Politik | Italien

Lega will weibliche Formen verbieten

Die Lega fordert in einem neuen Gesetzentwurf ein Gender-Verbot für öffentliche Ämter. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.
  • Die Lega fordert in einem neuen Gesetzentwurf ein Verbot der weiblichen Formen für öffentliche Ämter. Das bedeutet die Verwendung von Femininformen in allen Rechtsakten und öffentlichen Dokumenten, die von staatlichen oder öffentlich finanzierten Einrichtungen herausgegeben werden. „Dieses Gesetz soll die Integrität der italienischen Sprache bewahren und insbesondere verhindern, dass öffentliche Titel wie 'Sindaco', 'Prefetto', 'Questore', 'Avvocato' durch 'symbolische' Versuche verändert werden, um ihre Definition an die unterschiedlichen Empfindlichkeiten der Zeit anzupassen“, hieß es. 

     

    „Willkürliche Verwendung des weiblichen Geschlechts oder jegliche sprachlichen Experimente“

     

    Der Gesetzentwurf wurde von Senator Manfredi Potenti eingebracht und trägt den Titel „Bestimmungen zum Schutz der italienischen Sprache unter Berücksichtigung der Geschlechterunterschiede“ (Disposizioni per la tutela della lingua italiana, rispetto alle differenze di genere). Artikel 3 des Gesetzes untersagt beispielsweise die „willkürliche Verwendung des weiblichen Geschlechts oder jegliche sprachlichen Experimente“ und erlaubt nur die Nutzung der Doppelform oder des universellen Maskulinums in neutralem Sinne. Aritkel 5 des Entwurfs ist den  Geldbußen gewidmet und sieht bei Verstößen gegen die Verpflichtungen aus dem Gesetz eine Strafe in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro vor.

  • Argumentation

    Manfredi Potenti: Parteimitglied der Lega und Teil des italienischen Senats seit 2022. Foto: Manfredi Potenti Facebook

    Die Lega argumentiert, dass der legitime Kampf für die Gleichstellung der Geschlechter nicht zu Exzessen führen dürfe, welche den Institutionen gegenüber respektlos wirken könnte. Daher sei eine Regulierung notwendig, um die „Kreativität“ im Gebrauch der italienischen Sprache in offiziellen Dokumenten einzudämmen.

    In der Einleitung des Entwurfs verweist Potenti auf Beispiele wie die Universität Trient, wo die sogenannte „generische Femininform“ verwendet werde, was bedeut, dass weibliche Begriffe auch für männliche Amtsträger genutzt werden. Laut Potenti sei die zunehmende Verwendung weiblicher Formen in der öffentlichen Verwaltung ein „symbolischer Versuch“, der Definition von Amtstiteln an die unterschiedlichen Empfindlichkeiten der Zeit anzupassen. Dies müsse gestoppt werden, um die Sprache nicht zu verfälschen und die Institutionen zu schützen.

  • Italien folgt dem Vorbild Bayerns?

    In Bayern hat der Ministerrat am 19. März 2024 auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann beschlossen, die Gendersprache in den Behörden des Freistaats zu verbieten. Diese Änderung wurde in die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) aufgenommen. 

     

    „Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen so formuliert werden, dass sie jedes Geschlecht in gleicher Weise ansprechen, etwa durch Paarformeln oder geschlechtsneutrale Formulierungen.“

     

    Damit wurde klargestellt, dass mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig sind." Diese Regelung ist auch unabhängig von künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zur Verwendung von Sonderzeichen gültig. Herrmann erklärte: „Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen so formuliert werden, dass sie jedes Geschlecht in gleicher Weise ansprechen, etwa durch Paarformeln oder geschlechtsneutrale Formulierungen. Dabei ist jedoch jede sprachliche Künstlichkeit oder spracherzieherische Tendenz zu vermeiden.“

    Ob der Gesetzesentwurf gegen die Gendersprache in öffentlichen Ämtern in Italien erfolgreich sein wird, wie es bereits in Bayern der Fall ist, muss noch beschlossen werden. Diese Entscheidung liegt in den Händen des italienischen Gesetzgebers und wird von zahlreichen politischen und gesellschaftlichen Faktoren beeinflusst. Während in Bayern der Weg klar vorgezeichnet ist und die Änderungen bereits umgesetzt wurden, steht Italien noch am Anfang dieses Prozesses. Letztlich wird der Erfolg des Gesetzesentwurfs in Italien von den politischen Mehrheiten und den gesellschaftlichen Stimmungen abhängen. Während Bayern als Vorbild gedient haben könnte, zeigt sich, dass jede Nation ihre eigenen Wege und Lösungen findet, um mit der komplexen Frage der geschlechtsspezifischen Sprache umzugehen. Ob Italien dem bayerischen Beispiel folgt, bleibt abzuwarten, und wird sicherlich weiterhin für hitzige Debatten sorgen.

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Alexander Wallnöfer Mo., 22.07.2024 - 16:42

"Verbieten und Bestrafen" - das ist die Mission der Lega. Sie trägt das Kleid einer Verbotspartei, die den Staatsbürger:innen keine Eigenverantwortung und Urteilsvermögen mehr zutraut. Sie entwickelt sich immer mehr zur Entmündigungs- und Verbotspartei. Ich frage mich, wie man mit solchen Genossen regieren und Zukunft gestalten will.

Mo., 22.07.2024 - 16:42 Permalink
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Reinhard Bauer Mo., 22.07.2024 - 20:58

Es ist bedauerlich, dass wir heute darüber überhaupt noch diskutieren müssen. Bei den weiblichen Formen und/oder dem Gendern geht es auch um Wertschätzung und die Anerkennung, dass wir auch Menschen auf Augenhöhe begegnen, die keine Männer sind. So sehe ich das zumindest.
Dass Texte dadurch unleserlicher werden stimmt natürlich und nicht immer funktioniert das gut. Auch die Passiv-Form gefällt mir nicht, da Texte hierdurch oftmals an Tiefe verlieren. Ich denke aber auch, dass viel daran Gewöhnung ist und uns das irgendwann gar nicht mehr auffällt.

Mo., 22.07.2024 - 20:58 Permalink