Wirtschaft | Maskenskandal

„Sensationsmeldungen“

Die OberAlp Ag begehrt die Veröffentlichung nachfolgender Richtigstellung zum Artikel „Eigentor in Rom“.
MAskenaffäre
Foto: Sabes
  • Wieder sieht sich Oberalp gezwungen, „Sensationsmeldungen“ von Salto richtigzustellen. 
    Es ist falsch, dass Christoph Engl den damaligen Sanitätsdirektor überredet hätte, die chinesischen Schutzartikel zu importieren. Es war klar, dass die Bestellung von der Sanitätseinheit ausging; sie hat Artikel und Mengen auf der Grundlage von Unterlagen ausgewählt, die von Oberalp weitergeleitet wurden. Oberalp hat dabei, wie bereits mehrfach klargestellt, als Mandant fungiert; somit musste der Import auch von SABES durchgeführt werden, die auch die Befähigung zum Import hatte (Oberalp wäre dazu rein rechtlich nicht in der Lage gewesen).
    Die Unterlagen, die, nach dem Wissenstand von Oberalp, SABES beim INAIL eingereicht hat, waren Originaldokumente aus China; Oberalp hat lediglich auf Anfrage der SABES für die Übersetzung gesorgt. Alles weitere entzieht sich der Kenntnis von Oberalp, ebenso der Rekurs an das TAR Latium.
    Der Journalist unterstellt, dass das positive Gutachten des INAIL den Verkauf von Schutzausrüstung in andere Länder ermöglicht hätte, wohl wissend, dass jedes Land eigene Zertifizierungsverfahren für Schutzausrüstung hat. Zudem hätte Oberalp mit einem auf den Importeur SABES ausgestellten „Nulla Osta“ des INAIL nichts anfangen können.
    Wider besseres Wissen wird Oberalp eine „Geschäftstätigkeit“ unterstellt. Schon aus der Preisgestaltung erkennt man, dass Oberalp auf die von ihr vermittelten Produkte keine Handelsmarge berechnet hat, sondern nur einen Sicherheitsaufschlag.
    Warum unterschlägt man, dass Oberalp in einer dramatischen Situation, als vom ital. Zivilschutz überhaupt keine Schutzvorrichtungen zur Verfügung standen, für das Gemeinwohl gehandelt hat? So wird auch nicht erwähnt, dass bei SABES die Neu-Infektionen ab dem 26. März 2020 (ab da wurde Schutzausrüstung aus China verwendet) gesunken sind, während sie im restlichen Italien höher waren.

     

    RA Dr. Gerhard Brandstätter                                                RA Dr. Karl Pfeifer

     

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    Richtigstellungen müssen unabhängig von ihrem Inhalt und Wahrheitsgehalt veröffentlicht werden. Es würden den Rahmen sprengen auf diese Stellungsnahme der OberAlp Ag einzugehen.

  • Aber zum Vorwurf „Wider besseres Wissen wird Oberalp eine „Geschäftstätigkeit“ unterstellt“, soll den SALTO-Lesern ein Verkaufskatalog nicht vorenthalten werden, den das Unternehmen OberAlp im März/April 2020 produziert und auch europaweit verteilt hat.

    Christoph Franceschini

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Lorenz Winkler Mi., 25.09.2024 - 15:47

Achtung, die Schwärzungen in der PDF können leicht umgangen werden, indem man die Stellen markiert, kopiert und in einem einfachen Texteditor wieder einfügt. Außerdem: Wenn man mit dem Cursor über die geschwärzte E-Mail fahrt, sieht man den mailto:-Eintrag der Empfängerin.

Mi., 25.09.2024 - 15:47 Permalink