Wirtschaft | Rom

Heimgeholter Handel

Der Ministerrat hat die Durchführungsbestimmung, dank der Südtirol die Handelstätigkeit einschränken kann, genehmigt. Berger: “Montis Liberalisierungswahn gebremst.”

“Renzi und Boschi haben Wort gehalten!” Die Freude bei Senator Hans Berger ist am Donnerstag Abend deutlich zu vernehmen. Kurz zuvor hat der Ministerrat in Rom die Durchführungsbestimmung zum Handel genehmigt. Und damit die Kompetenz für die Handelsprogrammierung an Südtirol übertragen. “Was viele für unmöglich hielten, ist heute gelungen”, zeigt sich auch Landeshauptmann Arno Kompatscher zufrieden. Er war eigens nach Rom gereist, um gemeinsam mit dem Trentiner Vize-Landeshauptmann Alessandro Olivi an der Sitzung des Ministerrats teilzunehmen. Mit der Verabschiedung der Durchführungsbestimmung werden die Autonomen Provinzen Bozen und Trient künftig die einzigen in Italien sein, die autonom die Raumplanung in Bereich Handel vornehmen können.

Konkret bedeutet das, dass Südtirol und das Trentino Zonen vorsehen können, in denen der Handel verboten oder beschränkt werden kann. Unabhängig von der nationalen Handelsordnung und dort, wo es die beiden Provinzen selbst für notwendig erachten. “Um den Schutz von Gesundheit, Arbeiter, Umwelt, des städtischen Umfeldes, den Denkmalschutz, die Wiederherstellung und den Wiederaufbau des traditionellen Handelsnetzes sowie die Lebensqualität in den historischen Ortskernen zu garantieren (…)”, heißt es in Art.1 der Durchführungsbestimmung. Vor allem letztere haben in den vergangenen Jahren die Auswirkungen der staatlichen Liberalisierungspolitik zu spüren bekommen. Zwar sei es in Südtirol gelungen, “großflächige Betriebsformen” (sprich Einkaufszentren u.ä.) in Gewerbegebieten und im Grünen weitgehend zu verhindern und damit auch den Abzug von Kaufkraft aus den Innenstädten und Orten, aber: “Die Liberalisierungspolitik des Staates, insbesondere der Regierung Monti hat auch in Südtirol den Druck auf den Einzelhandel und die Handelsgesetzgebung des Landes stark erhöht”, lässt der Landeshauptmann am Donnerstag Abend über das Landespresseamt ausrichten. Hans Berger wird etwas deutlicher: “Der irrsinnige Liberalisierungswahn Montis soll wenigstens für Südtirol eingebremst werden. Der Schaden ist schon groß genug.”

Mit der nun genehmigten Durchführungsbestimmung erhält Südtirol ebenso wie das Trentino die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis im Bereich Raumordnung für den Handel. Aufbauend auf die Durchführungsbestimmung kann nun als nächster Schritt Art.44 des Raumordnungsgesetzes neu formuliert werden. Dieser regelt die Ansiedlung von Industrie-, Handwerks-, Großhandels-, Einzelhandels- und Dienstleistungstätigkeiten in den Gewerbegebieten. “Damit hat das Land wieder die Möglichkeit, den Einzelhandel in Gewerbegebieten eigenständig zu regeln – zum Vorteil der Weiterentwicklung des Handels in den Innenstädten, Stadtvierteln, Dörfern und Ortskernen”, hatte sich der Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds) jüngst zuversichtlich gezeigt. Anfang April hatte die Zwölferkommission die Durchführungsbestimmung gutgeheißen und an den Ministerrat weitergeleitet. Es folgten intensive Verhandlungen, am gestrigen Abend dann das Ok. “Für uns ein großer Erfolg”, meint Senator Hans Berger, der der Südtiroler Handelsrealität, die “so gewachsen ist, dass auch noch bestimmte Spielregeln gelten und damit Orte und auch Peripherie lebendig bleiben”, Rechnung trage. “Südtirol erhält ein lebenswichtiges Instrument zurück”, betont der SVP-Senator mehrmals.

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gorgias Fr., 01.07.2016 - 06:19

Dann ist nur noch zu Hoffen dass das intelligent eingesetzt wird, in fast jeder Gemeinde wurde irgendwo eine Gewerbezone hingeflickt, und bei der Raumordnung allgemein finde ich auch nicht den roten Faden, außer damit ist anything goes gemeint.

Fr., 01.07.2016 - 06:19 Permalink
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Massimo Mollica Fr., 01.07.2016 - 10:32

Si possono illudere quanto vogliono, ma il progresso non lo ferma nessuno. Arriverà l'internet delle cose e un giorno molto probabilmente compreremo tutto online (e risulterà pure più ecologico).

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