Politik | Landtag

Gauland zum Zweiten

Wann darf ein Gastwirt seinen Gast „hinauskomplimentieren“? Was sagt die Rechtslage dazu oder kann das jeder nach seinem Ermessen entscheiden? Brigitte Foppa hat den „Fall Gauland“ zum Anlass genommen, die Landesregierung um Klarheit zu ersuchen.
Alexander Gauland
Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde
  • „Ist eine rechtsextreme politische Haltung und die wiederholte Verharmlosung der NS-Zeit für die Landesregierung nicht ein ‚triftiger Grund‘, der für einen Gastbetrieb geltend gemacht werden kann?“, so die Frage der Grünen Fraktionssprecherin Brigitte Foppa an Tourismuslandesrat Luis Walcher. Damit erhält der „Fall Gauland“, der bereits in der Sitzungswoche im Februar behandelt worden war, eine Fortsetzung. Wie berichtet, hat die Nachricht darüber, dass der AfD-Politiker in einem Brixner Hotel nicht mehr erwünscht sei, lokal, national und international hohe Wellen geschlagen. Für einige Tage rauschte die Mitteilung durch den deutschen Blätterwald, sogar bis in die „Bild-Zeitung“ hatte es die Nachricht geschafft. Den Stein ins Rollen gebracht hatte Jürgen Wirth Anderlan von der Fraktion JWA mit einem Post auf seiner Facebook-Seite mit dem Titel „Südtiroler Hotel wirft AfD-Politiker raus“

  • Brigitte Foppa, Landtagsabgeordnete der Grünen: „Ist eine rechtsextreme politische Haltung und die wiederholte Verharmlosung der NS-Zeit für die Landesregierung nicht ein ‚triftiger Grund‘, der für einen Gastbetrieb geltend gemacht werden kann?“ Foto: Seehauserfoto

    Die lokalen Medien griffen diese Nachricht auf und in der Folge wurde nicht nur der Direktor des HGV, Raffael Mooswalder, um eine Stellungnahme gebeten, der sich RAI Südtirol gegenüber auf die Gastgewerbe-Ordnung berief, sondern auf Tourismuslandesrat Luis Walcher. Wie oben erwähnt, hat dieser im Rahmen der Landtagssitzung diesbezüglich deutlich Position bezogen. So meinte er in seiner Rede, dass ein gastgewerblicher Betrieb einem Gast den Aufenthalt nicht aufgrund seiner politischen Überzeugung verwehren dürfe. Der Tourismuslandesrat ließ dabei auch keinen Zweifel daran aufkommen, was er von der ganzen Geschichte hielt und erklärte, dass in Südtirol jeder willkommen sei, deshalb könne er das Verhalten der Hotel-Inhaber „in keinster Weise goutieren“.

    Doch wie sieht es mit der Rechtslage aus? Wie Brigitte Foppa im Vorwort ihrer Anfrage schreibt, sei in der öffentlichen Diskussion immer wieder betont worden, dass es „nicht rechtens“ sei, Gäste abzuweisen. „Unseres Wissens nach stützen sich diese Aussagen auf den ‚Regolamento per l’esecuzione del Testo Unico delle leggi di pubblica sicurezza (T.U.L.P.S.), Art. 187‘, der besagt, dass Gastbetriebe, nicht ‚ohne einen triftigen Grund‘ die eigenen Dienstleistungen verweigern dürfen“, so Foppa, die in diesem Zusammenhang auf die „Adults Only“-Hotels verweist, wo Kinder nicht erwünscht sind, und auf Familienhotels, wo Jugendgruppen abgewiesen werden. „Handeln diese Betriebsinhaber also alle rechtswidrig?“, fragt Foppa, die wissen will, auf welcher rechtlichen Grundlage die Landesregierung in ihren bisherigen Aussagen argumentiert. 

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Salto User
KoMax Mo., 10.03.2025 - 13:32

