Wirtschaft | Öffentlicher Verkehr

Verdreifachte Strafen

Still und leise verdreifacht man jetzt die Strafen im Südtiroler Nahverkehr. Wer ohne Fahrschein fährt, wird ab dem 1. November bis zu 120 Euro Strafe zahlen müssen.
Busbahnhof Bozen
Foto: Seehauserfoto
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Heinrich Zanon Do., 17.10.2024 - 15:34

Vielleicht wäre es - zur Vermeidung von unguten Kontroversen - sinnvoll, spätestens bis zum kommenden 1. November sicherzustellen, dass die Misere mit den derzeit (und seit Jahren) auf vielen Linien häufig nicht funktionierenden Entwertern ein unrühmliches Ende findet.
Abgesehen davon: kann jemand der steuerzahlenden Öffnetlichkeit erklären, wieso auf der Linie 157 Mölten - Jenesien- Afing immer wieder Fahrzeuge zirkulieren, in denen überhaupt kein Entwerter vorhanden ist und der Busfahrer die Fahrgäste gönnerhaft mit einem freundlichen Wink nach hinten auf die Sitzplätze verscheuchen muss?

Do., 17.10.2024 - 15:34 Permalink
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Martin Aufderklamm Do., 17.10.2024 - 17:30

Wetten daß die Touristen, die Ihren GuestPass oder Mobilcard nicht abgestempelt haben, NICHT zur Kasse gebeten werden.
Mit der Vedreifachung werden wahrscheinlich die entgangengen Einnahmen durchs nicht funktionierende neue Ticketingsystem wettgemacht.
Übrigens: wie lange wird es noch folgdende Meldung geben?
"Hinweis
Zur Zeit ist die Fahrtenauflistung auf Grund der Umstellung auf das neue Ticketing-System eingeschränkt, ebenso können Guthaben erst zeitverzögert angezeigt werden.

Danke für Dein Verständnis."

Do., 17.10.2024 - 17:30 Permalink
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Paul Tasser Do., 17.10.2024 - 20:31

Der Mittellose kann keinen Fahrschein vorweisen, die Strafe kann zwar ausgestellt aber nicht eingefordert werden. Der Schlaumeier kann sehr wohl einen Fahrschein vorweisen, ob dieser gültig ist oder nicht, bleibt dem Bordpersonal verborgen. Es kann keine Strafe ausgestellt werden. Ich wage zu behaupten dass mehr als 95 Prozent der Fahrgäste mit einem gültigen Fahrschein in unserem Land unterwegs sind, vorausgesetzt die Entwerter funktionieren, was leider immer noch nicht immer zutrifft.

Do., 17.10.2024 - 20:31 Permalink
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Salto User
Milo Tschurtsch Sa., 19.10.2024 - 14:11

Objektiv gesehen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Jede Menge Menschen, die weder ein Aufenthaltsrecht vorweisen können, deren Aufenthaltstitel abgelaufen oder nicht genehmigt wurde, die oft noch keine nachweisbare Identität vorweisen können, REISEN von Staat und Behörden geduldet durch alle Länder Europas, werden vom arbeitenden Steuerzahler alimentiert obwohl das recht zum "Hiersein" gar nicht besteht, aber wehe wenn einer dieser arbeitenden Steuerzahler es wagt einmal ohne Fahrschein zu REISEN, dann schlagen dieselben die illegalen Aufenthalt und illegales Reisen anscheinend für nicht bestrafungswürdig halten, voll zu und verlangen von denen die das ganze System erst finanzieren Unsummen als "Buße".
Finde den Fehler.

Sa., 19.10.2024 - 14:11 Permalink