Politik | Vorschule

Holzeisen gegen Impfpflicht für Kinder

Verpflichtender Kindergarten ab nächsten Herbst: Landtagsabgeordnete Renate Holzeisen bezeichnet die Regelung wegen der Impfpflicht als verfassungswidrig und kündigt Strafanzeigen an.
Sommerkindergarten
Foto: upi
  • Anfang Dezember hat die Landesregierung das verpflichtende Kindergartenjahr eingeführt, um als Präventionsmaßnahme die Bildungschancengleichheit zu stärken. Da in Italien für öffentliche Kindergärten die Impfpflicht gilt, kritisiert Vita-Landtagsabgeordnete Renate Holzeisen die neue Regelung als „grob verfassungswidrig“

    Die Kindergartenpflicht gilt für Kinder, die zwischen Mai und Ende August des Kindergartenjahres auf das sich die Einschreibung bezieht, das fünfte Lebensjahr vollenden und für jene, im darauffolgenden Kindergartenjahr innerhalb April fünf Jahre alt werden. Wenn Eltern ihr Kind von dieser Pflicht entbinden wollen, müssen sie in der Wohnsitzgemeinde eine Eigenerklärung abgeben, in der sie sich verpflichten, selbst entsprechende Bildungstätigkeiten durchzuführen. 

    Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin überprüft nach Ablauf der Fristen, ob alle betroffenen Kinder entweder in den Kindergarten eingeschrieben oder über die Eigenerklärung der Eltern davon befreit sind. Sollte keiner der beiden Fälle zutreffen, wird eine Mahnung verschickt, sollte diese unbeantwortet bleiben, erfolgt eine Meldung an die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht

  • Renate Holzeisen: „Die Androhung einer Meldung an die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht, steht der Landesregierung bzw. dem Land Südtirol nicht zu.“ Foto: Seehauserfoto

    „Die Androhung einer Meldung an die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht, wenn die Eltern die Kinderimpfpflicht nicht einhalten und keine Eigenerklärung darüber abgeben, mit den Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen, steht der Landesregierung bzw. dem Land Südtirol nicht zu, da auf dem übrigen Staatsgebiet es eine solche Bestimmung – aus guten verfassungsrechtlichen Gründen – nicht gibt“, teilt Holzeisen in einer Aussendung mit. 

    Die Landtagsabgeordnete rät Eltern ungeimpfter Kinder, sie innerhalb der Frist anzumelden und vorerst keine Eigenerklärung abzugeben. Zudem fehle den Südtiroler Gemeinden die Rechtsgrundlage, um eine Meldung beim Jugendgericht zu veranlassen. Die Kinderimpfpflicht stelle eine Verletzung des Arzneimittelrechts dar, was im nächsten Jahr in „umfangreichen Strafanzeigen“ vor die Staatsanwaltschaft gebracht werden soll, kündigt Holzeisen an.