Wirtschaft | Antholz

Teure Betonwatschen aus Rom

Die Gemeinde Antholz muss an die Bietergemeinschaft Gasser/Ploner 2,68 Millionen Euro an Schadenersatz zahlen. Der Staatsrat hat zudem die Übermittlung der Akten an den Rechnungshof verfügt. Damit aber wird es für Bürgermeister Thomas Schuster & Co. eng.
Biathlonzentrum Antholz, Bauarbeiten
Foto: SALTO
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Hartmuth Staffler Mo., 11.11.2024 - 12:53

Es ist erfreulich, dass die von der Landesregierung alimentierte Arroganz der Antholzer Gemeindeverwalter einen gehörigen Dämpfer erhalten. Die Gemeindebürger, die den Schaden zu tragen haben, sollten sich daher überlegen, wen sie das nächste Mal wählen. Das kann zwar den angerichteten Schaden nicht gutmachen, aber zumindest weitere Schäden verhindern.

Mo., 11.11.2024 - 12:53 Permalink
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Cicero Mo., 11.11.2024 - 12:56

Das süße Gift einer Olympiavergabe frisst sich stetig aber sicher bis ins Antholzertal durch und wird noch über Generationen finanzielle und ökologische Auswirkungen auf alle Bürger im Tal haben.

Mo., 11.11.2024 - 12:56 Permalink
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Hartmuth Staffler Mo., 11.11.2024 - 13:54

Von "Oberflächlichkeit" zu sprechen ist ein Euphemismus. Es handelt sich ganz klar, wie auch gerichtlich festgestellt wurde, um offensichtliche Rechtsbrüche, aber Amtsmissbrauch ist ja jetzt dank Meloni jetzt straffrei. Dass die Olympischen Spiele und die sich davon erwarteten Gewinne materieller und ideeller (Ruhm und Ehre) Art die Rechtsbrüche befördert haben, ist eine Erklärung, aber wohl keine Entschuldigung.

Mo., 11.11.2024 - 13:54 Permalink
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Cicero Mo., 11.11.2024 - 13:58

Ich sag mal so, wäre Antholz nicht mit der Ausrichtung der Biathlonbewerbe "beglückt" worden, hätte es weder die ökologisch fragwürdigen Verbauungen noch die angesprochene Vergabepraxis geben.

PS: Ich bin nicht gegen Olympische Spiele, von mir aus auch gerne in Antholz, ABER wieso die vorhandene Anlage, die für Weltcup und WM Bewerbe mehr als ausreichend war, für 7 oder 8 Wettkampftage im Februar 2026 für 25 Mio. Euro erneuert werden muss, kann mir keiner erklären.

Mo., 11.11.2024 - 13:58 Permalink
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David Bozen Mo., 11.11.2024 - 17:53

Antwort auf von Cicero

Die Wettkampfstätte würde für Olympia gutgehen, aber in ein paar Jahren wäre sie zu erneuern. Warum also nicht jetzt schon mit den Geldern des olympischen Komitees die Wettkampfstätte erneuern und für viele Jahre in Ordnung sein? Wäre dir lieber das Ganze würde in einigen Jahren mit Landesgeldern erneuert?

Mo., 11.11.2024 - 17:53 Permalink
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Manfred Klotz Di., 12.11.2024 - 06:37

Antwort auf von Cicero

Sie sind also der Meinung, dass die Gemeindeverwalter bei allen anderen Bauvorhaben anders, oder sagen wir tadellos gehandelt hätten und nur deshalb getrickst haben, weil es sich um Bauvorhaben für die Olympischen Spiele handelt? Oder umgekehrt, würde es die OS nicht geben, würden die Gemeindeverwalter sicher nicht fünf gerade sein lassen? Interessante These.
Ich habe weder mit Biathlon etwas am Hut noch bin ich im Baugeschäft tätig, also spreche ich nicht aus persönlichem Interesse, aber so weit mir bekannt ist, dienen die Umbauarbeiten (deren Nutzen man auch durchaus kritisch hinterfragen kann) nicht nur für 7 oder 8 Wettkampftage, sondern auch für andere Tätigkeiten und Events.

Di., 12.11.2024 - 06:37 Permalink
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Günther Stocker Mo., 11.11.2024 - 15:49

Der Luis Durnwalder hat es vorgemacht!
Er biegte sich auch alles immer zurecht und zum Schluss landete er vor dem Rechnungshof.

System Durnwalder - ist unter Kompatscher nur noch schlechter geworden.
Aber er hat sich 3 Mandate lang dafür redlich bemüht!

Wann wird endlich ein 30 m hohes Monument für Durnwalder errichtet?