Stellen Sie sich einmal vor, Sie kommen müde von einer langen Reise in Ihrem gebuchten Hotel an, bereit, Ihre Taschen abzulegen und endlich zur Ruhe zu kommen. Doch plötzlich steht Ihnen der Hotelier gegenüber und verweigert Ihnen kalt lächelnd den Zutritt. Weshalb? Weil Ihre politische Meinung ihm nicht passt. Klingt absurd? Leider ist genau das ist hier passiert.
Eine solche Handlung ist nicht nur menschlich fragwürdig, sie ist schlichtweg illegal. Artikel 3 unserer italienischen Verfassung stellt eindeutig fest: „Alle Bürger besitzen gleiche gesellschaftliche Würde und sind vor dem Gesetz gleich, ohne Unterschied von Geschlecht, Rasse, Sprache, Religion, politischer Meinung, persönlicher und sozialer Lage.“ Ein Satz, so klar wie frisches Quellwasser aus den Alpen – und trotzdem scheint es, als hielten manche Hotelbesitzer und Politiker diese Grundrechte für bloße Empfehlungen.
Fragen wir uns doch einmal ehrlich: Wollen wir wirklich in einer Gesellschaft leben, in der Hotelbetreiber selbsternannte Richter über politische Gesinnungen spielen? Soll jeder Gast erst einmal seinen politischen Kompass offenlegen, bevor er einchecken darf? Heute ist es der vermeintliche politische Gegner, morgen vielleicht schon Sie oder ich, nur weil unsere Ansichten dem Gastgeber missfallen könnten.
Jeder von uns hat das Recht, offen und frei seine politischen Überzeugungen zu vertreten, ohne Angst vor Diskriminierung oder Ausgrenzung.
Wenn ein Hotel sich entscheidet, Gäste wegen ihrer politischen Haltung auszuschließen, verstößt es direkt gegen Artikel 187 des italienischen Tourismusgesetzes (Codice del Turismo), der klar und unmissverständlich vorschreibt, dass Gäste nur bei gerechtfertigtem Grund – etwa Sicherheitsbedenken oder Zahlungsunfähigkeit – abgewiesen werden dürfen. Politische Ansichten zählen ausdrücklich nicht dazu.
Was bedeutet es also, wenn ein Hotelbesitzer diesen Schritt wagt? Ganz klar: Es ist nicht nur eine juristische Fehlentscheidung, sondern eine Attacke auf unser gesellschaftliches Miteinander, auf unsere Freiheit. Es zeigt eine Haltung, die unser Land um Jahrzehnte zurückwirft – in Zeiten, die wir doch längst hinter uns geglaubt hatten.
Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Hotels Orte der Gastfreundschaft bleiben, offen für alle Menschen, unabhängig von politischen Überzeugungen. Treten wir entschlossen gegen Willkür und Diskriminierung auf!
Denn heute geht es um mehr als nur ein Hotelzimmer – es geht um die Grundwerte unserer Gesellschaft. Seien Sie wachsam, seien Sie mutig, und setzen Sie ein Zeichen gegen jede Form von Diskriminierung.
Stehen wir zusammen für echte Gastfreundschaft und demokratische Freiheit. Jetzt und immer.

Mo., 10.03.2025 - 13:32 Permalink
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Hartmuth Staffler Mo., 10.03.2025 - 15:13

Antwort auf von KoMax

KoMax geht von falschen Voraussetzungen aus. Der "bedauernswerrte" Herr Gauland ist keineswegs nach einer langen Reise an seinem Hotel angekommen, wo er zur Ruhe kommen wollte, ihm aber "kalt lächelnd" der Zutritt verweigert wurde. Man kann zu der Angelegenheit stehen, wie man will, aber die Tatsachen sollte man respektieren und nicht nach Belieben verdrehen. Herr Gauland hat seit mehreren Jahrzehnten den Urlaub im Brixner Hotel "Elephant" verbracht. Nach dem letzten Urlaub hat man ihm (freundlich oder nicht, das bleibt dahingestellt) mitgeteilt, dass er sich in Zukunft lieber eine andere Herberge suchen solle, da man ihn wegen seiner bekannten menschenfeindlichen Äußerungen nicht im Hotel sehen wolle. Das war keine "Attacke auf gesellschaftliches Miteinander oder unsere Freiheit", sondern eine im Rahmen der Meinungsfreiheit durchaus zulässige und aufgrund der menschenverachtenden Äußerungen des Herrn Gauland verständliche Meinungsäußerung. Herr Gauland hätte ja trotzdem den "Elephant" aufsuchen können und man hätte ihm den Aufenthalt, sofern er die vorherigen Hotelrechnungen bezahlt und und im Betrieb niemals durch Radau oder Zechprellerei aufgefallen wäre (was ich ihm durchaus zugestehe) nicht verweigern dürfen. Die Frage bleibt offen, warum man im "Elephant", trotz der durchaus vorhandenen familiären politisch-historischen Konsulenz, erst so spät erkannt hat, dass Herr Gauland eine Person ist, zu der jeder vernünftig denkende Mensch so viel Distanz wie möglich halten will. Es ist verständlich, dass Herr Gauland den Betrieb, in dem er nach so vielen Jahren überraschen nicht mehr willkommen ist, nicht mehr aufsucht. Manch anderer sucht diesen Betrieb nicht mehr auf, weil ihm allzu deutlich zu verstehen gegeben wurde, dass er wohl nicht den Erwartungen des Betriebes in bezug auf seine finanziellen Möglichkeiten entspreche. Das sorgt für keine Schlagzeilen. Man sucht halt einen anderen Betrieb auf, und das kann der Herr Gauland wohl auch.

Mo., 10.03.2025 - 15:13 Permalink
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KoMax Mo., 10.03.2025 - 17:16

Antwort auf von Hartmuth Staffler

es scheint, als hätten Sie den Kern der Sache bewusst oder unbewusst verkannt. Natürlich darf und muss jeder Betrieb sich vor Radau, Zechprellerei oder ähnlichem schützen. Doch darum ging es hier niemals. Es geht um ein Prinzip, das Voltaire bereits vor Jahrhunderten treffend zusammenfasste: „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Und genau darum geht es: Um die Freiheit des Wortes, die Freiheit der Meinung – und ja, auch um die Freiheit, eine Meinung zu vertreten, die uns zutiefst zuwider ist.

