Politik | Medienklagen

Deegs Familienpolitik

SALTO „inszeniere eine mediale Verfolgungskampagne“. So lautet die Anschuldigung in einer Zivilklage, mit der Waltraud Deeg 130.000 Euro von SALTO fordert. Deegs Ehemann hingegen will 230.000 Euro. Ein Beispiel besonderer Familienpolitik unterm Edelweiss.
Deeg
Foto: Seehauserfoto
  • Um Waltraud Deeg ist es still geworden.
    Die Pusterer SVP-Politikerin hat sich vor knapp zwei Jahren als amtierende Landeshauptmannstellvertreterin ernsthaft als mögliche Nachfolgerin von Arno Kompatscher ins Spiel gebracht. Inzwischen sitzt die SVP-Arbeitnehmerin als einfache Abgeordnete im Landtag. Geblieben ist der ehrgeizigen Juristin das Ehrenamt der stellvertretenden SVP-Obfrau.
    Eigentlich sollte Waltraud Deeg auch der amtierenden Landesregierung angehören. Doch sie hat Ende Jänner  2024 ein entsprechendes Angebot Kompatschers aus Protest abgelehnt. Deeg begründet damals ihren Verzicht in einem Schreiben an die SVP-Spitze mit der für sie nicht zufriedenstellenden Zuteilung der Ressorts.
    Jetzt aber scheint die umtriebige SVP-Arbeitnehmerin einen Weg gefunden zu haben, die damit entgangene Zulage als Landesrätin anderswo zu lukrieren.

  • „Vorsatz und Böswilligkeit“

    Vergangene Woche wurde dem Autor und SALTO eine Zivilklage zugestellt.

    In der Klageschrift heißt es:

    „Die Klägerin Frau Dr. Waltraud Deeg ist seit Jahren eine bekannte Politikerin auf Landesebene. Ab den Landtagswahlen im Jahre 2013 war sie bis 2023 Landesrätin und ist heute Landtagsabgeordnete. Zwischenzeitlich hatte die Klägerin im Rahmen der genannten Funktion weitere bedeutende Ämter, wie das der Landeshauptmannstellvertreterin, der Vizepräsidentin der Region, und der Regionalassessorin, inne.
    Frau Dr. Deeg ist seit Jahren – aus keinem anderen Grund als der Zugehörigkeit zu einer politischen Gruppierung, die den Beklagten offensichtlich missfällt – das Opfer einer von Herrn Christof Franceschini ("Franceschini") auf den Seiten der Online-Publikation "salto.bz", deren Eigentümer Demos 2.0 Gen./Soc.coop. ("Demos" ) ist, inszenierten medialen Verfolgungskampagne. Wie nachfolgend aufgezeigt, beschränken sich die Beklagten hierbei nicht auf eine auf Tatsachen fundierte Berichterstattung, sondern scheuen keineswegs davor zurück, in Ermangelung effektiver Gegebenheiten die zur Schädigung des Rufs der Klägerin benötigten Fakten schlicht und einfach zu erfinden.“

  • Klägerin Waltraud Deeg: Mit Strafanzeige abgeblitzt, jetzt folgt Zivilklage. Foto: Seehauserfoto
  • In der Klage ist dann nicht nur von einer „Verleumdungskampagne“ die Rede, sondern auch vom „unzweifelhaften Vorhandensein des Vorsatzes und der Böswilligkeit“ vonseiten des Autors.

  • Vallazza & Podcast

    Eingangs werden in der Klage zur Bestätigung der These der Klägerin Vorfälle herangezogen, die sich vor fünf Jahren ereignet haben : die Affäre um den Weiherhof in Niederdorf und der SALTO-Artikel Die Papierbäuerin“. 
    Im Zentrum von Deegs Klage steht aber ein SALTO-Beitrag vom Jänner 2023. In dem Artikel mit dem Titel Deegs Fake Liste geht es um eine Landtagsanfrage des damals noch freiheitlichen Landtagsabgeordneten Andreas Leiter-Reber und die Antwort von Waltraud Deeg darauf. Deeg, zu diesem Zeitpunkt als zuständige Landesrätin noch im Amt, liefert in ihrer Antwort eine detaillierte Liste von geförderten Wohnbauzonen. Diese Liste wird in der medialen Berichterstattung der Athesia-Blätter als Bestätigung hergenommen, dass die sogenannten Mikrozonen kein System sind, das auf das Gadertal beschränkt ist und der finanzielle Vorteil, der dem damaligen SVP-Landtagsabgeordnete Manfred Vallazza zuteil wurde, von Hunderten anderen Antragsstellern in Anspruch genommen worden war.

