„Wir haben Redebedarf“
Nicht nur Andreas Pöder oder den Heimatschützern bereitet der „Bauernbundausschuss des Landtags“, wie der BürgerUnions-Abgeordnete die II. Gesetzgebungskommission nach der Überarbeitung des Gesetzesvorschlages zu „Raum und Landschaft“ bezeichnete, Bauchweh. Auch SVP-intern ist bei weitem nicht jeder mit dem Entwurf zufrieden, der nun im Mai in den Landtag kommen soll. „In der Gesetzgebungskommission sind einige Verbesserungen angebracht worden, es wurde aber auch deutliche Lobbyarbeit betrieben“, stellt Arbeitnehmer-Chef Helmuth Renzler nach einer Diskussion des Gesetzesvorhabens im Landessozialausschuss fest. Nun gebe es deshalb SVP-intern noch Redebedarf. Denn, wie Renzler unterstreicht: „Wir sind nicht mit allen Änderungen einverstanden und verlangen deshalb Korrekturen.“
Vor allem, was das primäre Anliegen der Arbeitnehmer betrifft, zu denen schließlich auch Gesetzeseinbringer Richard Theiner zählt: „Wir haben immer verlangt, dass das neue Gesetz auch zum leistbaren Wohnen beitragen muss und deshalb gilt es sicherlich nochmals über die Höhe des Wertausgleiches zu diskutieren“, war man sich laut Renzler im Landessozialausschuss einig. Dort fordert man, dass im Gesetz auf jeden Fall klarer festgeschrieben werden müsse, dass die Gemeinden diese Einnahmen nur für Erschließungen im geförderten Wohnbau oder für Wohnungen mit Preisbindung verwenden können. Nur so kann erreicht werden, dass das Eigenheim für Ansässige wieder finanzierbar wird, wie Vorstandsmitglied Zeno Christanell sagt. Als positiven Schritt in Richtung dieses Ziels bewertet man im Landessozialausschuss das neue Instrument von Wohnungen mit Preisdeckelungen.
„Der Landessozialausschuss wird jedenfalls fordern, dass diese in der nächsten Legislatur ausgewogen besetzt werden und keine Interessensvertretung eine Kommission dominieren kann."
Auch die Möglichkeit zur Errichtung von so genannten Streuhotels in den historischen Ortskernen sieht der soziale Flügel in der SVP als gute Alternative zu großen Hotelbauten. „Außerdem ist das für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Chance durch einen ressourcenschonenden, authentischen Tourismus auch neue Zuerwerbsmöglichkeiten zu erhalten. Dafür sollten Hotelgenossenschaften gefördert werden“.
Ein wesentliche Forderung, die der Vorsitzende der SVP-Arbeitnehmer abseits von weiteren Details zur Gesetzesreform erhebt, betrifft die Zusammensetzung der Gesetzgebungskommissionen. „Der Landessozialausschuss wird jedenfalls fordern, dass diese in der nächsten Legislatur ausgewogen besetzt werden und keine Interessensvertretung eine Kommission dominieren kann“, so Renzler. Anfang Mai soll Landesrat Theiner nochmals im Landessozialausschuss berichten. Bis dahin will der soziale Flügel in der Volkspartei einen Forderungskatalog vorlegen, wo und wie nachgebessert werden muss, damit man zustimmen könne. „In der nächsten Sitzung wird dann ein definitiver Beschluss gefasst“, sagt Helmuth Renzler.
Ganz Südtirol wartet jetzt
Ganz Südtirol wartet jetzt auf den Handlungsbedarf
Das Höfegesetz ist vom
Das Höfegesetz ist trotz vieler Proteste vom Landtag verabschiedet worden. Bei der Regelung der Erbteilung der weichenden Erben ist nichts verändert worden, es gilt weiterhin die seit Jahren bestehende Regelung, dass die weichenden Erben nur einen lächerlich geringen Auszahlungsbetrag erhalten, der in keiner Weise den effektiven Ertragswert berücksichtigt. Obstbauern können nun in Zukunft weiterhin mit enormen Steuererleichterungen luxuriöse Villen mitten in der Grünlandschaft errichten. Ihre Geschwister erhalten einen lächerlich geringen Auszahlungsbetrag. Dadurch wird die soziale Ungleichheit innerhalb der Südtiroler Bevölkerung weiterhin verstärkt. Die Steuererleichterungen, von denen die Arbeitnehmer nur träumen können, bleiben aufrecht bzw. werden noch ausgeweitet. Von der Verfassung anerkannte Werte wie Gleichheit und Partizipation werden mit diesem Gesetz mit Füßen getreten. Die mächtige Bauernlobby hat sich mithilfe einiger Politiker wieder durchgesetzt. Den weichenden Erben bleibt nur der Gerichtsweg mit dem Ziel, der Verfassungsgerichtshof möge diese diskriminierende Erbregelung endlich beseitigen. Traurig, dass die Arbeitnehmervertreter hier offenkundig nichts mitzureden hatten, obwohl sie eigentlich die Mehrheit der Bevölkerung vertreten. Die meisten "weichenden Erben" sind Arbeitnehmer. Sie werden aber, wie es scheint, völlig ignoriert und zählen wohl nur als Stimmvieh. Die Bauern, die 3% der Bevölkerung vertreten, haben das Sagen.
Blamabel die Vorgänge um
Blamabel die Vorgänge um dieses Höfegesetz. Und da hat man schon gedacht, Südtirol sei moderner geworden. Nein - es ist alles beim Alten geblieben. Mit diesem Gesetz hat sich die Politik in Südtirol völlig diskreditiert. Die Arbeitnehmer murren nun ein bisschen, aber es hört sie niemand.