„Hobe die Ehre“
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Heute hat am Bozner Landesgericht ein Prozess ein Ende gefunden, der sich mittlerweile seit über zwei Jahren hingezogen hat und als „Vogelnest-Prozess“ in die Annalen der Südtiroler Geschichte eingehen wird. Wie berichtet, hatte Jürgen Wirth Anderlan während der Corona-Pandemie die damalige Landtagspräsidentin Rita Mattei scharf attackiert, nachdem diese sich hinter Arno Kompatscher und Maurizio Fugatti gestellt hatte. Die Landeshauptmänner von Südtirol und Trient erhielten im Zuge der Corona-Maßnahmen Briefe mit Pistolenkugeln und wurden mit dem Leben bedroht. Mattei verortete den bzw. die Drohbriefschreiber in der No Vax-Szene. Als Reaktion darauf postete Jürgen Wirth auf Facebook einen Beitrag, in welchem er Matteis Frisur ins Lächerliche zog und sie unter anderem als „Präsidentin der Vogelnester“ bezeichnete.
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Die Lega-Politikerin fühlte sich auf persönlicher Ebene angegriffen und beleidigt und erstattete in der Folge Anzeige gegen Wirth Anderlan. Über ihre Anwälte forderte sie Schadenersatz in Höhe von 50.000 Euro wegen übler Nachrede und Verleumdung. Außergerichtlich waren beide Parteien nicht in der Lage, sich zu einigen, da man unterschiedlicher Auffassung war, wer was angeboten hat und wie man sich korrekterweise entschuldigt. Während die Anwaltschaft Matteis auf die Zahlung der genannten Summe beharrte, hat die Staatsanwaltschaft eine Summe von 1.000 Euro angesetzt. Diesen Betrag übrigens hat der ehemalige Schützenkommandant und nunmehrige Landtagsabgeordnete der Liste JWA an das Südtiroler Kinderdorf gespendet, wie aus einem Facebook-Beitrag hervorgeht, den Wirth Anderlan gestern (2. Dezember) gepostet hat.
Im Beitrag mit der Überschrift „Das Recht, Mensch zu sein“ schreibt der Landtagsabgeordnete: „Sicherlich würde ich einige beanstandete Aussagen so heute nicht mehr wiederholen, trotzdem gilt für mich weiter, die Demokratie muss Unterschiede nicht glattbügeln, sondern Raum geben für Differenz und Widerspruch, vor allem in einer Zeit, in der Grund- und Menschenrechte beschnitten wurden, denn die Meinungsfreiheit ist das unveräußerliche Grund- und Menschenrecht und zugleich das Fundament jeder Demokratie. Ja, es wurden Fehler gemacht, aber wenn ich auch anderer Meinung bin, ich würde mein Leben dafür geben, dass jeder seine Meinung immer frei aussprechen darf.“ Mit „Hobe die Ehre“ gezeichnet Jürgen Wirth Anderlan.
Die Staatsanwaltschaft scheint er damit nicht gnädig gestimmt zu haben, denn er wurde zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verdonnert, weiters muss er eine Schadensersatzzahlung an Rita Mattei in Höhe von 10.000 Euro leisten und zudem noch die Prozesskosten tragen: insgesamt 15.000 Euro. Die Stellungnahme Wirth Anderlans fällt entsprechend „bissig“ aus. In einem Video-Post meint der standhafte Landtagsabgeordnete, dass dies wohl der Preis dafür sei, dass er vor diesem System nicht in die Knie gegangen sei, weiters entschuldigte er sich bei allen „Klompern“ und „Vögeln“ - ob Mattei damit gemeint ist?
Wo sich diese kleine Person…
Wo sich diese kleine Person die Ehre hineingesteckt hat, darf ich jier leider nicht schreiben.
Was bitte ist an diesem…
Was bitte ist an diesem Landtagsabgeordneten "standhaft" ?
Er ist ungehobelt, frauenfeindlich, rechtsextrem. Ich bin der Meinung, salto könnte sich mit Komplimenten für diesen Rüpel ein klein wenig zurückhalten.
Antwort auf Was bitte ist an diesem… von T M
Ich habe das "standhaft"…
Ich habe das "standhaft" ironisch" als eine ironische Umschreibung des Wortes "stur" interpretiert und nicht als Kompliment gesehen.
Schon absurd, welche …
Schon absurd, welche "Strafbestände" streng geahndet werden.
Antwort auf Schon absurd, welche … von nobody
Derselben Meinung. Bessere…
Derselben Meinung. Bessere Werbung könnte es für JWA nicht geben, ausserdem.