Mo., 11.11.2024 - 15:49 Permalink
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Robert Hölzl Mo., 11.11.2024 - 18:26

"Was dann aber folgt, ist eine Abfolge von Schiebereien und Tricks, die ernsthafte Zweifel daran aufwerfen, ob im Antholzertal der Rechtstaat noch gilt. In Absprache mit der Gemeinde wendet man bei der Neubewertung einen fantasievollen Trick an, mit dem man den ursprünglichen Ausschreibungssieger wieder begünstigt."
Was der Autor nicht angibt, ist dieser fantasievolle Trick. Er scheint wenig Ahnung von solchen Ausschreibungen zu haben. Bei einer technisch-qualitativen Ausschreibung wird eine technische Bewertungskommission ernannt, die anhand der in der Ausschreibung vorgegebenen Kriterien und Vorgangsweise alle Angebote technisch bewertet. Normalerweise ist kein weisungsberechtigtes Gemeindemitglied (i.A. Bürgermeister oder Gemeindesekretär) Mitglied der Bewertungskommission. Die Mitglieder der Bewertungskommission haben im Rahmen der Vorgaben eine gewisse Freiheit in der Bewertung. Eine Kommission kann zu einer Bewertung kommen, die anfechtbar ist, was hier geschehen zu sein scheint. Welchen fantasievollen Trick die Kommission bei der zweiten Bewertung angewandt hat, vermeldet Franceschini nicht (er sagt auch nicht, warum die erste Bewertung annulliert wurde), dafür ergeht er sich in allerlei abwertenden Kommentaren. Dass bei einem nachträglichen Zuschlag der neue Sieger nicht zum Zuge kommt, sondern einen Schadensersatz in Höhe des normalerweise im Angebot angegebenen Gewinnes bekommt, ist bei zeitsensitiven Arbeiten normal, da der Aufwand, zeitlich und monetär, für eine Baustellenübergabe erheblich ist und dann jedenfalls die ausscheidende Firma die erstellten Bauwerke vergütet kriegen muss, da sie nicht an der Fehlvergabe Schuld hat. Ob die Landesverwaltung für den Schaden aufkommen muss oder die Gemeinde, hängt von verschiedenen Faktoren ab und nicht vom Einschalten des Rechnungshofes. Und für eine Verurteilung von Gemeindevertretern muss bei der Verursachung eines Schadens zumindest eine (grobe) Fahrlässigkeit nachgewiesen werden; eine Fehlbewertung muss dies nicht sein. Aber aufgrund der Angaben im Artikel darüberhinausgehende Schlussfolgerungen zu ziehen, ist nicht möglich.
Und die Schuldzuweisung an Durnwalder, die von Kommentatoren gemacht werden, ist in diesem Zusammenhang lächerlich; die Fälle, wegen derer er vor dem Rechnungshof gelandet ist, haben mit Ausschreibungen schon gar nichts zu tun (Abschuss Murmeltiere und Repräsentationsausgaben bzw. Vorschuss derselben mit nachträglicher Verrechnung).

Mo., 11.11.2024 - 18:26 Permalink
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Manfred Gasser Mo., 11.11.2024 - 20:43

Antwort auf von Robert Hölzl

Aus "Antholzer Schiebereien" :
"Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist allen Beteiligten klar, dass eine Neubewertung unweigerlich zu einem neuen Ausschreibungssieger führt. Um das zu verhindern, wendet man jetzt einen fantasievollen Trick an.
Die dreiköpfige Kommission entscheidet in Absprache mit der Gemeinde Antholz, das gesamte Bewertungskapitel „Schießstandmuster“ kurzerhand aus der Ausschreibung zu streichen. Die Argumentation: Beide Bieter hätten beim Muster gegen die Ausschreibungsvorgaben verstoßen. Dass die Logik, einen Verstoß (Gasser/Ploner) mit sechs Verstößen (Unionbau) gleichzusetzen, wohl kaum gerecht und nachvollziehbar ist, scheint dabei niemanden zu scheren.
Vor allem aber gibt es einen Punkt, der diese Art der Neubewertung als Farce entlarvt. In fast allen Kapiteln, der Ausschreibung gibt es Unterkapitel, die gesondert bewertet werden. So auch beim Muster des Schießstandes. Dort gibt es zwei Unterkapitel, für die jeweils Punkte vergeben werden: Ein Kriterium „Materialen, Ausführung“ und ein zweites „Qualität der Architektur und Ästhetik“. Die angeblichen Unregelmäßigkeiten betreffen allesamt das Unterkapitel zu den Materialien. Demnach hätte - wenn schon - dieses Unterkapitel für beide Unternehmen mit Null bewertet werden müssen.

