Chronik | Impfen
Verdrehte Aussage
Reinhold Holzer wird es nicht leicht haben.
Auf der Liste der Beklagten stehen acht Namen. Es ist ein Auflauf der Südtiroler Großkaliber.
Angefangen beim Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen und dessen Generaldirektor Thomas Schael, über die Athesia Druck GmbH, den Alto-Adige-Herausgeber S.E.T.A Spa, die FF Media GmbH, die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH bis hin zu den kleineren „Info Medien GmbH“, die die Bezirkszeitung „VinschgerWind“ herausgibt und die „Du Bist Tirol - Genossenschaft“, Trägerin des Onlineportals „Unsertirol24“.
Die beiden Lananer Anwälte Lorenz Michael Baur und Janis Noel Tappeiner haben im Auftrag Holzers am 1. Dezember beim Landesgericht Bozen ein Zivilklage und einen Dringlichkeitsantrag hinterlegt. Der Klagegrund: Verleumdung und Rufschädigung.
Ausgangspunkt des Gerichtsfalles ist dabei eine landesweite Meldung vom September 2017, die eine wochenlange Diskussion und eine Reihe von Folgereaktionen ausgelöst hat.
Die Aussage
Am 19. September 2017 geht in St. Martin in Passeier ein Informationsabend der Impfkritiker über die Bühne. Mit dabei auch ein Fernsehteam von RAI Südtirol, das einen Bericht für die Tagesschau am nächsten Abend gestaltet. In dem Beitrag, der am Abend des 20. September ausgestrahlt wird, findet sich auch ein Interview mit dem Vinschger Impfgegner Reinhold Holzer.
Holzer redet im Südtiroler Dialekt und sagt in dem Ausschnitt wörtlich:
„Eine Familie, eine Ausländerfamilie, de zwor do integriert isch, de italienisch, deutsch spricht und des Kind, die Tochter isch neun Johre olt und de wurde geimpft....“.
Es folgt - wie in Fernseheberichten durchaus üblich ein deutlich sichtbarer Schnitt im Interview. Holzer weiter: „...und am vierten Tog hom sies donn mitn Hubschrauber müssen mit Lähmung und gonz schlimmen defekten aufn Körper noch Verona überliefern.“
Es ist ein Satz der eine Lawine lostritt, die jetzt zum Kern der Klage von Reinhold Holzer wird.
Die Reaktionen
Nach dem Filmbericht reagiert der Südtiroler Sanitätsbetrieb umgehend. Bereits am 21. September verschickt man eine Pressemitteilung mit dem Titel „Kein Impfschaden: Aussage von Holzer haltlos.“ In der Aussendung heißt es:
„Die Aussage des Impfgegners Reinhold Holzer bei einer Veranstaltung zu den Impfungen am 19. September in St. Martin in Passeier und in den Medien, dass ein Kind mit schwerem Impfschaden im Krankenhaus von Verona liege, entspricht nicht der Wahrheit.“ Und weiter: „Generaldirektor Thomas Schael hat eine Überprüfung der Falschaussagen von Reinhold Holzer durch die Rechtsabteilung angeordnet und die Staatsanwaltschaft informiert.“
Bereits am nächsten Tag legt die Pressestelle des Sanitätsbetriebes dann nach. In einer Presseaussendung mit dem Titel „Fake news der Impfgegner dürfen nicht ohne Folgen bleiben!“ heißt es:
„Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat sich entschlossen, gegen die unwahren Aussagen des Impfkritikers Reinhold Holzer Anzeige zu erstatten. Dieser hatte bei einer Veranstaltung zu den Impfungen in St. Martin in Passeier am 19. September 2017 und dann in den Medien erklärt, dass ein Kind aus Meran wegen schweren Impfschäden ins Krankenhaus von Verona eingeliefert worden sei. Dies entspricht keineswegs der Wahrheit.
