Politik | Interview

„Ein Dorn im Auge der Rechten“

Das Recht auf Abtreibung ist aktuell nicht nur in Italien Thema. SVP-Senatorin Julia Unterberger verurteilt die Regierung in Rom – und das Abstimmungsverhalten ihres Parteikollegen Dorfmann, der sich in Brüssel zu den (extremen) Rechten gesellt.
Julia Unterberger
Foto: SVP
  • In der Abgeordnetenkammer steht diese Woche die Abstimmung über das Gesetzesdekret auf der Tagesordnung, mit dem der italienische Aufbau- und Resilienzplan PNRR umgesetzt werden soll. In dessen Schatten hat die Partei von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni einen Abänderungsantrag vorgelegt, der für viel Kritik und mediale Aufmerksamkeit weltweit sorgt: Vertretern des dritten Sektors soll künftig der Zutritt zu Beratungsstellen erlaubt werden, an die sich Frauen wenden, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen. Die Befürchtung von Opposition und Frauenrechtlerinnen: So wird Abtreibungsgegnern die Tür geöffnet. Meloni hat das Votum über das PNRR-Dekret an die Vertrauensfrage geknüpft. Über die einzelnen Maßnahmen wird daher nicht gesondert abgestimmt. Die Mehrheit der Kammerabgeordneten hat der Regierung am Dienstag (16. April) mit 185 Ja, 115 Nein und 4 Enthaltungen das Vertrauen ausgesprochen. Somit gilt der Abänderungsantrag als so gut wie genehmigt.

    SVP-Senatorin Julia Unterberger – von 1999 bis 2008 war die Meranerin Präsidentin des Landesbeirats für Chancengleichheit – ist eine vehemente Verfechterin des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch, das in Italien 1978 mit Gesetz Nr. 194 eingeführt wurde. Warum sie die aktuelle Maßnahme der Regierung verurteilt – und was sie dazu sagt, dass ihr Parteikollege, SVP-Europaparlamentarier Herbert Dorfmann, dagegen gestimmt hat, das Recht auf Abtreibung EU-weit als Grundrecht einzuführen.

  • SALTO: Frau Unterberger, die Opposition im Parlament kritisiert die Maßnahme der Regierung Meloni, mit der Abtreibungsgegnern Zutritt zu den entsprechenden Beratungsstellen erhalten, als „Angriff“ auf das Gesetz 194 und die Freiheit und Rechte der Frauen. Sind diese Befürchtungen begründet oder setzt die Regierung, so wie Verfechter des Antrags behaupten, tatsächlich nur das um, was im Gesetz bereits vorgesehen ist?

    Julia Unterberger: Die Beratungsstellen sollten eine nüchterne Beratung bereit stellen, um den Frauen eventuell Alternativen zu einem Schwangerschaftsabbruch aufzuzeigen und mit ihnen ihre Situation zu besprechen. Wenn dort nun Leute aus der „Bewegung für das Leben“ hinzugezogen werden können, so wie es der Abänderungsantrag besagt und wie es die von rechten Parteien regierten Regionen sicherlich machen werden, dann werden die Beratungsstellen zum ideologischen Schlachtfeld. Und man kann sich vorstellen, wie eine Beratung ausschaut, wenn dort jemand sitzt, der sagt, „Abtreibung ist Mord“.

    In einer ohnehin für sie belastenden Situation könnte noch mehr Druck auf Frauen ausgeübt werden?

    Den Frauen werden Schuldgefühle vermittelt und es gibt sicher keine objektive Beratung im Sinne des Gesetzes 194.

    Es ist klar, dass manche Kollegen in meiner Partei nicht gerade zu den Fortschrittlichsten gehören.

    Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und Familienministerin Eugenia Roccella – beide gehören Fratelli d’Italia (FdI) an – hatten zugesichert, das Gesetz 194 nicht antasten zu wollen.

    Sie haben das zwar versprochen – und formal wird das Versprechen jetzt auch eingehalten. Aber in der Substanz wird das Gesetz nun sehr wohl ausgehöhlt: Wenn militante Abtreibungsgegner auf Frauen losgelassen werden, ist das ein Widerspruch in sich.

    Der Einbringer des Abänderungsantrages zum PNRR-Dekret Lorenzo Malagola – auch FdI – hat eine gewisse Nähe zum Anti-Abtreibungsverein „Pro Vita & Famiglia“. Das bestätigt die Richtung, in die es gehen soll?