Man wendet einen fantasievollen Trick an und am Ende liegt die Unionbau wieder 0,02 Punkte vorne.

Doch die Kommission entscheidet, beide Kapitel aus der Bewertung zu streichen."

Trick genug? Übrigens, wie kann die Bewertungskomission so haarsträubende Fehler machen, für die jetzt der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird.

Mo., 11.11.2024 - 20:43 Permalink
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Robert Hölzl Di., 12.11.2024 - 12:28

Antwort auf von Manfred Gasser

In allen Artikeln von anderen Zeitungen (Tageszeitung, Alto Adige) werden mehr und bessere Informationen zum Fall gegeben und es werden auf die für Franceschini so typischen abwertenden Kommentare verzichtet. Auch Ihre Informationen sind weitaus hilfreicher, als der Artikel von Franceschini. Ohne die Begründungen der Kommission zu kennen für ihr Vorgehen, ist eine Streichung eines Unterkriteriums, dessen Bewertung möglich ist aufgrund der vorgelegten Unterlagen, nicht einsichtig. Eine Absprache von Kommission mit Vergabestelle bezüglich einer solchen Vorgehensweise ist eigentlich nicht zulässig. Für eine wirkliche Bewertung allen Vorgefallenens müsste man alle Unterlagen kennen. Aber es geht mir eigentlich nicht um den Fall selbst, sondern um die Art wie Franceschini seinen Artikel schreibt; das ist kein Journalismus, erst recht kein aufdeckender Journalismus, sondern einfach ein Artikel mit eigenen Meinungen und Bewertungen, die natürlich seitens Franceschinis wenn die SVP oder eine SVP-regierte Gemeinde betroffen sind, ausnahmslos negativ und abwertend ist.

Di., 12.11.2024 - 12:28 Permalink
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Manfred Gasser Di., 12.11.2024 - 13:31

Antwort auf von Robert Hölzl

Das sind nicht meine Informationen, das hat Herr Franceschini am 07/11 veröffentlicht, ich habe nur von seinem Artikel einen Teil kopiert.
Und natürlich geht es um den "Fall", es geht immer nur um den "Fall", und es ist wichtig, dass jemand schreibt, was hier bei uns alles falsch läuft.

Di., 12.11.2024 - 13:31 Permalink
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Christoph Fran… Di., 12.11.2024 - 18:30

Antwort auf von Robert Hölzl

Herr Hölzl es freut mich sehr von Ihnen Nachhilfe-Unterricht in Sachen Journalismus zu bekommen und es sei ihnen auch belassen, dass Ihnen mein Stil nicht zusagt. Aber vielleicht sollte man vorher Lesen, bevor man den Knüppel auspackt. Ich habe in einem Artikel vor einem Jahr die Tricks und Machenschaften zu dieser Ausschreibung detailliert beschrieben. Sie können das auf SALTO nachlesen. Das Urteil des Staatsrates ist der x-te Spruch eines Gerichtes, der bestätigt, dass man Antholz mehrfach und bewusst gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat. Aber Sie als Ingenieur haben anscheinend eine andere Rechtsauffassung.

Di., 12.11.2024 - 18:30 Permalink
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Robert Hölzl Sa., 16.11.2024 - 15:59

Antwort auf von Christoph Fran…

Herr Franceschini, zu meiner Zeit wurde mir beigebracht (soweit ich mich erinnere, nannte man das damals Staatsbürgerkunde), dass Nachricht und Meinung klar zu trennen sei. Also dass ein Journalist eine Tatsache berichtet, ohne eine Meinung in die Nachricht einfließen zu lassen, und dass er seine Meinung klar als solche zu kennzeichnen hatte. Kein einziger ihrer Artikel, soweit ich sie gelesen habe, entspricht dieser grundlegende Anforderung. Sie vermischen Nachricht und Meinung in einer Form, die vielleicht einigen oder vielen gefällt, aber nicht diesem journalistischen Grundsatz entspricht. Dass ihre Meinung dann zusätzlich noch meist abwertend ist, bleibt ihnen natürlich unbelassen genauso wie ihre Meinung überhaupt.
Zum Inhalt selbst kann jeder seine eigene Meinung haben. Ich möchte dazu nur ein kleines Detail anmerken. Sie gehen davon aus und machen das auch so in ihrem Artikel klar, dass einzig die Gemeinde bzw. im Falle eines Verfahrens vor dem Rechnungshof der Bürgermeister verantwortlich ist, was aber nicht stimmt. Jedes Mitglied einer Bewertungskommission ist verantwortlich für das eigene Handeln und die eventuelle Fehlbewertung oder, wie sie unterstellen, wissentliche und willentliche Falschhandlung, fällt darunter. Bei einem Verfahren vor dem Rechnungshof sind dementsprechend auch die Mitglieder eventuell haftbar und nicht nur der Bürgermeister. Auch der/die GemeindesekretärIn könnte diesbezüglich haftbar sein. Aber das würde nicht in die Stoßrichtung des Artikels passen.

