Wirtschaft | Flughafen

“Freuen uns über Kaufangebot”

Michl Ebner zeigt sich über das Interesse des Trios Gostner-Haselsteiner-Benko am Bozner Flughafen erfreut. Nicht ausgeschlossen, dass die Handelskammer selbst einsteigt.
Michl Ebner
Foto: Handelskammer Bozen

Obwohl offiziell keine weiteren Details bekannt gegeben wurden – bis zur amtlichen Zuweisung werde man sich in Schweigen hüllen, hieß es in der entsprechenden Aussendung –, zeigt sich die Handelskammer “erfreut, dass ein Kaufangebot für den Bozner Flughafen hinterlegt wurde”.

Bis um 12.15 Uhr lief am gestrigen Montag die Frist für die Hinterlegung eines Angebots für den Flughafen. Ursprünglich hatte auch die Handelskammer Interesse an der Übernahme des Flughafenbetriebs verkündet. Doch am Ende wurde nur ein einziges Angebotsdossier hinterlegt – von Josef Gostner, Hans Peter Haselsteiner und René Benko. Die drei Großunternehmer haben die ABD Holding GmbH gegründet, eine Gesellschaft mit Sitz in Bozen, um die landeseigene Betreibergesellschaft ABD Airport AG zu übernehmen und den Flughafen künftig zu führen.

Die Erklärung von Gostner, Haselsteiner und Benko, dass sie den Flughafen Bozen als “von größter strategischer Bedeutung für Südtirol” und für die “Öffnung und Internationalisierung des Standorts” erachten, stößt bei der Handelskammer auf Wohlwollen. “Wir sind froh, dass ein Kaufangebot unterbreitet wurde. Ein funktionierender Flughafen ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für die zukünftige Entwicklung der Südtiroler Wirtschaft und würde sowohl der Bevölkerung als auch den Unternehmen zugutekommen”, richtet Michl Ebner als Handelskammerpräsident aus. Man hoffe, dass die Landesregierung das Kaufangebot annehme, heißt es aus der Handelskammer.

Die Hoffnung dürfte auch daher rühren, dass die Handelskammer im Falle einer privaten Übernahme selbst in einem zweiten Moment in den Flughafen einsteigen könnte. Über eine Zusammenarbeit habe er “schon konkret mit der Handelskammer gesprochen”, verriet Josef Gostner bereits im Herbst 2017 im Gespräch mit salto.bz.

Der dritte, der sich damals an der Interessenbekundung des Landes beteiligt hatte, war SAD-Chef Ingemar Gatterer. Doch die SAD hat die Pläne, den Flughafen zu übernehmen, offenbar verworfen. Nach Informationen von salto.bz soll Gatterer bis zuletzt über einen Einstieg – gemeinsam der Athesiagruppe um Toni und Michl Ebner – nachgedacht haben. Wie die Tageszeitung am Dienstag zu berichte weiß, hat sich Gatterer schließlich aber aufgrund des Ausschreibungspreises (3,8 Millionen Euro) und der finanziellen Risiken, gegen die Einreichung eines Kaufangebots entschieden.

Der Unternehmerverband hingegen hat bereits offen angekündigt, Privatinvestoren in den Flughafen unterstützen zu wollen.

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Sigmund Kripp Di., 15.01.2019 - 17:19

Ich finde, bei einem solchen Projekt, das von der übergroßen Mehrheit der SüdtirolerInnen abgelehnt wurde, hat auch die Handelskammer kein irgendwie geartetes Recht, sich daran zu beteiligen. Wenn schon, müsste sie eine Urabstimmung unter ihren (Zwangs)-Mitgliedern machen.

Di., 15.01.2019 - 17:19 Permalink
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Franz Firlefanz Di., 15.01.2019 - 19:06

"Die Handelskammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihre Tätigkeit ist in den Grundzügen durch Gesetze geregelt. Alle Unternehmen sind, mit wenigen Ausnahmen, zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Die Handelskammer genießt eine weitgehende Verwaltungsautonomie. Sie unterliegt der Aufsicht der Autonomen Provinz Bozen."

http://www.handelskammer.bz.it/de/wir-%C3%BCber-uns/befugnisse-und-aufg…

Di., 15.01.2019 - 19:06 Permalink
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Werner Alessandri Do., 17.01.2019 - 11:18

Fake News?

Beim Referendum wurde über den Gesetzentwurf 60/2015 abgestimmt.
Und in diesem Gesetzentwurf standen die Entwicklungsziele (und damit die Verlängerung der Landebahn als zentrales Thema) noch vor der öffentlichen Finanzierung. Das Referendum auf letztere zu reduzieren ist also einfach nur falsch und unzulässig.

Noch einmal zum Nachlesen:

- Wortlaut der Fragestellung des Referendums:
"Wollen Sie die Genehmigung des Gesetzentwurfes Nr. 60/15, betreffend „Bestimmungen zum Flughafen Bozen“, zu welchem der Südtiroler Landtag am 4. Dezember 2015 die Anberaumung einer beratenden Volksbefragung beschlossen hat?"

- Gesetzentwurf Nr. 60/2015:

Artikel 1, Gegenstand
1. Der Flughafen Bozen, in der Folge Flughafen genannt, trägt zur Verbesserung der Erreichbarkeit und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Südtirols bei und ist von grundlegender Bedeutung für die wirtschaftliche, touristische, kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung des Landes Südtirol. Der Flughafen ist somit eine Einrichtung von öffentlichem Interesse.
2. "Dieses Gesetz legt die Entwicklungsziele im Sinne des öffentlichen Interesses laut Absatz 1 sowie eine Obergrenze für die öffentliche Finanzierung des Flughafens fest. "

Artikel 2, Entwicklungsziele
1. "Auf der Grundlage des von der Landesregierung genehmigten Entwicklungskonzepts für den Flughafen, welches die strategische Ausrichtung und die notwendigen Maßnahmen festlegt, muss ab dem 1. Jänner 2022 eine Mindestzahl von 170.000 Fluggästen pro Jahr erreicht werden."

- Entwicklungskonzept, Seite 17, Technisches Konzept
"Die im ICAO Annex 14 definierte Flughafenkategorie 2C (800 – 1.200 m Pisten-länge) bezieht sich auf eine Startbahn auf Meereshöhe und Standardtemperatur. Addiert man zu den max. 1.200 m die Faktoren für die Höhenlage sowie Temperatur erhält man die max. zulässige Pistenlänge der Kategorie 2C in Bozen von 1.462,6 m.
Eine Verlängerung der Piste auf 1.462 m ermöglicht den hier gezeigten Flugzeugen ein sicheres operieren vom Flughafen Bozen.
Die größten Kategorie-C Flugzeuge sind die Airbus A321 und die Boeing B737-900, jeweils vom Hersteller auf max. 220 Passagieren zugelassen; allerdings ist mit unserer Landebahn keines von beiden einsetzbar. Die größten bei uns nach dem Ausbau je einsetzbaren Flieger werden die A319 mit max. 156 und die B737-700 mit max. 149 Passagieren sein."

Do., 17.01.2019 - 11:18 Permalink