Politik | Altersvorsorge
Die Pflegeversicherung kommt
Foto: Unsplash
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Nach der Art von PENSPLAN,…
Nach der Art von PENSPLAN, das in guten Jahren die Renditen auf-frisst + in weniger guten Jahren sich von der SUBSTANZ ein -n o b l e s - L E B E N- sichert!
Quello che non comprendo,…
Quello che non comprendo, anche se il cittadino sottoscrive l'assicurazione (o dispone di una riserva per pagare i costi) ci saranno poi i posti letto e le strutture per pagare i posti letto? Già adesso la situazione è molto complessa e se guardiamo la curva demografica dei prossimi 30 anni non c'è da stare allegri.
Bin auch skeptisch. Welcher…
Bin auch skeptisch. Welcher bürokratische Wasserkopf da wohl geschaffen wird. Und mit dem Parteikartl gibt's einen Führungsposten.
Antwort auf Bin auch skeptisch. Welcher… von nobody
Auch ich hege diese…
Auch ich hege diese Befürchtung.
Wichtiger als eine solche Pflegeversicherung wäre die Vermittlung von Gesundheitskompetenz und Gesundheitsförderung.
Wir haben uns in der Medizin zu sehr auf die Verlängerung des Lebens konzentriert und dabei leider etwas außer Acht gelassen, dass die Verlängerung der gesunden Lebensjahre und der Lebensqualität eigentlich wichtiger wäre.
Zur Vermittlung von Gesundheitskompetenz gehört die Berücksichtigung künftiger Gebrechlichkeit explizit dazu. Wer schlau ist, achtet z.B. beim Hausbau oder Wohnungskauf bereits auf Barrierefreiheit bzw. die Möglichkeit unkompliziert Barrierefreiheit herzustellen. Auch entsprechende finanzielle Vorsorge ist wichtig.
Antwort auf Auch ich hege diese… von Oliver Hopfgartner
Beim Abbau von…
Beim Abbau von architektonischen Barrieren nützt das "Schlau Sein" nur bedingt. Zumindest wenn sich Gesetze beißen.
Beispiel:
Tiefgarage in Hanglage - 2 Ebenen unter der Erdgeschoss-Wohnung und zweite Wohnung im 1. Stock. Wobei bereits 6 Stufen bis zur EG-Wohnung zu überwinden sind.
Unglaublich aber wahr: Dafür kriegen sie keine Baugenehmigung, wenn für den Aufzugschacht keine Kubatur mehr verfügbar ist. Bzw. zählt der Aufzug in diesem Fall sogar zur Kubatur ist somit auch Gis-pflichtig.
Das fällt alles weg sobald jemand soweit behindert ist, dass er die Treppen nicht mehr hochkommt und vielleicht Jahre auf die bestätigte Invalidität waren muss. Und dann kann er ja versuchen diesen Aufzug zu realisieren, wenn er nicht vorher im Pflegeheim einen Platz gefunden hat oder abgedankt hat.
Zusatz: Im öffentlichen oder semi-öffentlichen Bereich (Wobi & Co) ist es sogar gesetzlich verpflichtend einen Aufzug vorzusehen.
P.s. wäre die Garage im 1. Untergeschoss, der Keller im EG, die erste Wohnung im 1 und die zweite im 2. Stock = alles kein Problem und sogar staatlich stark bezuschusst (Abbau architektonischer Barrieren usw). Im oben genannten Fall sind genau gleich viel Treppen bzw. Stockwerke zu überwinden, nur darf eben nicht einmal gebaut werden. Ein gesetzlicher WITZ über dem selbst Bürgermeister lachen. Aber theoretisch dürfte er die Baugenehmigung für so einen Aufzug nicht ausstellen. Er wird es aber wohl trotzdem müssen ... dem Sachverstand, dem Hausverstand und dem Bedarf zuliebe. Schließlich hat er vielleicht ein oder mehrere Pflegebetten weniger nötig. Oder selbst ein Beinbruch kann einen längeren Pflegeaufenthalt (auswärts) zur Folge haben, wenn jemand nicht mehr 3 Stockwerke hochkommt.
Na ja, vielleicht auch Zeit sich solche Gesetze einmal anzusehen und zu korrigieren. SchwachsSinn wird schlieplich niemals Sinn.