    Diese Nähe haben viele Rechte und Ultrarechte. In Südtirol wollte Marco Galateo eine Vertreterin dieser Gruppe im Beirat für Chancengleichheit unterbringen. Es ist bezeichnend, dass Rechte an der Regierung immer als erstes im Kopf haben, den Frauen die Entscheidungsfreiheit über den eigenen Körper zu nehmen.

    Wie erklären Sie sich das?

    Diese Freiheit – dass Frauen diese wichtigen Entscheidungen über Geburt oder Nicht-Geburt alleine treffen können – ist ihnen offenbar ein derartiger Dorn im Auge, dass sie mit allen Mitteln versuchen, die Kontrolle darüber zu erhalten. Dass dieselben Leute, die Kinder im Mittelmeer ertrinken lassen, sich plötzlich um – man muss es so sagen – befruchtete Eizellen solche Sorgen machen, ist doch ein Paradox.

    Meloni versucht mit solchen Maßnahmen, die eine extrem rechten Handschrift tragen, ihr Wählerpotential bei Laune zu halten.

    Malagolas Antrag passiert diese Woche die Abgeordnetenkammer und kommt dann in den Senat. Wie werden Sie sich bei der Abstimmung verhalten?

    Ich werde selbstverständlich dagegen stimmen.

    Über das Recht auf und den Zugang zu Schwangerschaftsabbruch wird aktuell nicht nur in Italien diskutiert. Im Jänner hat Frankreich als erstes Land weltweit das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufgenommen. In Deutschland empfiehlt eine Expertenkommission die Reform von Paragraph 218 des Strafgesetzbuches und damit die Entkriminalisierung von Abtreibungen. Das EU-Parlament hat erst vorige Woche zugestimmt, das Recht auf Abtreibung als Grundrecht in die Europäische Grundrechtecharta einzuführen. Ein begrüßenswertes Signal?

    Natürlich ist das begrüßenswert. Es muss zum Grundkonsens liberaler Demokratien gehören, dass Frauen, bis das ungeborene Leben ein bestimmtes Entwicklungsstadium erreicht hat, frei über ihren eigenen Körper entscheiden können. Das gehört einfach zur Zivilisation. Deshalb finde ich sowohl die Tatsache, dass Frankreich das Recht in die Verfassung aufgenommen hat, als auch dass das Europäischen Parlament diese Resolution verabschiedet hat, einen Schritt in die richtige Richtung bzw. den richtigen Weg.

    In Italien hingegen merkt man an diesen Fragen, dass Meloni mit solchen Maßnahmen, die eine extrem rechten Handschrift tragen, ihr Wählerpotential bei Laune zu halten versucht. Außenpolitisch verhält sie sich ansonsten, entgegen allen Befürchtungen, sehr verantwortungsvoll und im europäischen Mainstream. Eine solche Aktion wie die aktuelle allerdings ist absolut nicht mehr im europäischen Geist – das geht eher in Richtung Orbán und Konsorten.

    Was sagen Sie dazu, dass Ihr Parteikollege Herbert Dorfmann im EU-Parlament dagegen gestimmt hat, das Recht auf Abtreibung als europäisches Grundrecht zu verankern (s. Infobox am Ende des Textes)?

    Ich habe mit ihm nie darüber gesprochen.

    Teile der EVP-Fraktion, der auch die SVP mit Dorfmann angehört, vertreten die Position, dass diese Frage weiterhin von den einzelnen 27 EU-Mitgliedsstaaten geregelt werden soll.

    Der Verweis auf die nationale Zuständigkeit und zu sagen, „von mir aus gesehen müssen die Staaten entscheiden“, ist ein bequemer Weg, sich dieser Problematik nicht zu stellen und sich einer Positionierung zu entziehen. Aber dass manche Kollegen in meiner Partei nicht gerade zu den Fortschrittlichsten gehören, ist auch klar.

    Mit Abtreibungsgegnern in Beratungsstellen werden diese zum ideologischen Schlachtfeld

    Meloni verknüpft auch im Senat die Abstimmung über das PNRR-Dekret samt Malagolas Änderungsantrag mit der Vertrauensfrage. Das Votum steht am Montag (22. April) auf der Tagesordnung. Wie wird die Autonomiegruppe, der Sie und die beiden weiteren Südtiroler Senatoren Durnwalder und Spagnolli angehören, abstimmen?

