Wenn ich mein Ableben richtig vorbereite, kann ich selbst entscheiden, ob ich mich eingraben, sezieren oder verbrennen lassen will. Für mich gilt das Verbrennen. Was übrigbleibt, ist Asche. Die bin dann immer noch ich, ohne Leben zwar, aber selbstbestimmt. Denkste. Für meine Asche gibt es keine Selbstbestimmung. Über sie wacht das Gesetz. Streng. Meine Nachfahren müssten schon kriminelles Potential entwickeln, um die drei Handvoll Renate-Asche wunschgemäß auf dem Berg, am See und im Meer zu verstreuen. Das wäre nämlich Ascheklau, „Sottrazione di cadavere“, und darauf stehen laut Art. 411 des italienischen StGB von 2 bis 7 Jahre Knast.
Für meine Asche gibt es keine Selbstbestimmung. Über sie wacht das Gesetz.
Risikofrei kann meine Asche nur an drei Orte gebracht werden: entweder unter Aufsicht nach Sigmundskron zum Messner oder mit Musikbegleitung in einen noch zu errichtenden Tunnel am Bozner Friedhof. Dort käme ich aber drunterunddrüber mit allen anderen Aschen zum Liegen. Eine Massenveranstaltung. In versiegelter Urne könnte ich außerdem ins Wohnzimmer der Meinen einziehen, in eine verschlossene Nische allerdings. Mir persönlich bleibt noch das Privileg Familiengrab, dorthin allerdings nur in Bio-Urne. Friedhofsgrund wird bei jeder Option gespart.
Ist meine Asche wirklich um so viel besonderer ist als die eines Baums, der zu Brennholz wurde?
In anderen europäischen Ländern dürfte meine Asche jetzt schon fliegen. Mit etwas Glück erlebe ich noch eine Lockerung der Regeln. Nicht dass ich dann in einen Schmuckstein gepresst werden möchte, aber mit den Winden fliegen würde ich schon. Alsodann...ad multos