Wirtschaft | Rücktrittspreis

„Volksbank muss zahlen“

Was passiert nach dem Gutachten zum Rücktrittspreis der Südtiroler Volksbank? Der Anwalt der Verbraucherzentrale Massimo Cerniglia hat darauf eine klare Antwort.
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Foto: Rai

salto.bz: Herr Cerniglia, der Mailänder Gutachter Giorgio Zanetti kommt zum Schluss, dass die Volksbankaktie 14,69 Euro wert ist. Das sind 2,50 Euro mehr als die Bank jenen Mitgliedern zahlen, will die infolge der Umwandlung in eine Aktiengesellschaften ausgetreten sind. Was passiert nun?
Massimo Cerniglia:
Nun muss die Bank zahlen. Das Gutachten wurde im Auftrag des Landesgerichts Bozen von einem unabhängigen Gutachter erstellt.  Ich bin nicht darüber informiert, ob die Volksbank nun dagegen Rekurs einlegen will. Aber davor muss sie in jedem Fall den Aktionären den angemessenen Wert zahlen.

Sie muss vor einem möglichen Rekurs zahlen?
Diese ganze Prozedur beruht auf Artikel 2437 ter des Bürgerlichen Gesetzesbuches. Und diese Norm sieht vor, dass das zuständige Landesgericht in Fällen, in denen Aktionäre die Festlegung eines solchen Rücktrittspreises beanstanden, einen Sachverständigen ernennt, dessen Expertise sich die Parteien fügen müssen. Natürlich kann die Bank sich nun dagegen zu wehren. Doch das Gesetz sieht dies eigentlich nur dann vor, wenn bei der Festlegung des Preises eine offensichtliche Ungerechtigkeit oder Inkompetenz festzustellen ist. Und ganz ehrlich: Ich habe das Gutachten von Giorgio Zanetti gelesen und sehe darin wenig Anhaltspunkte für einen Rekurs. Aber das obliegt, wie gesagt, nun der freien Entscheidung der Südtiroler Volksbank.

Der Verwaltungsrat der Bank hatte für die Festlegung des Rücktrittspreises bereits im Herbst 2016 zwei Gutachten eingeholt, die beide zu einer Preisspanne zwischen 16 und 11 Euro kamen. Ist die aktuelle Bewertung nicht relativ? Letzten Endes würde ein anderer Gutachter wieder zu einem anderen Wert kommen. 
Doch dieser Gutachter hat seine Bewertung im Rahmen einer gerichtlichen Prozedur gemacht. Außerdem haben die Parteien auch technische Berater ernannt, die dem Gutachter bei seiner Expertise zur Seite gestanden sind. Sprich, die Parteien waren praktisch an der Erstellung dieses Gutachtens beteiligt. Falls man nun also hergehen will, um zu sagen, hier wurde nicht qualifiziert gearbeitet, müsste ich mich schon wundern. Ganz nebenbei geht es hier um einen Sachverständigen aus Mailand, dem wichtigsten Finanzplatz in ganz Italien.

Sie vertreten als Anwalt knapp 90 ehemalige Volksbank-Mitglieder, die den Rücktrittspreis als zu niedrig beanstandet hatten. Was ist mit den weiteren 1300 Aktionären, die infolge der Umwandlung der Bank ebenfalls ausgetreten sind? Haben auch Sie Anrecht auf den höheren Preis? 
Das ist nun ein delikater Punkt. Laut Lehrmeinung könnte der vom Gutachter festgelegt Wert Erga omnes, also für alle gelten. Es ist also durchaus möglich, dass die Volksbank nun allen 1400 ausgetretenen Mitgliedern den höheren Wert zahlen muss.

Was ist nun Ihr nächster Schritt? Warten Sie erst einmal ab, was die Bank unternimmt?
Nein, wir haben bereits ein Schreiben vorbereitet, mit dem die ehemaligen Aktionäre die Bank formal dazu anmahnen können, ihnen umgehend den Wert auszuzahlen, der im Gutachten festglegt wurde.

Das heißt, dieses Schreiben können auch Aktionäre schicken, die bislang keinen Einspruch gegen den Rücktrittspreis erhoben haben?
Das muss man nun wie gesagt noch prüfen. Für die 90 ehemaligen Aktionäre gibt es keinen Zweifel, für die anderen 1300 ist es noch ein wenig offen. Aber ich neige zu der Interpretation, dass auch sie darauf Anrecht haben.

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Mart Pix Fr., 16.06.2017 - 23:11

Also ich beantrage die Mitgliedschaft bei der Verbraucherzentrale denn offenbar hat man dort klare Vorteile. Ich bin in der Thematik nicht involviert, aber falls meine Bank sich falsch verhält will ich zumindest gewappnet sein. Man kann sich echt nicht mehr auf seine Bank verlassen wie es aussieht!!!

Fr., 16.06.2017 - 23:11 Permalink