Süß, aber gefährlich
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Die nationale Datenschutzbehörde hat eine Kampagne gegen „Sharenting“ gestartet. Hinter der neuen Wortkombination verbergen sich die zwei englischen Wörter „share“ (teilen) und „parenting“ (Elternschaft). Sie beschreiben das Veröffentlichen von Bildern oder Videos der eigenen Kinder im Internet.
„Wir empfehlen die Grundregel Share with care: Teile die Fotos mit der notwendigen Vorsicht.“
Im Video der Datenschutzbehörde sitzen hingegen Erwachsene in einer Schulklasse. Der Lehrer weist sie an, ihre Handys aufs Pult zu legen. „Heute sprechen wir über eure ungesunde Besessenheit, Fotos eurer Kinder in den sozialen Medien zu teilen“, sagt der Lehrer in strengem Ton. Die Südtiroler Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller begrüßt die Kampagne: „Mir liegt das Thema sehr am Herzen und wir erhalten immer wieder Anfragen dazu.“ Es sei problematisch, wenn die digitale Identität von Personen bereits in ihren ersten Lebensjahren Spuren hinterlässt. „Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre“, sagt Höller.
Die Kinder- und Jugendanwältin rät Eltern, Fotos ihrer Kinder nur mit einer begrenzten Reichweite zu teilen, zum Beispiel mit einem privaten Profil auf Instagram – so können nur Freund*innen oder Verwandte die Bilder sehen. Wer auf die größere Reichweite nicht verzichten mag, kann die Gesichter der Kinder verpixeln oder sie nur von hinten fotografieren. „Vor allem tollpatschige Verhaltensweisen im Kindesalter können später zum Problem werden“, erklärt Höller. Ein mit Brei verschmiertes Gesicht oder ein Kind auf dem Töpfchen seien deshalb nicht für das Internet geeignet, sondern würden als persönliche Erinnerung besser in ein analoges Fotoalbum passen.
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„Die Freude, einen Moment mit seinen Kindern zu teilen, ist ein verständliches Gefühl, aber gleichzeitig muss man sich fragen, ob es nicht auch Risiken gibt, wenn man sich online zu sehr exponiert“, erklärt die Datenschutzbehörde in Rom. Einmal im Internet veröffentlicht, ist die Kontrolle über das Bild nicht mehr möglich. Mithilfe Künstlicher Intelligenz kann das Bildmaterial für Kinderpornos genutzt werden oder die Inhalte werden zum Auslöser für Mobbing.
Wer Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren fotografiert, muss laut EU-Datenschutzgrundverordnung für die Veröffentlichung ihre Zustimmung einholen. Unter dem Alter von 14 Jahren vertreten die Eltern das Interesse ihrer Kinder. Wird das Bildmaterial in Werbekampagnen oder zu sonstigen kommerziellen Zwecken genutzt, darf das zu keiner Gefahr ihrer Sicherheit und der psychischen oder physischen Unversehrtheit führen. „Wir empfehlen die Grundregel Share with care: Teile die Fotos mit der notwendigen Vorsicht“, sagt Kinder- und Jugendanwältin Höller.
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