gewährte Recht in erheblichem Ausmaß missbräuchlich beansprucht wird.“

Bild
Profil für Benutzer Albert Pürgstaller
Albert Pürgstaller Fr., 01.03.2024 - 11:59

Die Verlegung des Hauptwohnsitzes in diese Wohnung erachte ich nicht als zusätzliche Bürokratisierung, da sie eigentlich schon von Gesetz wegen vorgenommen werden müsste.

Fr., 01.03.2024 - 11:59 Permalink
Bild
Salto User
Paul Köllensperger Fr., 01.03.2024 - 13:13

Niemand hat hier die Studenten unter Generalverdacht gestellt, also diese Antwort ist schon sehr populistisch. Es geht darum, dass ein ausländischer Immobilienspekulant sich auf irgendeiner Uni der Welt inskribieren kann, ohne diese jemals zu besuchen, und damit in den Genuss einer konventionierten Wohnung in Südtirol kommen kann. Ein solches Schlupfloch hat die Landesregierung ja schon letztes Jahr auch auf meinen Hinweis geschlossen (Stichwort Arbeitsplatz in Südtirol). Und warum die Verlegung des Hauptwohnsitzes in diese Wohnung (konventionierte, wohlgemerkt!) eine übermäßige Bürokratie sein, muss er mir auch noch erklären. Paul Köllensperger

Fr., 01.03.2024 - 13:13 Permalink