Antwort auf Schon absurd, welche … von nobody
Sie sind also der Meinung,…
Sie sind also der Meinung, man sollte jeden Menschen beleidigen dürfen? Sachlichkeit ist nie eine Charakteristik Anderlans gewesen. Wenn er nicht in der Lage ist sachlich zu argumentieren, sondern sich aufs Persönliche bzw. Äußerlichkeiten verlegen muss (wie es für AfD-Verschnitte wohl charakteristisch ist), dann muss er eben auch akzeptieren, dass er nicht immer Narrenfreiheit hat. Mit "Meinung" haben seine Aussagen übrigens rein gar nichts zu tun, das ist wieder reine Augenauswischerei.
Antwort auf Schon absurd, welche … von nobody
Dabei hat er ja noch Glück,…
Dabei hat er ja noch Glück, dass Verleumdung kein strafrechtliches Vergehen mehr ist.
Antwort auf Dabei hat er ja noch Glück,… von Manfred Klotz
Meines Wissens ist der …
Meines Wissens ist der (faschistische) Art. 595 StGB nach wie vor in Kraft. Kein Ruhmesblatt.
„standhaft“? wohl eher …
„standhaft“?
wohl eher „verurteilt“.
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... auch scheint dieser wirklich nicht erfassen zu können, dass die „unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte“, die er ins Feld führt, auch für die anderen, und nicht nur für ihn gelten.
... und das übliche Problem, den Unterschied zwischen „Meinung“ und „Fakten“, zwischen „Meinung“ und „Beleidigung“ nicht zu erfassen...
Antwort auf „standhaft“? wohl eher … von Peter Gasser
Die Beleidigung stellt eine…
Die Beleidigung stellt eine Grenze der Meinungsfreiheit dar. Das ist richtig.
Fakten nicht. Nehmen Sie z.B. das Buch "Die Cholesterin-Lüge" von Walter Hartenbach. Die darin aufgestellten Thesen wurden mehrfach widerlegt. Ist das Buch deswegen nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt?
Oder die Artikel von Marco Travaglio im fatto quotidiano. Die weichen manchmal ganz schön von den offiziellen "Fakten"ab. Sind Sie deshalb verboten?
https://www.ilfattoquotidiano.it/in-edicola/articoli/2024/12/03/joe-cal…
https://www.ilfattoquotidiano.it/in-edicola/articoli/2024/11/19/mosca-k…
Antwort auf Die Beleidigung stellt eine… von Ludwig Thoma
Man darf dann eben getrost…
Man darf dann eben getrost sagen: das sind falsche Fakten, Fakes, Verschwörungstheorien.
Oder nachweislich falsche Meinungen - wenn diese falschen Fakten als Meinung geäußert werden.
Aber unrichtige Meinungen (‚ich bin der Meinung, die Erde ist eine Scheibe‘) werden nicht durch die Meinungsfreiheit zu gleichwertigen oder alternativen (also erlogenen) Fakten geadelt.
Sie dürfen auch „meinen“, Sie seien ein Reptil und kein Säuger: Ihre Meinung ist dann nach derzeitigem Wissensstand eben falsch - und das darf man Ihnen sagen.
Wenn Sie behaupten, es sei Fakt, dass Sie ein Reptil sind, verbreiten Sie falsche Tatsachen - und diese Ihre subjektive Behauptung wird nicht durch „Meinungsfreiheit“ eine gleichwertige Alternative (alternative Fakten) zur objektiven Tatsache, dass Sie ein Säuger sind.
Darum geht es in diesen Diskussionen: weil ein Ganser sagt, er sei „Friedensforscher“, ist er das eben nicht, nur weil er dies „meint“ oder „behauptet“; bestenfalls ist er „selbtsernannter Friedensforscher“, wie Sie und ich auch: Seine Meinung und seine Behauptung sind beide falsch, und werden nicht (alternative) Wirklichkeit durch das Gut der Meinungsfreiheit.
„Meinung“ erzeugt nicht Fakten, Meinung ist die subjektive Sichtweise AUF (objektive) Fakten (oder auf Unwahrheiten).
Sie dürfen alles meinen und alles behaupten - allerdings wird dadurch nicht auch alles zu „alternativer Wirklichkeit“.
Die Ansicht, wenn ich nur etwas behaupte, wird es dadurch Teil der Wirklichkeit, ist in meinen Augen blanker Unsinn.
Antwort auf Man darf dann eben getrost… von Peter Gasser
Nachtrag zu Ihrem Beispiel …
Nachtrag zu Ihrem Beispiel (Zitat): „Nehmen Sie z.B. das Buch "Die Cholesterin-Lüge" von Walter Hartenbach. Die darin aufgestellten Thesen wurden mehrfach widerlegt. Ist das Buch deswegen nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt?“:
doch, das ist es: aber es ist eben eine falsche subjektive Meinung beruhend auf falschen objektiven Tatsachen.
Und keine durch die Meinungsfreiheit gedeckte alternative Tatsache. Es ist Fake.
Darf er verbreiten - aber dadurch wird es nicht (alternativ) wahr: und ich darf sagen:
der Mann verbreitet Unwahrheiten.
