Wirtschaft | Brennerautobahn
Digitale Falle
Foto: trend
Der Mann ist zornig. „Es ist höchste Zeit die Bürger darüber zu informieren, dass unsere Tiroler Nachbarn hier eine unverschämte Abzocke betreiben“, sagt er zu salto.bz. Dann erzählt der Bozner Unternehmer eine Geschichte, die mehr nach Schilda als nach Tirol klingt.
Im Zentrum der Episode steht die neue digitale Autobahnvignette des österreichischen Autobahnbetreibers „Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft" (ASFINAG).
Kein Kleben, kein Kratzen
2018 startete die Asfinag mit der neuen digitalen Vignette. Ab November jeden Jahres kann über den Webshop oder über die kostenlose App Unterwegs, die österreichische Auobahnvignette online gekauft werden. Es gibt sowohl Zehn-Tages-, Zwei-Monats- und auch Jahresvignetten. Auch bei den Kosten gibt es keinen Unterschied zur traditionellen Klebevignette. Die digitale Vignette hat dieselbe Gültigkeitsdauer und dieselben Preise.
Die Asfinag preist die Vorteil der neue Vignette so an: „Sie können die Digitale Vignette im Webshop über die asfinag.at und die ASFINAG App kaufen. Somit können Sie rund um die Uhr und von jedem Ort innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz aus eine neue Vignette kaufen – sind also weder an Ort oder Zeit gebunden.“
Und weiter: „Bei Kauf einer Digitalen Vignette ersparen Sie sich das Kleben der Vignette auf die Windschutzscheibe. Somit müssen Sie sich bei Scheibenbruch keine Ersatzvignette mehr besorgen oder sich um Kostenersatz kümmern.“
Klingt also mehr als nur gut.
Der Autowechsel
Der Bozner Unternehmer fährt sowohl beruflich, wie auch privat immer wieder ins Ausland. Deshalb war er vom neuen Digitalangebot anfänglich auch begeistert. Im Jänner 2019 kaufte der Mann eine Jahresvignette (89,20 Euro) sowie die Jahreskarte für Europabrücke (66,00 Euro in Kombination mit der Jahresvignette – ohne Jahresvignette 106 Euro). Der Bozner gab sein Kennzeichen ein und zahlte online 155,20 Euro.
„Das Ganze war völlig unkompliziert und funktionierte bei meinen Fahrten perfekt“, sagt er heute. Doch im April folgte das böse Erwachen. Der Unternehmer kaufte sich ein neues Auto. Er ging davon aus, dass es kein Problem sein dürfte sowohl die Jahresvignette wie auch die Streckenmaut digital auf das neue Kennzeichen umzuschreiben. Auch weil auf der Asfinag-Homepage die Möglichkeit einer Änderung des Kennzeichens angeführt ist. Allerdings für eine Bearbeitungsgebühr von 18 Euro. „Ich gab mein altes Kennzeichen und mein neues Kennzeichen ein und zahlte die 18 Euro“, sagt der Unternehmer.
Umgehend erhält er vom österreichischen Autobahnbetreiber eine Bestätigungsmail.
Böses Erwachen
Doch zwei Tage später folgt eine zweite Mail, mit weit wenig erfreulichem Inhalt.
„Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde!
Ihre Kennzeichenänderung von IT ..... auf IT ...... konnte aus folgendem Grund / folgenden Gründen nicht durchgeführt werden:
Während des Gültigkeitszeitraums der digitalen Jahresvignette ist eine Umregistrierung nur in den folgenden, in der Mautordnung genannten Fällen zulässig:
• Diebstahl des Fahrzeugs,
• Diebstahl des Kennzeichens,
• Totalschaden,
• Wohnsitzwechsel in einen anderen politischen Bezirk bei gleichbleibenden Zulassungsbesitzer
• Bei Vorliegen „vergleichbarer Fälle“ im Sinne des § 11 Abs 5 BStMG (z.B. Bezirkszusammenlegung)
Da in Ihrem Fall keine der Voraussetzungen vorliegt, können wir Ihrem Wunsch, die Digitale Vignette auf ein anderes Kennzeichen umzuregistrieren, nicht nachkommen.
Wir bitten um Verständnis.“
• Diebstahl des Fahrzeugs,
• Diebstahl des Kennzeichens,
• Totalschaden,
• Wohnsitzwechsel in einen anderen politischen Bezirk bei gleichbleibenden Zulassungsbesitzer
• Bei Vorliegen „vergleichbarer Fälle“ im Sinne des § 11 Abs 5 BStMG (z.B. Bezirkszusammenlegung)
Da in Ihrem Fall keine der Voraussetzungen vorliegt, können wir Ihrem Wunsch, die Digitale Vignette auf ein anderes Kennzeichen umzuregistrieren, nicht nachkommen.