    Sie können davon ausgehen, dass die Mehrheit der Autonomiegruppe mit Nein stimmen wird.

  • Abtreibung für Dorfmann kein europäisches Grundrecht

    Am Donnerstag (11. April) hat das Europäische Parlament bei der letzten Sitzung der aktuellen Legislaturperiode in Brüssel über eine Resolution abgestimmt, mit der das Recht auf Abtreibung in die Europäische Grundrechtecharta aufgenommen werden soll. Eingebracht haben den Antrag Sozialdemokraten, Liberale, Grüne, Linke und schwedische Parlamentarier der Europäischen Volkspartei EVP, der auch Herbert Dorfmann angehört.

    336 der Abgeordneten stimmten für die Resolution, die auch ein Ende der EU-Finanzierung für Abtreibungsgegner fordert. 163 votierten dagegen, 39 enthielten sich.

    Die EVP legte einen Gegenentwurf vor, der auf die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten in der Abtreibungsfrage verweist. Dieser Entwurf fand keine Mehrheit. Trotzdem stimmten am Ende 43 der 117 EVP-Parlamentarier für die Resolution der politischen Konkurrenz. Nicht so Herbert Dorfmann. Der Südtiroler SVP-Parlamentarier sprach sich dagegen aus, Schwangerschaftsabbrüche EU-weit als Grundrecht anzuerkennen – und findet sich damit in der zweifelhaften Gesellschaft der Rechten und extremen Rechten im EU-Parlament, die ebenfalls dagegen stimmten.

    Der Bündnispartner der SVP für die EU-Wahlen – Forza Italia gehört ebenfalls der EVP-Fraktion an – zeigte sich gespalten. Alessandra Mussolini und Lucia Vuolo stimmten als einzige FI-Vertreterinnen für den Antrag. Die nationalen Regierungspartner Fratelli d’Italia und Lega (mit einer Ausnahme) hingegen geschlossen dagegen.

    Die Resolution hat keine unmittelbaren Folgen – um das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu verankern, ist die Zustimmung aller 27 Mitgliedsstaaten erforderlich. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist gering.

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Simonetta Lucchi Mi., 17.04.2024 - 23:49

Viene dato per scontato che così come viene applicata oggi la legge sull'aborto vada bene ma non è così. I medici che praticano aborti sono pochissimi (uno o due?) in provincia, non tutti i consultori forniscono adeguato supporto e oltretutto ormai in alcuni è difficile accedere. Le donne devono essere più sostenute in questi difficili momenti anche con consigli e accompagnamento, certo non colpevolizzando o non rispettando le decisioni individuali.

Mi., 17.04.2024 - 23:49 Permalink
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Christian I Do., 18.04.2024 - 14:10

Antwort auf von Simonetta Lucchi

Che i medici abortisti siano pochi non mi meraviglia: possiamo girarci intorno quanto vogliamo, ma "tecnicamente" parlando (brutto termine) si tratta di omicidio legalizzato. Si chiede a un medico di mettere fine ad una vita. Sono d'accordissimo che il tema è estremamente delicato e che la donna (ma anche l'uomo in alcuni casi) vadano sostenuti con tutta l'umanità, rispetto ed empatia possibile! Sono scelte che accompagneranno la donna (l'uomo) per tutta la vita!!

Do., 18.04.2024 - 14:10 Permalink
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Jan Matia Prinoth Do., 18.04.2024 - 12:11

Ich schließe mich dem Herrn Klotz an, eine mögliche objektive und unabhängige Beratung müsste auf jeden Fall gewährleistet werden.

Die folgende Passage aus dem Interview mit Frau Unterberger, welche ich als Politiker sonst sehr schätze, hat mich aber schon arg schockiert:

"Die Beratungsstellen sollten eine nüchterne Beratung bereit stellen, um den Frauen eventuell Alternativen zu einem Schwangerschaftsabbruch aufzuzeigen und mit ihnen ihre Situation zu besprechen. Wenn dort nun Leute aus der „Bewegung für das Leben“ hinzugezogen werden können, so wie es der Abänderungsantrag besagt und wie es die von rechten Parteien regierten Regionen sicherlich machen werden, dann werden die Beratungsstellen zum ideologischen Schlachtfeld. Und man kann sich vorstellen, wie eine Beratung ausschaut, wenn dort jemand sitzt, der sagt, „Abtreibung ist Mord“.

