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Peinliche (Rück)Beförderung

Der Versuch der Landesregierung einen verdienten Ressortdirektor still und leise zu belohnen, ist jetzt ordentlich in die Hose gegangen. Der Fall Unterweger.
Palais Widmann
Foto: LPA/Silvia Fabbi
  • Am 19. März 2024 war man sich einig. Alle elf Mitglieder der Landesregierung stimmten für den Beschluss Nr. 158. Der Betreff: „Klaus Unterweger – Ernennung zum Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz“.
    Der Beschluss hält genau 21 Tage. Bis Dienstag dieser Woche. Dann fällt die Landesregierung einen neuen Beschluss. Der Titel: „Teilweiser Widerruf des eigenen Beschlusses vom 19. März 2024, Nr. 158“.
    Dieser Beschluss ist auch fünf Tage später noch nicht veröffentlicht. „Derzeit nicht verfügbar“,  heißt es auf der Homepage der Landesregierung. Das dürfte kein Zufall sein. Denn die beiden Beschlüsse sind auch das Logbuch einer peinlichen, politischen Entscheidungsfindung. „Die Sache ist einfach blöd gelaufen“, ist sich ein Mitglieder Landesregierung bewusst.

  • Der Ex-Ressortdirektor

    Klaus Unterweger: Jahrelang in einer Doppelfunktion tätig. Foto: LPA / Maja Clara

    Im Zentrum der Geschichte steht Klaus Unterweger. Der Brixner Spitzenbeamte hatte jahrelang eine wichtige Doppelfunktion inne. Unterweger wechselt 2013 vom Südtiroler Gemeindeverband in die Landesverwaltung. Der damalige Landesrat Arnold Schuler macht ihn zum Direktor des Ressorts Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Tourismus. Klaus Unterweger behält diesen Job zehn Jahre lang und ist bis vor wenigen Wochen im Amt.
    Dem Ressort untersteht auch die Agentur für Bevölkerungsschutz. Als der amtierende Direktor Rudolf Pollinger im Frühjahr 2021 in Rente geht, übernimmt Unterweger in Doppelfunktion auch das Amt des Direktor dieses Agentur.
    Bei der Neubesetzung der Führungspositionen in den vergangenen Monaten hat sich Klaus Unterweger nicht mehr an der Auswahl zum Ressortdirektor beteiligt, sondern sich ausschließlich auf das interne Auswahlverfahren (interpello) des Direktors der Agentur für Bevölkerungsschutz konzentriert. Unterweger geht als klarer Favorit ins Rennen und bekommt die Stelle auch. Am 19. März wird er mit Beschluss Nr. 158 von der Landesregierung ernannt.

  • Die Gehaltskürzung

    Im Sommer 2023 hat man mit mehreren Landesregierungsbeschlüssen die Reform der Landesverwaltung abgeschlossen. Ein zentrale Punkt dabei ist die Einstufungen der einzelnen Ressorts, Abteilungen und Ämter. Von dieser Einstufung hängt die Vergütung des Führungspersonals ab.
    Nach langen Verhandlungen legt die Landesregierung im Juli 2023 die Gewichtung der Abteilungen und Ämter fest. Dabei werden nicht die Personen sondern die Ämter eingestuft. In die höchste Kategorie A5 kommen so nur das Generalsekretariat der Landesregierung (Eros Magnago) und die Generaldirektion des Landes (Alexander Steiner). Alle Ressortdirektionen werden in A4 eingestuft. Bei den Abteilungen hingegen geht die Spannbreite von A1 bis A3.

  • Gehältervorschlag: Wurde später noch verändert. Foto: ddd
  • Die Agentur für Bevölkerungsschutz wurde mit A3 gewichtet. Mit dieser Gewichtung kommt der Ernennungsbeschluss von Klaus Unterweger am 19. März dann auch in die Landesregierung.
    Für Klaus Unterweger bedeutet diese Einstufung aber einen finanziellen Verlust. Der Gehaltsunterschied zwischen dem Ressortdirektor (A4) und dem Agenturdirektor (A3) beläuft auf gut 20.000 Euro im Jahr. 
    Doch in der Landesregierung geschieht an diesem Tag Wundersames. 

  • Falsche Gewichtung?