Wir bitten um Verständnis.“
Als der Südtiroler telefonisch nachfragt erhält er dieselbe Auskunft. Zudem gelte dieselbe Regelung auch für die Streckenmaut auf der Brennerautobahn.
Das Wechselkennzeichen
Dabei macht diese Regelung im deutschsprachigen Ausland durchaus Sinn. Denn sowohl in Österreich wie auch in Deutschland sind alle Kennzeichen sogenannte Wechselkennzeichen. Das Kennzeichen ist an die Person gebunden. Verkaufe ich ein Auto behalte ich das Nummernschild und muss dieses bei einem Neukauf an mein neues Auto anbringen.
Damit bleiben sowohl Jahresvignette wie auch Streckenmaut trotz Autowechsel immer gültig. Für die digitale Erfassung der Asfinag ändert sich nicht.
Die Rechtslage in Italien ist aber eine völlig andere. Hier ist das Kennzeichen an das Fahrzeug gebunden. Verkauf ich das Auto, geht auch das Kennzeichen mit. Bei einem Neukauf bekomme ich selbstverständlich auch ein neues Nummernschild.
Doch all das schert die Asfinag nichts. Selbst für Italiener ist der Kennzeichenwechsel in der Datenbank nicht möglich. Dabei wäre die Änderung mit ein paar Mausklicks kein technisches Problem.
„Hier leimt man die Menschen ganz bewusst“, ärgert sich der Südtiroler Unternehmer. Für ihn liegt hier ein klarer Fall von EU-Ausländerdiskriminierung vor. Deshalb hat er sich auch an die Europäische Verbraucherzentrale in Bozen gewandt. Dort wurde ihm gesagt, dass er nicht der Erste sei, der Opfer dieser absurden Bestimmungen geworden ist. Auch führende Südtiroler Politiker seien bereits mit der Sache befasst.
Doch die Asfinag scheint bisher keinen Handlungsbedarf zu sehen. Denn sie verdient mit dieser Regelung gleich doppelt.
Bitte anmelden um zu kommentieren
"die Jahreskarte für
"die Jahreskarte für Europabrücke"
Es gibt keine "Europabrückenmaut". Vielmehr ist die gesamte Brennerautobahn von Innsbruck Süd bis zum Brenner eine Mautstrecke. Beispielsweise fällt auch zwischen Innsbruck Süd und der Ausfahrt Patsch bzw. Zwischen Brenner und Matrei Maut an, obwohl ich die Europabrücke in diesen Fällen gar nicht überquere.
Gleiche Situation bei mir,
Gleiche Situation bei mir, gleiche Anfrage, gleiche Antwort „bitte haben Sie Verständnis „ gleicher Ärger!
Ich verstehe die Aufregung
Ich verstehe die Aufregung nicht. Wer ein Auto verkauft, mit dem noch Autobahnvignette und Jahreskarte der Brennerautobahn verbunden sind, der muss sich das Geld halt vom Autokäufer geben lassen. Es ist ja nicht Schuld der ASFINAG, dass Italien keine Wechselkennzeichen zulässt.
Antwort auf Ich verstehe die Aufregung von Hartmuth Staffler
Das ist richtig. Genauso
Das ist richtig. Genauso richtig ist es aber, dass es die ASFINAG mit einer Datenänderung lösen könnte, das Problem. "Dabei wäre die Änderung mit ein paar Mausklicks kein technisches Problem.".
Service am Kunden halt, den man sich sogar mit 18 eur vergüten lassen würde.
Aber Monopolisten haben meistens keinen Bedarf, Service zu bieten.
"Denn sowohl in Österreich
"Denn sowohl in Österreich wie auch in Deutschland sind alle Kennzeichen sogenannte Wechselkennzeichen. Das Kennzeichen ist an die Person gebunden."
Für Deutschland stimmt das nicht. Das Kennzeichen ist in Deuschland an das Auto und dem Kreis des Besitzers gebunden. Mit der Folge:
- zieht ein Autobesitzer in einen andern Landkreis, so bekommt er ein neues Kennzeichen, obwohl sich am Besitzer und Fahrzeug nichts geändert hat
- wird ein Auto an einem neuen Besitzer verkauft, der im selben Landkreis gemeldet ist, so bleibt das alte Kennzeichen am Auto.
- es gibt m.W. keine Möglichkeit das Kennzeichen des alten Autos auf ein neues zu übertragen.