Politik | Islamismus

Die Pegida-Verteidiger

Nach Andreas Pöder schwingen sich auch die Freiheitlichen zum Anwalt von Pegida auf. "Darf man nicht gegen selbsternannte Gotteskrieger und Hassprediger demonstrieren?"

„Die Pegida-Organisatoren und die Protestierenden sind ganz normale Leute, die CDU oder FDP wählen“, erklärte Andreas Pöder von der Bürgerunion nach seiner persönlichen Erfahrung beim Dresdner Pegida-Marsch. Nicht nur er stellt sich in diesen Wochen auf die Seite der Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes. Warum erhalten in Paris Menschen und führende Politiker, die für Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung auf die Straße gehen, ein enormes Pressecho – und rund 25.000 Menschen, die zeitgleich in Dresden für ein friedliches und weltoffenes Europa demonstrieren, werden ausgegrenzt, nicht angehört und sogar als unanständig bezeichnet, fragt der Freiheitliche Brunecker Gemeinderat Bernd Ausserhofer. Für ihn steht die umstrittene Bewegung für nichts anders als „freies Denken und offene Lebensweise sowie für ein Ausschöpfen aller rechtlichen Mittel gegenüber selbsternannten Gotteskriegern und Hasspredigern und gegen Gewalt auf den Straßen“. Immerhin würden tausende junge Menschen aus Europa, die unsere Gesellschaft und unsere europäischen Werte nicht akzeptieren wollen, nach Syrien gehen, um sich dem IS anzuschließen und sich im Terrorismus ausbilden zu lassen. „Nach einiger Zeit kommen sie nach Europa zurück mit dem Ziel Andersdenkende abzutun und Europa ins Chaos zu stürzen“, schreibt Ausserhofer. „Und dagegen darf man nicht demonstrieren? Das ist paradox!“

Bei den Freiheitlichen fordert man deshalb nicht nur neue Rahmenbedingungen für eine „komplett gescheiterte europäische Einwanderungspolitik“. Mit einer Landtagsanfrage versuchte Abgeordneter Sigmar Stocker auch herauszufinden, wie viele islamische Vereine es in ganz Südtirol gibt und welchen Zweck sie verfolgen. Bislang allerdings ohne Erfolg. Landeshauptmann Arno Kompatscher verwies ihn in seiner Antwort an das Regierungskommissariat weiter. Denn: "Die Zuständigkeit für die Anerkennung und Eintragung von religiösen Vereinen und Organisationen liegt nicht beim Land, sondern beim Staat.“