Im Job lügen – ist das erlaubt?
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Wahrheit und Lüge bei der Arbeit
Grundsätzlich gilt: Angaben im Arbeitsvertrag müssen der Wahrheit entsprechen. Falsche Angaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Arbeitsvertrag definiert klar deine Rechte und Pflichten, auch in Bezug auf Datenschutz und Eigenerklärungen. Ehrlichkeit im Team und gegenüber Vorgesetzten schafft Vertrauen und ein positives Arbeitsklima und ist laut Zivilgesetzbuch (Art. 2104 & 2105 ZGB) verpflichtend.
Falls Mitarbeitende über Qualifikationen lügen, kann das Arbeitsverhältnis annulliert werden (Art. 1427 ff). Keine Konsequenzen hast du bei Fragen, die diskriminierend sind.
Diskriminierende Fragen
Folgende Fragen darfst du verweigern oder sogar lügen:
- Sexualität
- Religion
- Ethnische Herkunft
- Politische Ausrichtung
- Familienplanung/Kinderwunsch
- Schwangerschaft
- Erkrankungen
- Körperliche oder geistige Beeinträchtigung
- Vorstrafen
- Vermögen
Berechtigte Fragen
In bestimmten Kontexten sind manche Fragen dennoch erlaubt:
- Krankheiten/Behinderungen: Bei ansteckenden Krankheiten oder Beeinträchtigungen, die die Arbeitssicherheit beeinflussen, sind wahrheitsgemäße Angaben notwendig.
- Schwangerschaft: Erlaubt bei Tätigkeiten, die Mutter und Kind gefährden könnten.
- Vorstrafen: Relevant, wenn es um berufliche Kontexte wie den Umgang mit Kindern geht.
- Interessenkonflikte: Bei möglichen Interessenkonflikten durch politische oder gewerkschaftliche Tätigkeiten.
Fazit
Kenne deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer/in. Vermeide Lügen, aber schütze deine Persönlichkeitsrechte. Informiere dich gut, um sicher in diskriminierenden Situationen zu reagieren und andere zu sensibilisieren.
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"Im Job lügen – ist das…
"Im Job lügen – ist das erlaubt?" ... Die meisten Politiker, Angeklagten, Historiker oder Eheleute tun es jeden Tag. Was is das für eine blöde Frage?