Mattarella, Madonna und die Margherita
Wer erinnert sich noch daran? Als 1990 der damalige Unterrichtsminister Sergio Mattarella gemeinsam mit den italienischen Bischöfen gegen ein Konzert der Popqueen Madonna wetterte? "Blasphemisch und deviant" sei das freizügige Spektakel, und aufs Schärfste zu verurteilen. Eine Episode, die heute mit einem Schmunzeln bedacht werden mag. Weniger zum Lachen ist dagegen ein weiteres Ereignis, das den Favoriten für das Amt zum Staatspräsidenten bis nach Südtirol geführt hat.
Es war der 26. Mai 2001 als Sergio Mattarella zum sechsten Mal in die Abgeordnetenkammer des italienischen Parlaments gewählt wurde – angetreten im Wahlkreis Trentino-Südtirol. Gegen anfänglichen Protest aus den Reihen des regionalen Ablegers der Margherita, in der Mattarella damals Mitglied war, hatten sich die zentralen Parteifunktionäre durchgesetzt und es geschafft, ihn als Kandidaten in Trentino-Südtirol aufzustellen. Zwar nicht ganz politically correct, aber gewählt ist gewählt.
"Tutto a posta allora? "Diese Frage stellt sich Il Fatto Quotidiano in seiner Online-Ausgabe vom 30. Jänner und erinnert daran, wie im Anschluss an die Wahl Mattarellas das Interesse der Bozner Justiz geweckt und Ermittlungen eingeleitet wurden. Der Verdacht: Um die Kandidatur Mattarellas in Trentino-Südtirol zu ermöglichen seien einige der dafür notwendigen Unterschriften gefälscht worden. Gegen 17 lokale Vertreter der Margherita wurde 2003 schließlich Anklage erhoben, darunter auch gegen den ehemaligen Vizepräsidenten des Südtiroler Landtags, Michele di Puppo. Ihm wurde vorgeworfen, gemeinsam mit anderen Margherita-Mitgliedern Unterschriften ohne Genehmigung gesammelt, unechte Beglaubigungen verwendet und sogar erfundene und somit gefälschte Unterschriften auf die Sammelliste gesetzt zu haben. Sergio Mattarella selbst wurde nicht angeklagt.
Etwas mehr als ein Jahr dauerte der Prozess, verurteilt wurde im Juli 2004 aber keiner der Angeklagten. Inzwischen war nämlich unter der Mehrheit der Regierung Berlusconi ein Gesetz verabschiedet worden, welches den Strafbestand sichtlich abmilderte. Eine ursprünglich vorgesehene Haftstrafe von ein bis sechs Jahren wurde in die Zahlung eines Bußgeldes umgewandelt – das Gefängnis blieb also allen 17 erspart. Und nicht nur das, auch das Bußgeld bekam der italienische Staat nie zu Gesicht. Denn aufgrund der langsam mahlenden Mühlen der italienischen Justiz gepaart mit der neuen Gesetzeslage, die den Angeklagten in die Hände spielte und der immer wieder erfolgreich augeschobenen Verhandlungen war die Verjährungsfrist zu Ende des Prozesses bereits abgelaufen.
Der beste so wie immer in
Der beste so wie immer in diesem Regim
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