  • Ex-SVP-Landtagsabgeordneter Manfred Vallazza: Öffentliche Entlastung durch Deeg. Foto: Facebook
  • Im SALTO-Artikel wird kritisiert, dass diese Liste eine „Augenauswischerei“ sei, mit der man bewusst Stimmung für den in die Kritik geraten Parteikollegen Deegs machen will und die Aufstellung nicht vollständig sei. Zudem steht im Artikel, dass Wohnbaulandesrätin Deeg im Fall Vallazza bei den zuständigen Ämter persönlich interveniert habe.
    Diese Darstellung hält Waltraud Deeg für rufschädigend. 
    Zudem klagt die SVP-Politikerin gegen eine Folge des SALTO-Podcast „Freunde im Edelweiss“ mit dem Titel „Die Deegustation“. In dieser Ende April 2023 ausgestrahlten Folge ist von einer Zivilklage Waltraud Deegs die Rede, mit der sie für den Artikel „Deegs Fake Liste“ angeblich 130.000 Euro an Schadenersatz verlangen will. Die Anschuldigung: Diese Zivilklage habe es damals nicht gegeben.
    Die Politikerin und ihr Anwalt scheinen ein schlechtes Erinnerungsvermögen zu haben. Denn sie haben dem Autor und SALTO am 1. April 2023 die Aufforderung zur Mediation zugestellt. Samt Sachverhaltsdarstellung. Dieser Mediationsantrag ist bei einer solchen Schadenersatzklage verpflichtend und somit rein rechtlich der erste Schritt für die Einreichung einer Zivilklage.
    Waltraud Deeg hat jetzt genau diese Klage eingereicht. Ihre Forderung: 130.000 Euro.

  • Deegs gescheiterte Strafanzeige

    In der Klage wird zudem angeprangert, dass im besagten Podcast „ein Zusammenhang mit einem völlig irrelevanten Strafverfahren“ hergestellt werde: der Strafanzeige von Waltraud Deeg und ihres Ehemannes Wilfried Taschler gegen den Autor dieser Zeilen und gegen SALTO.
    Zur Erinnerung: Am 8. November 2019 veröffentlicht SALTO den Artikel „Die Papierbäuerin“. Im Artikel wird eine politisch brisante Geschichte nachgezeichnet, in deren Mittelpunkt Waltraud Deegs Ehemann Wilfried Taschler steht. Taschler hat 2005 in Niederdorf ein genehmigtes Bauprojekt für die Aussiedlung und Neuerrichtung einer Hofstelle für einen geschlossenen Hof gekauft. Der Toblacher Gemeindesekretär baut den „Weiherhof“ und bietet danach in zwei Wohnungen als bäuerliche Nebenbeschäftigung „Urlaub auf dem Bauernhof“ an.

  • Weiherhof in Niederdorf: Startpunkt einer Klagewelle gegen SALTO. Foto: StreetView
  • Dass der Ehemann einer Landesrätin - von Beruf Gemeindesekretär - Nebenerwerbsbauer ist und im Nebenerwerb des Nebenerwerbs auch noch Urlaub auf dem Bauernhof anbietet, ist (oder zumindest war) gesetzlich in Südtirol erlaubt. Dennoch hat die Geschichte südtirolweit zumindest moralisch für Entrüstung gesorgt.
    Zwei Wochen nach Erscheinen des Artikels reicht das Ehepaar Deeg/Taschler gegen den Autor Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bozen ein. Staatsanwältin Luisa Mosna ermittelt fast ein Jahr lang und beantragt in der Folge die Archivierung des Strafantrages, da die angeblichen falschen Unterstellungen laut Abschlussbericht der Carabinieri von Niederdorf vom 12. September 2020 „sich im Kern als wahr herausstellten.“
    Deeg/Taschler legen gegen die Archivierung Rekurs ein. Deshalb wird der Fall am 26. Mai 2021 vor dem Richter für die Vorerhebungen Peter Michaeler behandelt. 
    Das Urteil: Ein voller Freispruch.

  • Taschlers Klage

    Noch vor diesem Freispruch macht Wilfried Taschler über seinen Anwalt eine Eingabe bei der römischen Datenschutzbehörde (Garante per la privacy) gegen SALTO. Die Eingabe behängt noch und das Verfahren dümpelt auch vier Jahre später noch in der Vorermittlungsphase vor sich hin.
    Vor vier Wochen dann stellt Wilfried Taschler dem Autor und SALTO eine Zivilklage zu. 
    Die zentralen Elemente dieser neuen Klage sind dieselben, die vom Gericht, bereits im Strafverfahren abgeschmettert wurden. Der Ehemann von Waltraud Deeg fordert insgesamt 230.000 Euro an Schadenersatz und Wiedergutmachung.
     