Am heutigen Vormittag (22.09.2017) fand ein ausführliches Gespräch mit dem leitenden Staatsanwalt Giancarlo Bramante statt, an dem Generaldirektor Dr. Thomas Schael, in Begleitung des Direktors der Rechtsabteilung RA Marco Cappello, teilgenommen hat. Das Ergebnis ist die Entscheidung gegen den Impfgegner und selbsternannten Experten Reinhold Holzer Anzeige wegen „Beunruhigung der Öffentlichkeit“ (i.e. Strafgesetzbuch Art. 658 „procurato alarme“) zu erstatten. Für Thomas Schael kommt die Kampagne der Impfgegner mitsamt Bildmaterial, „Horrorfilmen“ und Falschaussagen einem „psychologischen Terrorismus“ nahe.“
Alles diese Aussendungen erscheinen in den darauffolgenden Tagen zumeist unkommentiert in allen großen Südtiroler Medien.
Die Berichterstattung und die Diskussion geht noch wochenlang weiter. Wobei Reinhold Holzer immer mehr in den Fokus der Beschimpfungen gerät. In den Onlineforen Südtiroler Medien kommentieren User ungeniert:
„Der Mann hat scheinbar den Bezug zu Realität verloren und wirkt wie ein ideologischer Spinner“ oder „Unter dem Hakenkreuz hätte er sicherlich Karriere gemacht“.
Der Schadenersatz
Reinhold Holzer fordert bereits wenige Tage nach den ersten Meldungen über seine Anwälte den Sanitätsbetrieb und Generaldirektor Thomas Schael auf, die getätigten Aussagen zu unterlassen und zurückzuziehen. Der Grund: Er habe nie das gesagt, was ihm in den Aussendungen unterstellt wird.
Gleichzeitig schickt er den Medien Richtigstellungen zu, die nur teilweise abgedruckt wurden. Der Aktenzugang zu den Ermittlungen der Staatsanwalt wird dem Impfkritiker bisher nicht gestattet. Da sich die Ermittlungen immer noch in der Voruntersuchungsphase befinden, hat die Staatsanwaltschaft auch noch nicht die Pflicht ihre Karten offen zu legen. „Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Kläger bis heute den tatsächlichen Inhalt des von Dr. Schael, bzw vom Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen vorgebrachten Strafantrags nicht kennt“, heißt es jetzt in der Klage. Während ganz Südtirol informiert wurde, warum gegen Holzer ermittelt wird. Für die Anwälte ein klarer Verstoß gegen das Ermittlungsgeheimnis.
Reinhold Holzer wehrt sich deshalb mit einer Schadenersatzklage gegen den mutmaßlichen „Rufmord an seiner Person“. Der Impfkritiker verlangt 150.000 Euro an moralischen und materiellen Schaden. Zudem noch einmal rund 40.000 Euro von jedem Medium.
Die Erstverhandlung wurde für den 12. April 2018 festgesetzt. Bis dahin dürften auch die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft vorliegen. Die Schlüsse der Staatsanwaltschaft werden indirekt auch im Zivilverfahren entscheiden sein.
Hat Holzer keine Straftat begannen und die ihm unterstellten Aussagen so nicht getätigt, könnte es vor allem für den Sanitätsbetrieb eng werden. Weniger für die Medien.
