Politik | Politische Teilhabe

SVP-Alleinregiment?

Die Grüne Fraktion kritisiert das kommende Omnibus-Gesetz des Landtags in puncto Zusammensetzung der Bezirksgemeinschaften. Der SVP wirft man Ausbau ihrer Dominanz vor.
SVP-Parteizentrale
Foto: Salto.bz
  • Das nächste Omnibus-Gesetz wird in der ersten Juliwoche beschlossen. Unter anderem wird darin die Zusammensetzung der sieben Bezirksgemeinschaften neu geregelt. Darin sei vorgesehen, dass die Bezirksausschüsse – die Regierungen – je um ein Mitglied vergrößert werden, während die Vertretung der Gemeinderäte der Opposition unzureichend bleibe. Ein Umstand, der dazu führe, dass die Südtiroler Volkspartei ihre Vormachtstellung weiter ausbaue – so der Kommentar der Grünen Landtagsabgeordneten Madeleine Rohrer und des Eppaner Gemeinderats Felix von Wohlgemuth auf einer gemeinsamen Pressekonferenz. Dies geschehe auf Kosten der demokratischen Teilhabe, kleiner Parteien und Oppositioneller.

    Das Verwaltungsgericht hatte 2022 in seinem Urteil eingeräumt, dass die politische Minderheit angemessen vertreten sein müsse, nicht nur durch eine einzige Person. Im Vorfeld klagten die ökosozialen Listen – in Folge musste die Zusammensetzung der Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland nachgebessert werden.

    Es handle sich nun um ein Ignorieren des Urteils von Seiten der Landesregierung, wenn der Gesetzesentwurf wiederum vorsehe, dass die politische Minderheit durch mindestens eine Person vertreten sein muss, schließt von Wohlgemuth daraus. Es könne nicht sein, dass ein einziger Gemeinderat die Interessen der gesamten politischen Minderheit eines Bezirks vertreten solle, obwohl die Bezirksgemeinschaften mannigfaltigen Aufgaben nachgehe.

    Da nun dieser Gesetzesentwurf – dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Trotz – nach wie vor die Volkspartei bevorzuge, hat die Grüne Fraktion einen Änderungsantrag eingereicht.

  • Felix von Wohlgemuth, Madeleine Rohrer und Brigitte Foppa: Gegen die „SVP-Vormachtstellung“ Foto: Grüne Fraktion
  • Die Forderungen

    In diesem Änderungsantrag wird nun gefordert, dass alle Vertreter einer Gemeinde, die in den Bezirksrat geschickt werden, im Verhältnis zur Stärke der politischen Mehrheit und Minderheit gewählt werden. Der Gesetzesentwurf sehe nämlich vor, dass Vertreter allein von der Mehrheit bestimmt werden würden.

    Zweitens soll in einem beschränkten Stimmrecht gewählt werden, die politische Minderheit und die politische Mehrheit sollen jeweils ihre eigene Vertretung wählen. Dies unterbinde, dass die SVP bestimmt, einen für sich genehmen Gemeinderat der Opposition in die Bezirksgemeinschaften entsendet.

    Drittens soll die Vertretung der Frauen aufgewertet werden. Laut Gesetz müssen im Bezirksrat beide Geschlechter vertreten sein, dies bedeute eine Frau beziehungsweise ein Mann in der Regierung der Bezirksgemeinschaften seien vollkommen ausreichend. Der Antrag zielt darauf ab, dass Frauen dem Verhältnis entsprechend in den Gemeinderäten vertreten sind.

    Die politische Landschaft in Südtirol sei heute eine andere als 1991, als das Gesetz zur Ordnung der Bezirksgemeinschaften beschlossen wurde. Heute seien 29 Gemeinderäte ausschließlich durch die SVP besetzt. Der grüne Änderungsantrag ziele darauf ab, das Urteil tatsächlich umzusetzen und die politische Teilhabe im Lande zu stärken.