Der Ex-Freiheitliche bleibt rebellisch
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„Wir sehen weltweit und auch in Europa, dass sich die Demokratie auf dem Rückzug befindet“, sagt Andreas Leiter Reber, Freier Landtagsabgeordneter. Kurz vor Ende des Jahres präsentiert er einen Gesetzesentwurf zur Direktwahl des Landeshauptmanns oder der Landeshauptfrau.
Was bereits bei Gemeindewahlen in kleineren Gemeinden mit zwei Wahlzetteln üblich ist, soll entsprechend seinem Entwurf nun auch bei Landtagswahlen gelten. Damit könnten Wählerinnen und Wähler die Partei mit Vorzugsstimmen wie bisher und zusätzlich den Landeshauptmann direkt wählen. Landeshauptmann Arno Kompatscher und seine Vorgänger sind hingegen durch eine Mehrheit im Landtag ins Amt gekommen.
„Mit diesem Vorschlag will ich die Mitsprache der Bevölkerung stärken und auch den Pluralismus fördern“, so Leiter Reber. Denn laut seinem Entwurf wäre es möglich, bei der Wahl des Landeshauptmanns eine Person einer anderen Partei zu wählen als bei den Vorzugsstimmen. Sein Vorhaben wird derzeit von den Rechtsämtern im Landtag geprüft, anschließend will der Freie Landtagsabgeordnete mithilfe von Unterstützerinnen und Unterstützern Stimmen im Land sammeln.
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Sein ambitioniertes Ziel wäre es, bis zum Herbst die notwendige Anzahl an Unterschriften für ein Volksbegehren zu erreichen. In Italien braucht es dafür 8.000 auf Papier gebrachte und beglaubigte Unterschriften. In Südtirol scheiterten bisher alle Volksbegehren an dieser Voraussetzung.
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Auch die SVP denkt über eine Wahlreform nach
Leiter Reber ist nicht der einzige Abgeordnete im Landtag, der das Wahlgesetz ändern möchte. Auch Landtagspräsident Arnold Schuler von der Südtiroler Volkspartei (SVP) hatte im Dezember einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um die Zersplitterung des Landtags einzuschränken. Gemeint sind damit auch Ein-Mann-Fraktionen, wie die von Leiter Reber selbst. Der ehemalige Freiheitliche war nach der Regierungsbildung mit Ulli Mair als Landesrätin von seiner Fraktion ausgetreten.
Schuler will mit dem Gesetz eine Wahlhürde von 2,6 Prozent einführen, bei Koalitionen von Ein-Mann-Fraktionen müssten gemeinsam vier Prozent der Stimmen erreicht werden. Außerdem arbeitet der Landtag derzeit an der Änderung der eigenen Geschäftsordnung. Künftig soll es mindestens zwei Abgeordnete für eine Fraktion brauchen, zudem sollen sich Austritte nicht mehr finanziell lohnen. „Diese Wahlreform von Schuler dient nur dazu, die Mehrheit zu stärken. Denn Regierungen neigen dazu, Wahlgesetze in ihrem Sinne auszulegen“, erklärt Leiter Reber. Beispiel dafür sei etwa die Bestimmung für Minderheitenlisten bei der Parlamentswahl in Italien, bei der die stimmenstärkste Partei in der Region oder Provinz – sprich die SVP – bevorzugt wird.
Was das Südtiroler Wahlgesetz betrifft, könnte das kommende Jahr also spannend werden.
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Antwort auf Prozenthürde bei 5% ... dann… von Josef Ruffa
Ist rechtlich nicht zulässig.
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