Autonomie bei Sterbehilfe

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Wie SALTO berichtete, hat die Regierung Meloni vor Kurzem einen Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe vorgelegt. Nach jahrelangen politischen Debatten, Urteilen des Verfassungsgerichts und zunehmenden Forderungen von Patienten, Ärzten und Juristen nach einer klaren Regelung der SVP zufolge ein erster wichtiger Schritt. „Es ist absolut notwendig, dass der assistierte Suizid endlich auf Staatsebene gesetzlich geregelt wird und die Urteile des Verfassungsgerichtshofes umgesetzt werden. Ich persönlich bin für ein selbstbestimmtes Leben in jeder Lebensphase und selbstbestimmt getroffene Entscheidungen auf dem letzten Weg“, erklärt SVP-Landtagsabgeordnete und Präsidentin der 4. Gesetzgebungskommission des Südtiroler Landtages Waltraud Deeg.
Der 4. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages hatte sich in seiner letzten Sitzung mit diesem für viele Menschen wichtigen Thema auseinandergesetzt. Dabei wurden Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe von Team K, PD und Grüne versenkt. Deeg erklärt heute: „Südtirol hat im Strafrecht keine eigene Zuständigkeit. Es braucht hier Rechtssicherheit und klare Regeln für die Betroffenen, für die Familien, für die Ärzte und die Mitarbeitenden des Gesundheitswesens.“ Die politische Mehrheit des Ausschusses war bis vor kurzem der Meinung, dass das Thema auf staatlicher Ebene behandelt werden sollte.
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Autonome Spielräume gefordert
Der von der staatlichen Regierungsmehrheit vorgelegte Gesetzentwurf sieht – wenn auch in einem engen Rahmen – eine Neuregelung des Art. 580 Absatz 2. vor und schafft eine gesetzliche Grundlage für den assistierten Suizid. Ebenso sieht der Gesetzentwurf das Recht auf Palliativversorgung vor und die Pflicht der Fachdienste und der Sanitätsbetriebe, die palliative Versorgung schwerkranken Menschen zu gewährleisten. „Wichtig ist jetzt, dass es zügig weitergeht und dass Südtirol aufbauend auf die gute Vorarbeit im Südtiroler Gesundheitswesen seine autonomen Spielräume in der Umsetzung erhält. Dafür müssen wir uns gemeinsam einsetzen“, so die Landtagsabgeordnete. Der Vorschlag der italienischen Regierung sieht vor, dass die Sterbehilfe aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Eine Autonomie für den Südtiroler Sanitätsbetrieb könnte mit diesem Passus brechen.
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Deeg sollte für sich selbst…
Deeg sollte für sich selbst entscheiden wie lange sie leben möchte. Aber in Südtirol ein Gesetz einführen zu wollen welches nicht einmal der Staat genehmigt hat ist wohl etwas übertrieben.Vieleich zuviel Sonne im Pustertal? Ich jedenfalls erfreue mich des Lebens,und vielleicht noch viele Schöne Jahre. Aber bitte das nächste Mal ohne Deeg als Landesrätin.
Antwort auf Deeg sollte für sich selbst… von opa1950
Es geht nicht immer um Sie,…
Es geht nicht immer um Sie, es geht hier um Menschen, die nicht mehr in Würde leben können. Gewöhnen Sie sich bei solchen Themen doch etwas Ernsthaftigkeit an.
Deeg,was soll dieser…
Deeg,was soll dieser BLÖDSINN,wenn das italienische Staatsgesetz das für gut befindet,ich übrigens auch,was wollt ihr euch SVP da einmischen,was soll das? Ich entscheide mein Ableben ,unter den genannten staatsbedingten Bedingungen,sicher nicht ihr SVP' LER,geht's noch es I D .......EN!!!!
Antwort auf Deeg,was soll dieser… von Günther Alois …
»Der Vorschlag der…
»Der Vorschlag der italienischen Regierung sieht vor, dass die Sterbehilfe aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Eine Autonomie für den Südtiroler Sanitätsbetrieb könnte mit diesem Passus brechen.«
Sie wollen also, dass Sterbenskranke blechen müssen? Ich nicht.
Antwort auf »Der Vorschlag der… von pérvasion
Ich finde das ist ein…
Ich finde das ist ein gefährlicher Gedanke. Das Land und der Sanitätsbetrieb haben nämlich einen Interessenskonflikt: Für den Staat, das Land und den Sanitätsbetrieb ist es billiger, wenn ein "Sterbenskranker" sich für den Tod entscheidet, weil man so Behandlungskosten, Pflegegeld und Pensionszahlungen einspart. Insofern ist das ein sehr gefährlicher Pfad, wenn die öffentliche Hand Sterbehilfe "subventioniert". Ich fände das ehrlich gesagt ziemlich pervers.
Es reicht völlig, wenn man sie legalisiert, doch auch dann sollten klare Regeln gelten, damit es Rechtssicherheit gibt.
Antwort auf Ich finde das ist ein… von Oliver Hopfgartner
"Behandlungskosten,…
"Behandlungskosten, Pflegegeld und Pensionszahlungen einspart"
Solch ein Humbug, umgekehrt wird ein Schuh daraus. Keine öffentliche Verwaltung will weniger Budget und Fallzahlen weil sich darauf Ihre Daseinsberechtigung stützt. Sie sollten sich von dem Gedanken trennen, dass öffentliche Verwaltungen ausschließlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden. Weil grundsätzlich geht es erst nach Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns und der damit verbundenen Zielerreichung. Ob der Aufwand dafür, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, gerechtfertigt ist bleibt zunächst zweitrangig oder ist überhaupt nicht gegeben weil es sich um eine staatshoheitliche Aufgabe handelt.
Antwort auf Ich finde das ist ein… von Oliver Hopfgartner
@Oliver Hopfgartner Ich…
@Oliver Hopfgartner Ich verstehe nicht, wie das gemeint ist. In dem gegenteiligen Fall, wenn also das Land die Sterbehilfe nicht bezahlt, haben Land und Sanitätsbetrieb ja einen noch größeren Vorteil. Die Pflege kostet das Land was, die Sterbehilfe nicht.
Spielräume machen nur Sinn,…
Spielräume machen nur Sinn, wenn es sinnvoll wäre, auf lokaler Ebene von staatlichen Regelungen abzuweichen. Wo konkret will Deeg denn vom italienischen Vorschlag abweichen?
Antwort auf Spielräume machen nur Sinn,… von Oliver Hopfgartner
Autonomie funktioniert nicht…
Autonomie funktioniert nicht so, dass man vorher schon genau wissen muss, was man wie regelt. Wenn man Spielräume hat, kann man sie demokratisch nutzen, um abweichende Regelungen zu erlassen und/oder sie im Laufe der Zeit anzupassen. Man kann es dann auch unterlassen, wenn man mehrheitlich der Meinung ist, dass die zentralstaatliche Lösung passt.