Gesellschaft | Krankenhaus Sterzing 2

Bruccoleri: Landesregierung verletzt Grundrechte

Carlo Bruccoleri, ehemaliger Präsident des Landesgerichts Bozen, ergreift Partei. Tumoroperationen am Sterzinger Krankenhaus zu streichen sei eine Verletzung der Grundrechte des Bürgers.

Herr Bruccoleri, Sie finden den Beschluss der Landesregierung, die Tumorzertifizierung betreffend, bedenklich?

Ich sage folgendes: die Landesregierung hat Ende Januar einen einstimmigen Beschluss gefasst. Ich meine, das ist nicht rechtens. Die Entscheidung, Tumoroperationen nicht länger an den kleinen Krankenhäusern durchzuführen, muss durch ein Landesgesetz abgesegnet werden. Ein Beschluss reicht nicht. In diese Richtung geht auch der Rekurs, der von Rechtsanwalt Kritzinger eingebracht wird, im Namen der drei Primare von Sterzing, Innichen und Schlanders.

Sie sagen weiters, dass Grundgesetze durch diesen Beschluss verletzt werden.

Fakt ist, die Onkozertifizierung betrifft nicht nur die organisatorischen Belange des Sanitätsbetriebes. Wenn ich die Operationen nur mehr in bestimmten Krankenhäusern ermögliche beschneide ich einerseits die Grundrechte der Bürger, aber ich riskiere noch eine Einschneidung: und zwar im Arbeitsrecht. Wenn Ärzte plötzlich weniger operieren, beschneide ich dadurch nicht auch ihre Qualifikationen und minimiere dadurch ihre Grundrechte – und ihre Gehälter?

Sanitätsdirektor Oswald Mayr spricht davon, dass nur eine bestimmte Anzahl von Operationen jährlich, den Erhalt einer Abteilung rechtfertig.

Schauen Sie, wenn ich als Richter zehn Mordprozesse jährlich mache und ein Urteil spreche, ist mein Urteil dann besser, als wenn ich nur fünf Prozesse zu bewältigen habe? Qualität steht für mich in keinem Zusammenhang, wenn wir uns auf die Menge der Operationen beziehen. Das kann kein Kriterium sein.

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Sybille Tezzele Di., 16.04.2013 - 12:25

Urteile mit Operationen zu vergleichen, das geht aber doch zu weit...

Di., 16.04.2013 - 12:25 Permalink