Verstehe ich das richtig, es wird zwar eine "nüchterne" Beratung gefordert (ein sakrosantes Recht) aber wenn man dann dort Klartext sprechen würde ("Abtreibung ist Mord") dann wäre das "ideologisch"??
Was ist denn eine Abtreibung, etwa eine Wellness-Behandlung????

Do., 18.04.2024 - 12:11 Permalink
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Herta Abram Do., 18.04.2024 - 13:53

Für Schwangerschaftsberatung braucht es eine professionelle-, reflektierte-, fachlich kompetente-, reife Persönlichkeit, und eine "dem Menschen wohlwollend zugewandte", nicht wertende, nicht be/ verurteilende oder vorurteilbehaftete Haltung!
Die Beratung muss ergebnisoffen geführt werden, so dass sich die Frau in eigener Verantwortung, für oder gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft entscheiden kann. Manipulation, Indoktrination und die Vermittlung von Schuldgefühlen sind bei der Beratung untersagt.
Mein Wunsch: Für PolitikerInnen (- ab Gemeindeebene) sollte regelmässige Supervision und Reflexion verpflichtend eingeführt werden!

Do., 18.04.2024 - 13:53 Permalink
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Milo Tschurtsch Do., 18.04.2024 - 15:59

Mal ganz naiv gefragt : Ist Schwangerschaft heutzutage immer ( außer in Ausnahmefällen) noch ein unausweichliches Schicksal, dessen sich die Gesellschaft annehmen muss?

Do., 18.04.2024 - 15:59 Permalink
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Oliver Hopfgartner Fr., 19.04.2024 - 08:31

Auch mir ist der von Jan Matia Prinoth thematisierte Widerspruch in Unterbergers Antwort aufgefallen: Einerseits sagt sie, Beratung solle neutral sein. Andererseits sagt sie indirekt, in solchen Beratungsstellen sollten nur Abtreibungsbefürworter und keine Abtreibungsgegner arbeiten. Was ist daran neutral?

Meiner Meinung nach scheitert die Diskussion über Abtreibung meist darüber, dass wir glauben, Recht und Moral müssten immer kongruent sein. Die Wahrheit ist aber: Frauen sollten das Recht haben, abzutreiben. Gleichzeitig haben andere Menschen auch das Recht, Abtreibung moralisch zu verurteilen. Auch wenn es hart klingt: Die Entscheidung abzutreiben ist ohnehin nicht leicht für Betroffene und die Kritik durch Dritte gehört in einem Rechtsstaat, in dem Meinungs- und Redefreiheit gilt einfach dazu. Wer abtreibt, muss mit den Konsequenzen der Abtreibung genau so leben wie Eltern mit den Konsequenzen, die die Erziehung eines oder mehrerer Kinder mit sich bringt. Man kann es drehen und wenden wie man will, eine Schwangerschaft ist nun mal ein Gamechanger.

Abtreibung soll legal sein, sollte aber nicht staatlich gefördert oder subventioniert werden. Das ist auch der Grund dafür, warum der Antrag auf Aufnahme in die europäische Grundrechtecharta abgelehnt wurde. Die EU zeigt hier eine vernünftige Position, denn sie sagt damit letztlich, dass sie Abtreibung weder verbieten, noch fördern will.

Wenn man zur Privatisierung der Abtreibung stehen würde, würden sich viele Diskussionen über dieses Thema erledigen, denn die Hauptkritik bzw. Hauptsorge der meisten Abtreibungsgegner ist, dass sie über Steuern Abtreibungen mitfinanzieren, die aus ihrer Sicht Mord sind. Wenn man klipp und klar sagen würde, Abtreibungen müssen privat finanziert werden, würde man einen der Hauptkritikpunkte komplett entschärfen.

Fr., 19.04.2024 - 08:31 Permalink
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Milo Tschurtsch Fr., 19.04.2024 - 10:48

Antwort auf von Oliver Hopfgartner

Stimme Ihnen in vielem zu: Recht und Moral müssen nicht immer kongruent sein.

