Umwelt | Bär & Wolf

Abschuss-Ermächtigung unterzeichnet

Dass hinsichtlich Wolfsentnahmen etwas im Busch ist, haben die Spatzen bereits seit einiger Zeit von den Dächern gepfiffen. Heute kam die offizielle Bestätigung.
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Foto: Julien Riedel / Unsplash
  • Wie es in der Pressemitteilung, die vor wenigen Minuten veröffentlicht wurde, heißt, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am vergangenen Freitag, den 9. August eine Ermächtigung zur Entnahme zweier Wölfe im Obervinschgau unterzeichnet. Zwischen 14. Mai und 21. Juli waren in den Gemeindegebieten von Mals (Fraktion Planeil) und Graun bei neun nachgewiesenen Wolfsangriffen auf drei Almen die Risse von insgesamt 30 Nutztieren verzeichnet worden. Dazu kommen 11 Lämmer ohne Ohrmarke, die ebenfalls nachweislich ein Wolf gerissen hatte. 

    Die Almen sind in diesen Gemeinden als Weideschutzgebiete ausgewiesen, dennoch haben die insgesamt 11 Eigentümer Herdeschutzmaßnahmen (Hirten, Herdenschutzhund, elektrifizierte Zäune) umgesetzt. Der Landesforstkorps ist mit der Entnahme der zwei Wölfe beauftragt.

    Entnahmeermächtigungen haben eine Gültigkeit von 60 Tagen ab der Unterschrift. Die Ermächtigung wurde nach Berücksichtigung des positiven Gutachtens, das von der Wildbeobachtungsstelle des Landes eingegangen ist, und nach eingehender Prüfung der Rechtslage von den Experten der Abteilung Landesforstdienst in Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft des Landes ausgearbeitet. Die Höhere Anstalt für Umweltschutz und Forschung (Ispra) erklärte die Entnahme den Landesgesetzen entsprechend, gab aber keine Bewertung ab.

    Der günstige Erhaltungszustand des Wolfes ist auf europäischer Ebene, im Alpenraum, Appennin und in Trentino-Südtirol in Übereinstimmung mehrerer Wissenschaftler (Prof. Boitani, 2018; Univ. Prof. Klaus Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur Wien (Boku)), bestätigt.

    Die Ermächtigung wurde auf der Internetseite des Landes Südtirol im Bereich „Fauna, Jagd und Fischerei“ der Abteilung Land- und Forstwirtschaft veröffentlicht.

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Milo Tschurtsch Di., 13.08.2024 - 09:24

Antwort auf von Manfred Klotz

Es gibt keine "richtigen" Wölfe. Eine Koexistenz zwischen Viehhaltern und Wolf ist in bestimmten Gebieten, wie dem unseren längerfristig nicht möglich und hat es nie gegeben. Das hat nichts mit Ausrottung zu tun, sondern nur damit, dass es NICHT ÜBERALL Lebensräume für Wölfe braucht, bzw. dass es Lebensräume für Wölfe genug gibt, dort wo sie eben nicht im dicht besiedelten Gebiet mit den Viehhaltern koexistieren müssen. Der Wolf ist DESHALB nicht vom Aussterben bedroht, weil es eben alternative Lebensräume gibt. Er gehört deswegen nicht zu den bedrohten Tierarten.
Die diesbezüglichen Gesetze müssen so verändert werden, dass sie eine normale geregelte Entnahme wie z.B. beim Rotwild ermöglichen. Denn sich immer hinter den "Gesetzen" zu verschanzen, ist kein gangbarer Weg. Die Gesetze sind für die Menschen da und nicht der Mensch für die Gesetze.

Di., 13.08.2024 - 09:24 Permalink
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nobody Mo., 12.08.2024 - 22:51

Noch ist nichts entnommen. Wann wird endlich ein Referendum durchgeführt, um zu beweisen, dass nur 0,Josef für irrsinnige Schutzmaßnahmen sind.

Mo., 12.08.2024 - 22:51 Permalink
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nobody Di., 13.08.2024 - 22:37

Die EU-Verordnung ist eben Bullshit. Und dann sich wundern, dass viele von dieser EU nichts wissen wollen. Da braucht es schon ein volle Ladung Realitätsentfremdung.

Di., 13.08.2024 - 22:37 Permalink