Politik | Landtag

Knappe Mehrheit

Die Regierungsmehrheit hat sich im Landtag allein den Nachtragshaushalt genehmigt. Einer der umstrittensten Punkte ist dabei die geplante Privatisierung des Bozner Verkehrsamtes. Zudem kommt es bei der Änderung des Wahlgesetzes zu einem absurden Theater.


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Foto: Seehauserfoto
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Josef Fulterer Do., 01.08.2024 - 06:47

Die letzhin erfolgte Aufstockung der bereits viel zu hohen eigenen Aufwands-Be/Entschädigungen, bei der die gesamte Opposition munter mitfrisst "wie der Törgele Hund," war bereits für die Landes-eigenen Mitarbeiter "die mit verfallenen Kollektiv-Verträgen behandelt wird," ein Schlag in die Magengrube.
Die gesetzliche Regelung: "Wer mit der öffentlichen Verwaltung gerichtliche Auseinandersetzungen hat, darf nicht kandidieren," hat schon ihren Sinn. Die / Der mit "Amtswürden gesegnete Streiter," könnte "mit der Amtswürde" Vorteile bei der Auseinandersetzung für sich heraus schlagen, hat einen triftigen Grund! ... keine Krähe hackt einer amderen lebenden Krähe ein Auge aus ...

Do., 01.08.2024 - 06:47 Permalink
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△rtim post Do., 01.08.2024 - 07:48

Echt jetzt? Die Bekanntgabe der Abstimmung hat 15 Sekunden – fünf Sekunden länger als üblich – gebraucht und Oberkofler (Verdi) und Repetto (PD) empören sich (vgl. Südtiroler Tagesordnung).
Ob immer noch mehr Gelder in falschen Ausgaben, aufgeblähter Verwaltung verschluckt oder ob zur Abwechslung nicht auch mal einfache Bürger-innen entlastet werden sollten, ist für die meisten wohl eher ein Thema.

Do., 01.08.2024 - 07:48 Permalink
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Manfred Klotz Do., 01.08.2024 - 08:40

Zum Thema Unvereinbarkeit: Es ist, wenn, eindeutig eine "Lex Holzeisen", Kompatscher hat ja gar keinen Grund zu klagen. Für Rechtswegen ist es aber auch keine Lex Holzeisen, denn die im Wahlgesetz bisher enthaltene Unvereinbarkeit hätte es gar nie geben dürfen. Es ist eine Lex Grundgesetz.

Do., 01.08.2024 - 08:40 Permalink