Kinderbetreuung – tut sich was?
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Voraussetzungen schaffen, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen – so lautet eines der Ziele, das sich die Landesregierung gesteckt hat. Wie es tatsächlich um den Ausbau der Kinderbetreuung steht, will die Abgeordnete des Team K, Maria Elisabeth Rieder, wissen, die eine umfangreiche Landtagsanfrage zu diesem Thema eingereicht hat. Darin verlangt sie unter anderem Auskunft darüber, wie die Verlängerungen der Betreuungszeiten während der Sommermonate konkret umgesetzt werden, welche zusätzlichen Ressourcen dafür benötigt werden und in welchen Gemeinden es aktuell kein Kleinkindbetreuungsangebot gibt.
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In der Antwort auf eine vorausgegangene Anfrage wurde nämlich darauf hingewiesen, dass die Anzahl und der Umfang der Betreuungsdienste weiterhin kontinuierlich ausgebaut werden soll. Dies betreffe sowohl die ergänzende und außerschulische Betreuung als auch die Kleinkindbetreuung. Dafür wurde ein technischer Arbeitstisch eingerichtet, dem Vertreterinnen und Vertreter der Bereiche Soziales/Familie, Bildung und Personal angehören. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, auf Basis des Regierungsprogramms, Vorschläge zu den Themen „Vereinheitlichung von Bildungszeit zwischen Kindergarten, Grundschule und Mittelschule“ sowie „Sommerangebot für Kinder von drei bis sechs Jahren“ zu erarbeiten. Die Maßnahme 1 „Ausbau der Bildungs- und Betreuungsdienste (Kitas, Kindergärten, Pflichtschulen)“ des Gleichstellungsaktionsplans verfolge das Ziel, die Erwerbstätigkeit insbesondere von Frauen durch den bedarfsgerechten Ausbau von Bildungs- und Betreuungsdiensten zu fördern, um das Potenzial der Frauen als Arbeitskräfte besser nutzen zu können.
„Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass das Recht auf einen Kinderbetreuungsplatz für alle Eltern gewährleistet ist?“
„Die Verpflichtung für Gemeinden und das Land, bereits bestehende Einrichtungen auszubauen und neue Strukturen zu schaffen, ist in diesem Kontext hervorzuheben. Das Recht auf einen Kinderbetreuungsplatz soll entsprechend der Nachfrage – gegebenenfalls auch in übergemeindlicher Zusammenarbeit – verpflichtend gesichert werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt erstmals im Jahr 2024. Bereits im Frühjahr 2023 hat die Familienagentur in Zusammenarbeit mit dem ASTAT und unter Einbeziehung der drei Schuldirektionen eine Umfrage zum Bedarf an verlängerter Betreuungszeit bei Eltern von Kindern unter drei Jahren sowie von Kindern, die in Südtirol einen Kindergarten oder eine Grundschule besuchen, durchgeführt“, so Rieder im Vorwort ihrer Anfrage. Die Befragung umfassten sowohl die Zeit während des Schuljahres als auch die Sommermonate. Mehr als ein Viertel der befragten Eltern habe bei der Umfrage angegeben, die Betreuungszeiten sowohl während des Schuljahres als auch im Sommer verlängern zu wollen. Unter den Teilzeitarbeitenden würde ein Elternteil von zwei mehr arbeiten, wenn die Betreuungszeiten länger wären. Insofern lautet eine Frage auch, welche Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass das Recht auf einen Kinderbetreuungsplatz für alle Eltern gewährleistet ist.
Wann wagt man sich endlich…
Wann wagt man sich endlich an die Kindergarten-Tanten heran, die zu Zeiten als noch die meisten Mütter zu Hause waren + die Kinder betreuen konnten, "ihr Sonder-Privileg den Betrieb des Kindergartens mit dem Schulbetrieb zu koppeln," bis heute recht erfolgreich zu verteidigen konnten.
Da sie kaum Vorbereitungs-Arbeiten für den Unterricht / Kinderbetreuung + keine Korrektur-Arbeiten nachweisen können, wäre eine Anpassung -i h r e r- Arbeitszeit an die 40Stunden-Woche + den üblichen 4 - 5 Urlaub längst schon überfällig!