Leere WOBI-Wohnungen
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Die Suche nach leistbaren Mietwohnungen gestaltet sich für einen großen Teil der Bevölkerung zunehmend schwieriger als es noch vor Jahren war, schreibt Andreas Colli im Vorwort seiner Landtagsanfrage, in der er um einige Auskünfte in Bezug auf das Institut für den Sozialen Wohnbau (WOBI) ersucht. Bei den Sprechstunden der Landtagsabgeordneten der Fraktion „Wir Bürger – Noi Cittadini – Nëus Zitadins“ häufen sich nämlich die Beschwerden und Meldungen.
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Vorgebracht wird dabei unter anderem, dass anscheinend eine nicht unerhebliche Anzahl von Mietwohnungen des Wohnbauinstitutes nicht vergeben werden kann, weil vor deren Zuweisung aufwändige Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssen. „Es geht hier primär also nicht mal ums leistbare Wohnen, sondern darum, überhaupt eine dieser leerstehenden Wohnungen zugewiesen zu bekommen. Dieser Umstand führt leider auch dazu, dass die Rangordnungen für die Zuweisungen einer Mietwohnung durch Verzögerungen sich verändern. So nützt es dem Bürger nichts, an erster Stelle der Rangordnung zu stehen, wenn man ihm dann die Wohnung, welche leer steht, nicht zuweist und er dann durch die zeitlichen Verzögerungen der Sanierungsarbeiten wieder in der Rangordnung nach unten fällt“, so Colli, der die Frage aufwirft, ob hier nicht auch neue Wege erprobt und beschritten werden könnten, um Abhilfe zu schaffen.
Insgesamt besitzt das Wohnbauinstitut 13.324 vermietbare Wohnungen. Davon sind aktuell 12.658 Wohnungen belegt oder zugewiesen. Das entspricht rund 95 Prozent des vermietbaren Wohnungsvermögens.
Wie Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair in ihrem Antwortschreiben erklärt, gebe es verschiedene Gründe, aus denen eine Wohnung vorübergehend nicht zugewiesen werden könne. Teilweise werden ganze Wohnkomplexe saniert oder auch nur einzelne Wohnungen. Zudem kommt es vor, dass insbesondere in peripheren Gemeinden für die dortigen Wohnungen keine Anträge gestellt werden oder der ursprünglich Zuweisungsbegünstigte verzichtet hat und die Wohnung daraufhin neu zugewiesen werden muss.
Verkomplizierung der Rechtslage„Derzeit befinden sich 607 Wohnungen in Sanierung bzw. Erwartung von Sanierungsarbeiten, was 4,5 Prozent des vermietbaren Wohnungsvermögens entspricht“, so Landesrätin Mair, die auf vergleichbare Organisationen im In- und Ausland verweist, wo ähnliche und zum Teil auch höhere Werte auftreten. Ein fixer Restbestand könne nicht abgebaut werden, da bei einem monatlichen Wechsel von rund 35 bis 40 Wohnungen und einer Dauer für Gesamtsanierungen von einigen Monaten, die sich aus Lokalaugenscheinen, Planung und Genehmigungsverfahren, Zertifizierungen aber vor allem aus der Bestelldauer der Baumaterialien wie Fenster, Türen usw. und der darauffolgenden Wiederzuweisung ergibt, mit nicht zur Gänze abbaubaren Zeiten zu rechnen sei. „Ziel des Wohnbauinstitutes ist selbstverständlich, diese Anzahl so niedrig wie möglich zu halten und weiter zu komprimieren.“ So wird laufend an einer Beschleunigung der Sanierungsverfahren gearbeitet, wobei die Entwicklungen der Rechtslage auf staatlicher Ebene in den letzten Jahren tendenziell zu einer Verkomplizierung der Verfahren geführt haben. Für die Sanierungstätigkeit werden aktuell neue Modelle geprüft, die eine stärkere Einbeziehung von externen Subjekten, unter anderem des Dritten Sektors, vorsehen, berichtet Landesrätin Mair.
„Es wäre auch notwendig, zwei getrennte Verfahren zu verwalten, da wohl nur ein geringer Anteil der Mieter Interesse haben dürfte, die Arbeiten selbst zu beauftragen bzw. durchzuführen.“
Dem Vorschlag, dass sich Mieter selbst um die Sanierung kümmern bzw. diese Leistung dann mit den Sozialmieten verrechnet werden könnte, kann man aus bürokratischen Gründen allerdings nichts abgewinnen. Zwar gibt es einige Mieter, die einer solchen Möglichkeit offen gegenüberstehen. Diese Möglichkeit würde allerdings keinen zeitlichen Vorteil mit sich bringen, weil die von den Mietern durchgeführten Arbeiten zum Schutz des öffentlichen Eigentums und vor allem der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Normen vom Institut überwacht werden und dessen Abrechnung kontrolliert werden müssten. Als Eigentümer haftet das Wohnbauinstitut nämlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen – während und nach der Durchführung der Arbeiten. „Es wäre auch notwendig, zwei getrennte Verfahren zu verwalten, da wohl nur ein geringer Anteil der Mieter Interesse haben dürfte, die Arbeiten selbst zu beauftragen bzw. durchzuführen. Zudem ist zu bedenken, dass bei Wohnungen, welche einen hohen Sanierungsaufwand haben, die Sanierungskosten so hoch sind – in der Regel ca. 900 Euro/m2 –, dass sie nicht in einem absehbaren Zeitrahmen mit den Sozialmieten verrechnet werden könnten“, erklärt die Wohnbau-Landesrätin.
Das WOBi steht schon seit…
Das WOBi steht schon seit mindestens 10 Jahren in der Kritik. Deeg als zuständige Landesrätin hat sich für das WOBi nie interessiert. Und unter Mair geht die Situation vermutlich gleich weiter. Wozu hat das WOBi eine Präsidentin? Nur als Vorzeigen Dame. Wenn man von einer Präsidentin die Antwort bekommt ,ich überlasse die Entscheidungen den Amtsdirektoren,dann kann sich ja jeder seine Gedanken machen.Auch noch dazu einem Amtsdirektor welcher nur seine eigene Interessen vertretet und nur zu seinen Gunsten diesen Posten ausüben kann.
Hört endlich auf mit euren…
Hört endlich auf mit euren billigen Ausreden ,wie lange braucht ihr Wohnungen zu sanieren 10 und mehr Jahre?? Gebt nicht Umständen die Schuld,die ihr selbst herbeigeführt habt wohl aus eigenem Versagen heraus!