Sa., 16.11.2024 - 15:59 Permalink
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Hartmuth Staffler Sa., 16.11.2024 - 16:41

Antwort auf von Robert Hölzl

Eine Sache ist die Strafe, die die Gemeinde zahlen muss, unabhängig davon, wer den Unsinn verbockt hat. Eine andere Sache ist der Rechnungshof, der sich die Verantwortlichen einzeln vorknöpfen und zur Kasse bitten wird. Jedenfalls wird man sich in Antholz noch lange an diese Olympischen Spiele erinnern. Größenwahn hat seinen Preis.

Sa., 16.11.2024 - 16:41 Permalink
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Robert Hölzl Sa., 16.11.2024 - 18:34

Antwort auf von Hartmuth Staffler

Das dürfte so nicht stimmen. Es wurde keine Strafe verhängt (wäre in einem Zivilprozeß auch nicht möglich, soweit ich weiß), sondern die Gemeinde wurde zur Schadensersatzzahlung verurteilt. Der Rechnungshof spricht auch keine Strafe aus, sondern legt fest, welchen Schaden die angeklagten Personen der Gemeinde gegenüber verursacht haben und verurteilt sie zum Ersatz dieses Schadens. Der Schaden besteht dann meistens im effektiv verursachten Schaden zzgl. des eventuellen Imageschadens. Das heißt, die Gemeinde hat den Schadensersatz an die Bietergemeinschaft vorzustrecken und erhält diesen dann von den Personen, die den Schaden verursacht haben, zurück. Die Gemeinde und auch die Personen (Bürgermeister, Gemeindesekretär, Kommissionsmitglieder sowie alle, die vom Rechnungshof als mögliche Schadensverursacher miteinbezogen werden) sind wahrscheinlich versichert, wobei im Allgemeinen die Versicherungen Schäden abdecken (im Rahmen der Höchstsumme), die nicht absichtlich oder grob fahrlässig (manche Versicherungen decken auch grobe Fahrlässigkeit ab) verursacht wurden. Welcher Schaden dann wirklich an der Gemeinde hängen bleibt, kann, glaube ich, derzeit noch nicht beziffert werden. Wieweit die Personen grob fahrlässig oder auch nur fahrlässig gehandelt haben, kann ICH sicher nicht beurteilen. Absicht schließe ich einmal aus.

Sa., 16.11.2024 - 18:34 Permalink
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Robert Hölzl Sa., 16.11.2024 - 19:18

Antwort auf von Hartmuth Staffler

Selbst wenn der gesamte Schaden von Versicherungen abgedeckt ist, ist für die Personen nichts Lustiges dabei. Falls Sie dieser Meinung sind, dann sollten Sie vielleicht einmal versuchen, Bürgermeister zu werden.
Ohne die Personen zu kennen, gehe ich davon aus, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben und eben Fehler gemacht haben. Ich habe einige Bürgermeister kennengelernt und alle haben versucht, im Interesse der eigenen Gemeinde zu handeln. Es ist leider üblich geworden, allen öffentlichen Würdeträgern zu unterstellen, dass in Eigeninteresse handeln, wenn sie nicht so handeln, wie man es selbst gerade gerne hätte.
Ich selbst hätte gerne auf die Olympiade verzichtet, da ich der Meinung bin, dass die Spiele nur dem IOC dienen und die veranstaltenden Gemeinde nachher auf den Kosten sitzen bleiben, aber in einer repräsentativen Demokratie entscheiden gewählte Vertreter. Und ich bin beileibe nicht mit allen Entscheidungen einverstanden, unterstelle den gewählten Vertretern deswegen aber nicht sofort Eigeninteresse. Wie es leider viele tun, ohne jeden Beweis.

Sa., 16.11.2024 - 19:18 Permalink
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Hartmuth Staffler Sa., 16.11.2024 - 21:21

Antwort auf von Robert Hölzl

Warum politische Vertreter heutzutage einen solchen Unsinn wie eine Bewerbung für Olympische Spiele betreiben, und zwar in vollkommen undemokratischer Form, ohne die Bevölkerung um ihre Meinung zu fragen, kann verschiedene Gründe haben. Es muss nicht unbedingt materielles Eigeninteresse sein. Oft ist es auch das Interesse an persönlichem Ruhm. Abhängigkeit von wichtigeren Personen oder einfach nur persönliche Einfältigkeit.

Sa., 16.11.2024 - 21:21 Permalink