Antwort auf Nachtrag zu Ihrem Beispiel … von Peter Gasser
Neulich hieß es noch, dass…
Neulich hieß es noch, dass man Unwahrheiten nicht als objektive Tatsachen darstellen dürfe.
https://salto.bz/de/comment/153816#comment-153816
Da hat sich wohl die Faktenlage geändert.
Antwort auf Neulich hieß es noch, dass… von Ludwig Thoma
in der Verlinkung steht: …
in der Verlinkung steht:
„Meinen darf man alles, wirklich alles, auch Irriges, AUCH FALSCHES: Sie dürfen meinen, dass Sie gerade als Reptil auf einer uralten Erde herumkriechen, und die gegenwärtige Welt nur im Reptilkino betrachten, kein Problem...“
Antwort auf in der Verlinkung steht: … von Peter Gasser
Es steht im verlinkten…
Es steht im verlinkten Beitrag, dass man eine "subjektive Meinung... nicht als objektive Tatsache darstellen" dürfe.
Wenn jetzt jemand ein Buch schreibt und die These aufstellt, dass Cholesterin gar nicht so schlimm sei, dann kann man, ohne das Buch gelesen zu haben davon ausgehen, dass er nicht schreiben wird, "die Faktenlage ist ganz klar X, aber ich bin der Meinung dass sie Y ist", sondern er wird seine These als "objektive Tatsache darstellen".
Jetzt weiß ich immer noch nicht, wieso ihm das nicht erlaubt sein sollte.
Schade, dass Salto hier so…
Schade, dass Salto hier so eifrig Werbung für den Rassisten, Sexisten und Populisten JWA betreibt, sogar den direkten Zugang auf seine Medien bereitstellt, seinen anmaßenden Wortlaut wiedergibt, als "standhaft" und "bissig" bezeichnet was in Wahrheit übergriffig und verletzend ist. Ich mag Mattei überhaupt nicht, aber es verbietet sich dennoch, die offen übergriffig sexistische Arroganz eines Eiermanns in der Welt zu verbreiten, Frau Tötsch!
Antwort auf Schade, dass Salto hier so… von Georg Zeller
... gerade Frauen scheinen…
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- SALTO Community Management
Antwort auf ... gerade Frauen scheinen… von Peter Gasser
Nachtrag zum verlinkten…
Nachtrag zum verlinkten Video:
welch freiwillige Offenbarung Jürgen Wirth Anderlan:
beleidigt im Ton und nachtreterisch-kleinkariert in der Aussage zeigt sich das „System JWA“.
Eine selbstdarstellende Karikatur seiner selbst.
sic tacuisses... aber das bedürfte ja der Reflexion der eigenen Tat...
Antwort auf Schade, dass Salto hier so… von Georg Zeller
Ich versuche es also besser…
Ich versuche es also besser zu machen, und formuliere meine Kritik an die Autorin zum „standhaften“ Jürgen Wirth Anderlan neu, die hohe Sensibilität von Salto bei Kritik in die eigenen Reihen berücksichtigend:
dass neben Männern auch Frauen „frauenfeindliche Machos“ positiv darstellen und gar wählen, zeigen die USA zur Zeit besonders eindrucksvoll, so zeigt es die Zeit, so ist folgend daraus meine Meinung.
Dabei lernt man ja schon im Kindergarten,erlaube ich mir zu bemerken, nicht standhafter Wirth Anderlan, Menschen nicht aufgrund Ihres Äußeren oder in Bezug auf deren Körper vorzuführen, bzw. darüber Witze oder abwertende Bemerkungen zu machen - Sie waren doch auch dort, alles vergessen, frage ich neugierig nach?
Dies im Zusammenhang allgemein in der Presse als „standhafte Person“ zu bezeichnen ist meiner Meinung nach, wenn nicht vielleicht eine Sorglosigkeit (nur meine bescheidene Meinung als Leser, die ich haben darf), als fragwürdig anzusehen...
Kritik auch am Blatt, das man gerne liest, ist erlaubt, so sagte man mir, und so schließe ich mich am Kommentar oben an.
... wie dünnhäutig Salto mit…
... wie dünnhäutig Salto mit Kritik umgeht, wenn man auf den Lapsus hinweist, Jürgen Wirth Anderlan wegen seiner Beleidigung der Landtatgspräsidentin als „standhaft“ zu bezeichnen ... ist auch wiederum „standhaft“...
Er soll zurücktreten.
Er soll zurücktreten.
Antwort auf Er soll zurücktreten. von Aloisius von Gonzaga
Vor oder zurück, Treten tut…
Vor oder zurück, Treten tut er auf jeden Fall.
Ist "Präsidentin der…
Ist "Präsidentin der Vogelnester" eine Beleidigung oder ein Kompliment ? Wennschon eine Majestätsbeleidigung. Wann hatten wir diesen Tatbestand letzthin ?