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Das müsste die Klarstellung
Das müsste die Klarstellung von Herrn Holzer sein:
"In den bisherigen medialen Veröffentlichungen wird Reinhold Holzer als „Impfgegner“ bezeichnet. Reinhold Holzer hat sich nie als Impfgegner erklärt. Reinhold Holzer ist jedoch gegen Impfstoffe, welche chemische und biologische Risiken in sich bergen. Reinhold Holzer hat weder einen Verein „Ökokinderrechte Südtirol“ gegründet, noch ist er Vorsitzender eines solchen oder ähnlichen Vereins bzw. in der Ausdrucksweise des Generaldirektors der Südtiroler Sanitätsbetriebe Dr. Thomas Schael „Speerspitze“ bzw. „Bein“ einer solchen Organisation. Reinhold Holzer wurde von Dr. Schael beschuldigt mit seinen Aussagen „Volksverunsicherung“ betrieben zu haben. Des Weiteren wurde veröffentlich, dass offensichtlich durch entsprechende „Falschaussagen“ Holzers eine Straftat nach Art. 658 StGB „procurato alarme presso l‘Autorità“ („Auslösen eines Alarms bei einer Behörde“) vorliegt. Reinhold Holzer weist die gegen ihn gerichteten Anschuldigungen aufs Schärfste zurück und hat für die Wahrung seiner Interessen bereits die Rechtsanwälte Dr. Lorenz Michael Baur und Dr. Janis Noel Tappeiner aus Lana (BZ) beauftragt. Reinhold Holzer hat weder Falschaussagen getätigt, noch die Unwahrheit gesagt, noch hat er mit seinen Aussagen einen Alarm ausgelöst oder eine Gefahrenlage vorgetäuscht. Reinhold Holzer hat auch wie behauptet keinen „Psychoterror“ bzw. keine „Horrorfilme“ verbreitet. Bei dem von Dr. Schael zitierten „Horrorfilm“ handelt es sich um den Film „Man Made Epidemic“ der deutschen Filmemacherin Natalie Beer. Es ist dies ein zugelassener Film (Altersfreigabe FSK „Lehr- und Infoprogramm“), welcher in ganz Europa gezeigt wird. Reinhold Holzer wird in den Veröffentlichungen auch als „selbsternannter Experte“ bezeichnet. Reinhold Holzer hat sich zu keinem Zeitpunkt selbst als „Experte“ bezeichnet, noch als „Experte selbsternannt“. Reinhold Holzer bezeichnet sich als betroffener Vater und gut informierter Bürger. Reinhold Holzer ist in der Sache bisher weder angeklagt noch rechtskräftig verurteilt. Trotzdem wurden die Meldungen so gestaltet, dass Reinhold Holzer in diesen schuldig erscheint, bevor überhaupt die für die Strafverfolgung verantwortlichen Organe die Möglichkeit hatten in einem regulären Verfahren eine „Schuld“ nachzuweisen. Für eine Gegendarstellung wäre Reinhold Holzer vor der Veröffentlichung der Anschuldigungen Dr. Schaels den Journalisten gerne und jederzeit zur Verfügung gestanden."
Interessanterweise wird hier die Geschichte des Mädchens mit Migrationshintergrund, um der es doch eigentlich geht, nur indirekt erwähnt. Was mich dazu interessieren würde: wurde vielleicht etwas aus dem Interview geschnitten, was die Aussage zur Lähmung als Folge der Impfung relativieren bzw. abdämpfen würde? Weil sonst scheint hier nicht viel dran zu sein.
Antwort auf Das müsste die Klarstellung von Mensch Ärgerdi…
Genau, es wäre ein leichtes
Genau, es wäre ein leichtes zu belegen, dass die Anzeige der Sanitätseinheit grundlos ist, es reicht den Teil, der scheinbar geschnitten wurde anzuhören. Aber ich glaube die Anwälte haben kein Interesse daran. Sollte das alles sein was sie ins Feld führen können, dann wird es nicht für die Sanitätseinheit eng, sondern für Holzer noch enger.
Es gibt immer mehrere
Es gibt immer mehrere Sichtweisen. Wünsche Reinhold und Thomas ehrliche und unvoreingenommene Richter.
Thomas wird wohl den Durchmesser und die Drehzahl seines Gurglpropellers zwangsläufig erhöhen will er weiterhin kühlen Kopf behalten. .
"Man made epidemic" ist zwar
"Man made epidemic" ist zwar kein Horrorfilm im herkömmlichen Sinne, aber die Thesen die darin aufgestellt werden sind doch horrend. Den Schinken sollten sich die beiden Rechtsanwälte mal zur Brust nehmen, bevor sie mit ihrer Arbeit fortfahren und behaupten es gehe nicht um Psychoterror...