Sie argumentieren, Herr Gauland hätte einfach anderswo unterkommen können. Sicher, hätte er. Aber darum geht es doch gar nicht. Heute trifft es Herrn Gauland wegen seiner Ansichten, morgen könnte es Sie oder mich treffen. Wehret den Anfängen! Denn Freiheit misst sich nicht daran, wie wir mit angenehmen Meinungen umgehen, sondern damit, wie wir mit jenen umgehen, die uns herausfordern und missfallen.

Es stimmt, man muss Tatsachen respektieren. Doch eine Aufforderung, künftig fernzubleiben – nach jahrzehntelanger Treue – ist eben keine harmlose Bitte, sondern ein eindeutiges Zeichen: Deine Meinung ist hier nicht willkommen. Ein Betrieb, der sich in der Öffentlichkeit bewegt, trägt Verantwortung, Meinungsfreiheit zu respektieren und nicht politische Gesinnung zum Ausschlusskriterium zu machen. Genau das wäre das Ende der Freiheit, die wir so hoch halten.

Es ist müßig, hier die moralische Eignung einzelner Gäste zu diskutieren – das führt uns nur vom Wesentlichen weg. Fakt bleibt: Freiheit ist unbequem, manchmal sogar schmerzhaft, aber stets unverhandelbar.

Machen wir uns also nicht selbst zu Richtern über erlaubte und unerlaubte Meinungen, sondern bleiben wir standhaft in unserem Bekenntnis zur echten Freiheit – für alle, nicht nur für jene, deren Ansichten uns gefallen.

In diesem Sinne,
Ihr KoMax

Mo., 10.03.2025 - 17:16 Permalink
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Stefan S Di., 11.03.2025 - 09:11

Antwort auf von KoMax

Sie haben gar nichts verstanden und beteiligen sich gerade aktiv an der weiteren Pein und verbalen Gewalt an all den Opfern des Naziregime.
Der Geschichtstrottel gehört wegen Volksverhetzung verurteilt aber leider ist die deutsche Justiz bis heute mit Dritten Reich Strukturen durchzogen.
Wenn der Typ neben mir im Hotel sitz würde ich ihm auf den Teller kotzen. Fällt dann auch unter freie Meinungsäußerung.

Di., 11.03.2025 - 09:11 Permalink
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Peter Gasser Di., 11.03.2025 - 09:29

Antwort auf von Stefan S

Ich stimme zu: man muss verharmlosen, was Gauland gesagt hat, um dazu dies einzufordern:
“Es geht um ein Prinzip, das Voltaire bereits vor Jahrhunderten treffend zusammenfasste: „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Und genau darum geht es: Um die Freiheit des Wortes, die Freiheit der Meinung – und ja, auch um die Freiheit, eine Meinung zu vertreten, die uns zutiefst zuwider ist”:

Dieses “Prinzip” gilt nur für den, der sich selbst daran hält: die “Freiheit des Wortes” hat seine Grenzen dort, wo ich damit die Freiheit des anderen missachte.

Di., 11.03.2025 - 09:29 Permalink
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Salto User
Oliver Hopfgartner Mo., 10.03.2025 - 15:35

Antwort auf von KoMax

Soweit ich weiß, hat es sich etwas anders zugetragen. Dem Grundtenor der Kritik kann ich allerdings zustimmen.
Ich finde es irritierend, wie salonfähig es im Jahr 2025 ist, Menschen aufgrund ihrer politischen Einstellung zu diskriminieren, während andererseits Leute vor Gericht gezerrt werden, nachdem sie jemanden missgendern.

Ich möchte auch noch auf Artikel 2, 6,7 und 27 der Menschenrechte verweisen. Dort heißt es u.a.: "Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben." oder "Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand." Insbesondere im letzten Zitat heißt es explizit "ohne irgendeinen Unterschied". Wo kämen wir hin, wenn wir nun bei Rassen, Hautfarben, Religionen oder politischen Anschauungen plötzlich zusätzliche Kategorien einführen würden? Wir kämen in Teufels Küche.

Sicher kann man trotzdem hergehen und Diskriminierung rechtfertigen. Dann sollte man aber wenigstens so ehrlich sein und zugeben, dass man es richtig findet, gewisse Menschen nach Gutdünken auszugrenzen und sollte dann nicht den Zeigefinger erheben, wenn Andere genau so gegen Ausländer, Moslems oder Homosexuelle vorgehen.

Mo., 10.03.2025 - 15:35 Permalink
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Josef Fulterer Mi., 12.03.2025 - 06:32

Für Gauland passt die Ansicht der ... drögen römischen Berufs-Politiker / Sessel-F...
"Si parla male, si parla bene è indiferente, baste che si parla ... "

Mi., 12.03.2025 - 06:32 Permalink