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Richtung Rom

Der Wahlkampf ist vorbei. Am Sonntag, 4. März, sind die Bürger am Zug. Wann wird gewählt? Und wie?
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Foto: elezioni.bz.it

Der letzte Wahlslogan ist unter die Leute gebracht, das letzte Wahlstandl abgebaut, das letzte Wahlversprechen gesprochen. Seit Mitternacht hat sich das “silenzio elettorale” über Italien gelegt.
Nun sind die Bürger am Zug.

 

Wer?

51,2 Millionen Wahlberechtigte, davon 4,2 Millionen Auslandsitaliener, sind am Sonntag, 4. März, aufgerufen, ein neues Parlament zu wählen.

Wahlberechtigt sind für die Abgeordnetenkammer alle Bürger über 18 Jahren, im Senat alle über 25.

 

Wann?

Die Wahllokale öffnen am Sonntag um 7 Uhr. Gewählt werden kann bis 23 Uhr. Gleich nach Schließung der Wahllokale beginnt die Auszählung der Stimmen. Zunächst werden die Stimmen für den Senat ausgezählt, anschließend jene für die Kammer.

 

Wie?

Laut dem neuen Wahlgesetz werden 61 Prozent der 945 Parlamentssitze per Verhältniswahlrecht vergeben, 37 Prozent per Mehrheitswahlrecht.

In der Region Trentino-Südtirol werden 7 Senatoren und 11 Abgeordnete gewählt. In Südtirol und auch im Trentino gibt es sowohl für die Kammer wie auch für den Senat jeweils drei Einmann-Wahlkreise. In Südtirol sind das: Meran-Vinschgau, Bozen-Unterland, Brixen-Pustertal. Dazu kommt jeweils ein regionaler Verhältniswahlkreis sowohl in der Kammer wie auch im Senat. Im Verhältniswahlkreis des Senats wird ein zusätzlicher Senator in der Region Trentino Südtirol gewählt. Im Verhältniswahlkreis der Kammer werden fünf zusätzliche Sitze vergeben. Das heißt insgesamt werden in der Region Trentino Südtirol am Sonntag 18 Parlamentarier gewählt. Alle abgegeben Stimmen zählen für das nationale Ergebnis.

Es gibt zwei Wahlkarten: eine für die Abgeordnetenkammer und eine für den Senat. Auf beiden finden sich alle Listen, die sich um einen Sitz im Parlament bewerben. In Südtirol sind es deren 15 mit 75 Kandidaten.

 

Um eine gültige Stimme abzugeben, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Es reicht ein Kreuzchen auf dem Parteilogo. Damit geht eine Stimme sowohl an den Kandidaten, der im Einmannwahlkreis antritt als auch an die Parteiliste im regionalen Verhältniswahlkreis.

Wird nur der Name angekreuzt, geht die Stimme an den Kandidaten im Einmannwahlkreis und an im regionalen Verhältniswahlkreis an die Partei, die ihn unterstützt. Wird ein Kandidaten von mehreren Parteien unterstützt, wird die Stimme anteilsmäßig an alle Parteien unterstützt.

Eine dritte Option ist, sowohl den Namen des Kandidaten im Einmannwahlkreis als auch das Parteilogo anzukreuzen. Die Stimme geht an den Kandidaten im Einmannwahlkreis und an die angekreuzte Partei.


Es gibt verschiedene Wahlhürden. Nur Parteien, die mindestens 3 Prozent der Stimmen auf nationaler Ebene erhalten, ziehen ins Parlament ein. Für Koalitionen gilt eine Sperrklausel von 10 Prozent. Auch innerhalb der Koalition müssen die einzelnen Parteien 3 Prozent erreichen, um ins Parlament einzuziehen. Werden diese nicht erreicht, fließen die Stimmen der Koalition zu, mit der sie angetreten sind.

In Südtirol kommt eine Sonderregelung zum Gelten. Listen von sprachlichen Minderheiten müssen nämlich nicht die 3-Prozenthürde auf Staatsebene erreichen, um ins Parlament einzuziehen. Es reicht, 20 Prozent auf regionaler Ebene zu erreichen bzw. zwei Wahlkreise zu gewinnen.

 

Warum?

“Mitbestimmen kann nur, wer von seinem Wahlrecht Gebrauch macht und jenen Kandidaten die Stimme gibt, von denen er oder sie glaubt, dass sie am geeignetsten sind”, ruft Landeshauptmann Arno Kompatscher die Südtiroler Wahlberechtigten auf, am Sonntag von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und zu den Urnen zu schreiten:


 

Die Stimmen in Südtirol werden folglich nicht für die nationale Verhältniswahl gewertet? Aber schon für die die nationale Sperklausel? Oder ist die Region durch diese Sonderklausel vom restliche Wahlergebnis quasi abgekoppelt?

Sa., 03.03.2018 - 13:20 Permalink