    „Das Ehepaar Deeg fordert in zwei Zivilklage insgesamt 360.000 Euro. Waltraud Deeg scheint einen Weg gefunden zu haben, ihren Verzicht auf das Amt einer Landesrätin zumindest finanziell auszugleichen“

     

    Das Ehepaar Deeg fordert in den zwei Zivilklagen vom Autor und SALTO insgesamt 360.000 Euro. Für beide Klagen sind die Erstverhandlungen im Jänner und Februar 2025 angesetzt.
    Waltraud Deeg war jahrelang auch Landesrätin für die Familie.  Diese juristische Verfolgungskampagne macht deutlich, wie die SVP-Politikerin ihre eigene Familienpolitik gestaltet.

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Salto User
opa1950 Di., 15.10.2024 - 14:47

Die Frage ist nur: Schämen sich diese 2 Personen überhaupt nicht.Das die Deeg Geldg....l weiss man schon seit langem.Aber das Sie soweit geht, ist wirklich nur noch ein Armutszeugnis

Di., 15.10.2024 - 14:47 Permalink
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Hartmuth Staffler Di., 15.10.2024 - 16:15

Wahrscheinlich schämen sie sich nicht, und selbst wenn sie sich schämen sollten - das Geld wollen sie haben und dafür nehmen sie wohl auch die Scham in Kauf. Das Volk vergisst und verzeiht ja vieles, und wenn nicht ist es auch gleich. Eher schämt sich ein Rentner, der im Monat ein paar hundert Euro erhält und der sich schämt, bei der Caritas um eine Hilfe anzusuchen. Die Menschen sind eben verschieden.

Di., 15.10.2024 - 16:15 Permalink
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Josef Fulterer Di., 15.10.2024 - 22:21

Die Mutter Deeg hat in der damaligen (Selbst-)Herrenrunde "soziale Knochenarbeit geleistet!"
Die Tochter Deeg hat in der vergangenen leute-Periode, "ständig lächelnd ihr Mandat mit den abenteuerlichsten Ausreden gepflastert," statt die mehr als reichlichen sozialen Probleme an zu packen!!!
Die "Urlaub auf dem Bauernhof Bauers-Leute Deeg & Taschler," schätzen ihren Wert wohl doch etwas zu hoch-gestapelt.

Di., 15.10.2024 - 22:21 Permalink
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Factum Est Di., 15.10.2024 - 23:37

Ich muss mich bei Deeg bedanken. Wohne mit meiner Familie seit 21 Jahren in einem vom Wobi angemietetem Kondominium. Nun ist der Vertrag ausgelaufen und das Kondominium dem privaten Besitzer zurück gegeben worden. Nun wohnen noch meine Frau und ich in der Wohnung. Für fast 80qm sind nun fast 10Euro fällig.

Di., 15.10.2024 - 23:37 Permalink
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Günther Stocker Mi., 16.10.2024 - 07:42

Ja Mutter Deeg hat in Südtirol Geschichte geschrieben, aber wie so viele Nachkommen regiert nun nur mehr Macht und Geld!

Hoffentlich ist die nächste Generation wieder anders!!

Mi., 16.10.2024 - 07:42 Permalink
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Klemens Riegler So., 20.10.2024 - 19:28

Es sollte klar sein, dass der Autor und das Nachrichtenportal von den Gerichten als "Nicht Schuldig" angesehen werden. Der Sachverhalt gibt es einfach nicht her. Denn der Autor hat keine Unwahrheiten verbreitet und auch keinen öffentlichen Schaden angerichtet. Er hat jemanden dabei erwischt wie er im moralischen Honigtopf naschte. Das mag dem Nascher nicht passen und auch peinlich sein. Aber damit muss gerechnet werden ... wenn man erwischt wird.
WIR hingegen haben das Recht informiert zu werden ... DAS ist der Öffentliche Auftrag von Medien, speziell wenn es sich um Leute des Öffentlichen Lebens handelt, die von Bürgern gewählt wurden und von diesen auch gut honoriert werden.
Somit aus meiner Sicht alles rechtens & in Ordnung.
Klagen kann Deeg & Tischler natürlich trotzdem ... es wird damit aber nur peinlicher, und es kommt erneut an die Oberfläche ... in unserer Erinnerung ... sonst wäre das vielzitierte Gras eh längst drüber gewachsen.

So., 20.10.2024 - 19:28 Permalink