„Befremdendes Urteil“
Das Besenplakat der Südtiroler Freiheit ist wieder in die Schlagzeilen zurückgekehrt – mit dem Freispruch im Prozess gegen Eva Klotz, Sven Knoll und Werner Thaler am vergangenen Donnerstag. Doch das Urteil in zweiter Instanz empört Oberstaatsanwalt Guido Rispoli. Für ihn erfüllt das im Jahr 2010 verbreitete Plakat, auf dem die Tricolore mit einem Besen weggefegt und durch das Tiroler Wappen ersetzt wurde, eindeutig den Strafbestand der „Schmähung der italienischen Fahne“. Als „befremdend“ empfindet der Oberstaatsanwalt deshalb, dass die Verurteilung der drei hauptverantwortlichen Exponenten der Südtiroler Freiheit zu einer Geldstrafe von insgesamt 9000 Euro nun in zweiter Instanz aufgehoben wurde. „Die Meinungsfreiheit muss einen höheren Wert als ein Gesetz aus Faschistenzeit haben“, hatte die Südtiroler Freiheit nun auch vor dem Berufungsgericht mit Unterstützung ihres Anwalts Nicola Canestrini gefordert.
Der Oberstaatsanwalt sieht es genau umgekehrt: Ob italienisch, deutsch, österreichisch oder amerikanisch – eine Fahne verkörpert eine Gemeinschaft, unterstreicht er. „Und ich persönlich bin der Ansicht, dass sich auch das Recht auf Meinungsfreiheit vor einigen Werten und Bildern, die für eine Gemeinschaft stehen, beugen muss“, erklärte er. Da sich auch das Kassationsgericht bereits 2011 in der Causa in dieselbe Richtung ausgesprochen habe, erwartet sich Rispoli nun von der Generalstaatsanwaltschaft, dass sie Rekurs vor dem höchsten Gericht einlegen.
ein lumpiger Fetzen steht
ein lumpiger Fetzen steht über den Menschenrechten.....na servus....das hat uns gerade noch gefehlt.
Antwort auf ein lumpiger Fetzen steht von laurin B.
Wussten Sie, dass im
Wussten Sie, dass im Bundesland Tirol es verboten ist die Melodie des Andreas Hofer Lied mit einem anderen Text zu spielen? Entrüstet Sie das auch so?
Und wenn jemand die Tiroler Fahne als Fetzen bezeichnet und sich damit dem Arsch abputzt fällt das bei Ihnen auch unter das Menschenrecht der Meinungsfreiheit?