Politik | Bezirksgemeinschaft

Grüner Frontalangriff

Die Ökosoziale Listen aus dem Bezirk Überetsch-Unterland haben eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen die fehlende Vertretung der Opposition eingereicht.
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Foto: grüne
Es wird sich in diesem Verfahren zeigen, ob das Landesgesetz zu den Bezirksgemeinschaften verfassungskonform ist“, sagt Felix von Wohlgemuth. Der Co-Sprecher der Südtiroler Grünen, Kopf der Eppaner Gemeinderatsliste „Pro Eppan Appiano“ hat zusammen mit Greta Klotz, Kathrin Werth, Andreas Pertoll, Julia Psenner (Pro Eppan Appiano), Marlene Pernstich, Walter Jimmy Morandell (Dorfliste Kaltern Caldaro), Sadbhavana Pfaffsteller (Verdi Grüne Verc Neumarkt), Damian Foppa, Massimiliano Galli (Dorfliste Matan - Lista Civica Montagna), Giorgio Zanvettor und Alex Demattio (Verdi Grüne Verc Leifers) am Dienstag auf einer Pressekonferenz eine politische Aktion vergestellt, die nachhaltige Folgen haben könnte.
Die oppositionellen Gemeinderäte haben einen Rekurs vorgestellt, den die beiden Anwälte Anton von Walther und Christoph Senoner ausgearbeitet und beim Verwaltungsgericht Bozen eingebracht haben. Der Rekurs könnte dazu führen, dass eine festgefahrene politische SVP-Praxis über Nacht in sich zusammenbricht. Und sich das Gesicht der Südtiroler Bezirksgemeinschaften nachhaltig verändert.
 

Theorie & Praxis

 
Die Bezirksgemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne des Artikels 7 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 22. März 1974, Nr. 279 und wurden zu dem Zweck errichtet, ganz oder teilweise in Berggebieten liegende Flächen aufzuwerten und dort den Umweltschutz voranzutreiben, indem die Beteiligung der Bevölkerung an der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Entwicklung gefördert wird. Die gesetzliche Grundlage bildet das Landesgesetz Nr. 7 „Ordnung der Bezirksgemeinschaften vom 20. März 1991".
In Artikel 7 des staatlichen Dekretes heißt es:
 
 “L'organo deliberante sarà costituito da membri eletti dai consigli comunali, assicurando la partecipazione delle minoranze. Per quanto attiene alla provincia di Bolzano, la partecipazione sarà assicurata compatibilmente con l'osservanza delle speciali norme relative alla rappresentanza dei gruppi linguistici.”
 
 
 
Im Südtiroler Landesgesetz steht explizit:
 
„Dabei ist die Beteiligung der politischen Minderheiten unter Beachtung von Artikel 7 Absatz 3 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 22. März 1974, Nr. 279, zu gewährleisten.“
 
Die Südtiroler Praxis sieht aber völlig anders aus.
Von insgesamt 150 Mitgliedern in den Räten der sieben Südtiroler Bezirksgemeinschaften, gehören keine zehn der politischen Minderheit an. Die deutschsprachigen Oppositionsparteien stellen südtirolweit genau 3 Mitglieder.
Die letzten Gemeinderatswahlen haben gezeigt, wie vielfältig die politische Landschaft in Südtirol ist. Die Bezirksgemeinschaften hingegen, haben in ihren jeweiligen Statuten diesem gesellschaftlichem Wandel nicht Rechnung getragen“, hieß es auf der Pressekonferenz.
Trotz der zentralen und bedeutenden Funktion der Bezirksgemeinschaften innerhalb der öffentlichen Verwaltung, fehle bis heute jegliche Regelung zur Vertretung der politischen Minderheit in deren Entscheidungsorganen. Felix von Wohlgemuth: „Dies sollte im Jahr 2021 nicht mehr widerspruchslos hingenommen werden.


Nur ein Oppositioneller

 
Der eingebrachte Rekurs richtet sich gegen die Wahl und Zusammensetzung des Rates der Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland, der die Dutzend Gemeinderäte angehören, die in vor dem Verwalungsgericht einbringen. Von den aktuell 27 Sitzen im Bezirksrat, die von 18 Mitgliedsgemeinden beschickt werden, gehört nur eine einzige Person einer politischen Minderheit. Während in den Gemeinderäten des Bezirks 21,24% der Mitglieder der Opposition angehören, steht der poltischen Minderheit damit im Bezirksrat nur eine Vertretung im Ausmaß von 3,7% zu. „Mit dieser aktuellen Zusammensetzung des Bezirksrats Überetsch-Unterland fehlt die politische Vertretung eines großen Teils der Bevölkerung“, argumentierten die Rekurseinbringer.
 
 
Weil die Gesetzesbestimmungen klar sind und die Praxis zeigt, dass die Regierungsparteien allen voran die SVP bewusst gegen diese Bestimmungen verstößt, dürfte der Rekurs mehr als nur aussichtsreich sein. Nimmt das Verwaltungsgericht Bozen den Rekurs an, könnte das zu Neuwahlen im Bezirk Überetsch-Unterland führen.
Sollte das Bozner Richterkollegium aber das Verfassungsgericht anrufen, könnte das Südtiroler Landesgesetz fallen. In beiden Fällen steht am Ende dasselbe Ergebnis.
Ein Gericht muss die SVP-Verwalter zwingen, die gesetzlichen Bestimmungen und die politische Korrektheit einzuhalten.
Kein gutes Zeugnis für eine Demokratie.
 

Der Rekurs

 

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