    Denn bei der Behandlung der Unterweger-Ernennung kommt es in der Landesregierung zu einer lebhaften Diskussion.
    Dabei geht es um die Agentur für Bevölkerungsschutz. Es handelt sich um eine autonome Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Agentur ist aus der Zusammenlegung von gleich drei ehemaligen Landesabteilungen hervorgegangen: Dem Zivilschutz, der Berufsfeuerwehr und der Wildbachverbauung. Damit ist die Agentur nicht nur besonders groß, sie verwaltet auch ein Budget, das an die 100 Millionen Euro geht.
    Vor allem aber hat ihr Direktor einen völlig anderen Rechtsstatus als andere Abteilungsdirektoren im Land. Weil die Agentur für Bevölkerungsschutz eine eigene Rechtskörperschaft hat, es aber keinen Verwaltungsrat gibt, ist ihr Direktor damit auch persönlich für alle Beschlüsse und Tätigkeiten persönlich verantwortlich. 

  • Agentur für Bevölkerungsschutz: Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit Foto: LPA
  • Vor diesem Hintergrund kommt man in der Landesregierung zum Schluss, dass die Gewichtung der Agentur mit A3 falsch und zu niedrig sei. In allen Diskussionen zur Gewichtung der Ämter scheint diese Tatsache vorher niemandem aufgefallen zu sein. 
    Erst als um die konkrete Ernennung von Klaus Unterweger geht, kommen diese durchaus nachvollziehbaren Argumente zum Tragen.
    So lautet der Beschluss der Landesregierung an diesem 19. März:

    Herr Klaus Unterweger, wird zum Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz ernannt, welche mit Wirkung ab dem 1. Mai 2024 die Gewichtung A4 erhält.

    Der klare Nebeneffekt: Unterweger kann weiterhin sein Gehalt als Ressortdirektor beziehen.

  • Der Widerruf

    Landesrätin Magdalena Amhof: Musste den Rückgang einlegen. Foto: Seehauserfoto

    Diese Entscheidung der Landesregierung kann man in der zuständigen Abteilung für Personal aber nicht mittragen. Denn man schafft damit einen Präzedenzfall und ein klares Ungleichgewicht zu ähnlichen Positionen in der Landesverwaltung.
    Vor allem aber macht das Personalamt auf eine klare Gesetzesverletzung aufmerksam. Im Klartext: Man kann die Spielregeln nicht kurz vor der Preisverleihung entscheidend ändern.
    Genau das aber ist passiert. Denn in der öffentlichen Kundmachung war die Direktion der Agentur mit A3 ausgeschrieben. Sie jetzt aber plötzlich auf A4 aufzugraden, ist eine klare Bestimmung ad personam. 

     

    „Man kann die Spielregeln nicht kurz vor der Preisverleihung entscheidend ändern.“

     

    Zudem hat es eine weiteren Bewerber um diese Stelle gegeben. Würde dieser jetzt gegen die Ernennung Unterwegers Rekurs einlegen, hätte er das Verfahren schon gewonnen. Zu augenscheinlich ist die Operation, mit der man im Nachhinein die finanzielle Besserstellung gewährt.
    Vor diesen Einwände musste schließlich auch Magdalena Amhof kapitulieren. Die zuständige Personallandesrätin war es, die deshalb diese Woche den Rückgang einlegen musste. Amhof brachte den „teilweisen Widerruf des Beschlusses“ am Dienstag in die Landesregierung. 
    Die einzige Änderung: Die Erhöhung der Agentur auf A4 wird widerrufen. Damit wird das Amt von Klaus Unterweger wieder mit A3 gewichtet.
    Solange jedenfalls bis man einen zweiten Anlauf machen wird.

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opa1950 Fr., 12.04.2024 - 13:34

So sieht man was die Lehrerin Amhof in der Landesregierung wert ist.Besser sie kehrt in den Schuldienst zurück,denn da kann sie keinen größeren Schaden anrichten.

Fr., 12.04.2024 - 13:34 Permalink
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opa1950 Fr., 12.04.2024 - 15:32

Also bleibt noch die Frage: Wie kann ein Außenstellenleiter eigentlich über Euro 75.000 verdienen?Da stimmt doch etwas nicht.

Fr., 12.04.2024 - 15:32 Permalink
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evikeifl Fr., 12.04.2024 - 21:43

Ho ho, Mander! Nun mal halblang! Die peinliche Patzerei hat doch die altbewährte Männerseilschaft angerichtet. Frau Amhof ist "nur" die zuständige Landesrätin, die den Männerschwindel umzusetzen hatte. Die Letzte beißt dann der Hund.

Fr., 12.04.2024 - 21:43 Permalink