Aber : "Die Entscheidung abzutreiben ist ohnehin nicht leicht für Betroffene und die Kritik durch Dritte gehört in einem Rechtsstaat, in dem Meinungs- und Redefreiheit gilt einfach dazu. "

Da muss ich widersprechen: In einer Zeit des zunehmenden Realismus, bzw. Nihilismus macht es für viele Frauen keinen Unterschied ob sie sich einen Blinddarm oder einen Fötus entfernen lassen, denn der Sinn für das Geheimnis des Lebens bzw. des nicht erfassbar Transzendentalen hat abgenommen. Andererseits ist der Einsatz für anderes z.B. für Tiere genau bei jenen oft überdimensional ausgeprägt.
Ich bewerte das nicht moralisch, sondern stelle fest. Der Staat muss da entscheiden ob es sich in einem bestimmten Stadium um abgebrochenes Leben oder um ein Zellbündel handelt, die persönliche moralische Einschätzung kann da durchaus von der des Staates abweichen (was legitim ist), was oben gesagt wurde.

Ein anderer Aspekt scheint mir aber der Wesentliche zu sein. Bei der ganzen Diskussion wird so getan als wäre eine Schwangerschaft ein unausweichliches Schicksal und die Frauen wären von den (ungewollten) Folgen nahezu überrascht und rufen nach der Gesellschaft das "Malheur zu korrigieren".
Jetzt fragt sich der logisch denkende Mensch, der weiß dass es (außer in Ausnahmenfällen) ja doch möglich ist eine Schwangerschaft zu verhindern und dass es da mehrere Möglichkeiten gibt, warum er (unabhängig vom moralischen Aspekt) eine Abtreibung mit Steuergeld bezahlen soll. Da spricht sowohl der moralische Aspekt (Abtreibung ist Mord) als auch der logisch folgerichtige Aspekt (keine Abtreibung durch Steuergeld wenn Schwangerschaft sich verhindern lässt ) hinein zumal auch in vielen anderen Fällen die Folgen des Handelns getragen werden müssen.
Aber da haben wir wieder einmal keine logische sondern eine ideologische Diskussion, wo manche Parteien (SVP?) vehement darauf anspringen (Corona docet).

Fr., 19.04.2024 - 10:48 Permalink
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Herta Abram Fr., 19.04.2024 - 11:02

Da ist kein Widerspruch in Unterbergers Aussage! Oliver H
(Die Sichtweise von) Unterberger drückt lediglich umfassenderes Verständnis und ein weiterentwickeltes Menschen- und Weltbild aus!

Fr., 19.04.2024 - 11:02 Permalink
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Jan Matia Prinoth Do., 02.05.2024 - 22:31

Weiter oben schrieb jemand, wohl sarkastisch im Hinblick auf einem möglichen erzieherischen Werdegang gemeint, eine Abtreibung könne sehr wohl einer Wellness-Behandlung gleichkommen.
Zwei andere Mitglieder schrieben, "die Männer" (wohl gemeint, die derzeit noch immer männliche Mehrheit an "Entscheidungsträgern"?) sollten endlich damit aufhören den Frauen vorzuschreiben, wie diese mit ihrem Körper umzugehen hätten.
Zudem schrieb jemand anderer dann noch, sinngemäß, wenn ich das richtig verstanden habe, dass dem vorherrschenden Zeitgeist zufolge viele Frauen die Abtreibung (darf man sagen "Tötung"?) eines "Zellbündels oder dergleichen" weniger nahegeht als etwa Probleme im Bereich des Tierwohls.

Ich will hier nicht werten, sondern nur eine persönliche Meinung ausdrücken, sowie eine Frage aufwerfen:

- Die Vermeidung der Erwähnung der Tatsache und die Nichtbenutzung von Begriffen in diesem Zusammenhang, die sich auf "Töten" beziehen, sagen wir "Tötung" oder gar "Mord" (wohl noch negativer konnotiert) scheint mir auf einen psychischen Verdrängungsmechanismus hinzuweisen, um im Realfall das Gänze "erträglich(-er) zu machen. Objektiv liegt aber bei jeder Abtreibung eine Tötung" vor - und sei es auch nur eines "bewusstseinsarmen Zellbündels". Parallelen eines solches Verdrängungsmechanismus scheint es zb auch während Kriegen zu geben - nach vorheriger "Indoktrination" kann ich mein feindliches Gegenüber ja durchwegs verstärkt als einen "Primitiven", "Ausdruck des Bösen", "Ungläubigen" oder dergleichen wahr-nehmen, was einem Angriff mit dem Ziel einer Tötung ja durchaus erleichtert (und vielleicht auch danach noch, in der Reflexion darüber, dem Täter "hilft").

- Meine Frage wäre schließlich folgende: anhand von welchen Kriterien wollen wir festlegen, "wann" Leben "lebenswert, ausgereift, bewusst" und damit "schützenswert" ist und wann nicht? Wenn ich einen Regenwurm auf der Straße zertrete, kräht wohl kein Hahn danach (vielleicht ärgert sich aber eine hungrige Amsel oder ein radikaler Tierfreund darüber); wäre es somit also auch moralisch vertretbar, ein "primitives menschliches Zellbündel" "wegmachen zu lassen", weil "auf selbem Niveau" eines Regenwürmer oder gar noch darunter?
Und wenn wir festlegen wollen, zu welchen Kriterien wir am Anfang eines Lebens bzw. einer menschlichen Entwicklung eine Tötung gutheißen können, werden wir dass dann in Zukunft auch zu Ende eines Lebens (vermehrt) tun?
Wird eines Tages vielleicht auch zb ein völlig seniler und unselbständiger Alter Mann moralisch (aber nicht nur) minderwertiger als ein gesunder Regenwurm "eingestuft", weshalb er ja ohne viele moralische Bedenken, ebenso "weggemacht" werden kann, woraufhin gezielte Tötungen rechtlich gesehen immer vermehrt durchgeführt werden können?
Und was kann dann als nächstes (verstärkt) folgen, etwa behinderte Menschen, weil Ausdruck eines "minderwertigen", "nicht lebenswerten" Lebens (mit sukzessiv immer anspruchsvollerer Handhabe was "normal" und daher "lebenswert" ist und was nicht?)

Mein persönliches Fazit daraus:
Auf der Schattenseite unserer "Kultur der Hochhaltung des Individuellen Lebens" entsteht so vermehrt eine Kultur des Todes.

Do., 02.05.2024 - 22:31 Permalink
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Peter Gasser Fr., 03.05.2024 - 08:09

Zitat: “ Die Vermeidung der Erwähnung der Tatsache und die Nichtbenutzung von Begriffen in diesem Zusammenhang, die sich auf "Töten" beziehen, sagen wir "Tötung" oder gar "Mord" (wohl noch negativer konnotiert) scheint mir auf einen psychischen Verdrängungsmechanismus hinzuweisen, um im Realfall das Gänze "erträglich(-er) zu machen. Objektiv liegt aber bei jeder Abtreibung eine Tötung" vor - und sei es auch nur eines "bewusstseinsarmen Zellbündels". Parallelen eines solches Verdrängungsmechanismus scheint es zb auch während Kriegen zu geben - nach vorheriger "Indoktrination" kann ich mein feindliches Gegenüber ja durchwegs verstärkt als einen "Primitiven", "Ausdruck des Bösen", "Ungläubigen" oder dergleichen wahr-nehmen, was einem Angriff mit dem Ziel einer Tötung ja durchaus erleichtert (und vielleicht auch danach noch, in der Reflexion darüber, dem Täter "hilft")”:
Sie meinen also, eine Abtreibung innerhalb der vorgegebenen gesetzlichen Frist komme dem Töten eines Feindes an der Kriegsfront gleich - verstehe ich da Ihre Umschreibung richtig?

.

Und weiter im Kommentar setzen sie eine Abtreibung innerhalb der vorgegebenen gesetzlichen Frist gleich mit der Ermordung eines unpässlichen oder kranken alten oder eines behinderten Menschen - verstehe ich da Ihre Umschreibung richtig?

Fr., 03.05.2024 - 08:09 Permalink
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Profil für Benutzer Jan Matia Prinoth
Jan Matia Prinoth Fr., 03.05.2024 - 13:06

Hallo Herr Gasser

Nein, dass habe ich in beiden Fâllen nicht so gemeint.
Zu 1) meinte ich, dass bei einer Abtreibung meines Erachtens öfters ein psychischer Verdrängungsmechanismus eintritt, welcher etwa jenem ähnelt, der wohl bei einer Tötung im Kriegsfall gehäuft eintritt.
Zu 2) meinte ich, dass eine weitere (progressive) rechtliche Entkrimimalisierung von Abtreibungen eime Entwicklung anstoßen kann, welche dann rechtlich gesehen hierzulande - vermehrt - auf andere "Kategorien" von Menschen überschlagen - könnte: nämlich (ältere / ältere) schwer kranke Menschen und (schwer) behinderte Menschen.

Fr., 03.05.2024 - 13:06 Permalink