Umwelt | Wildfallen
Datenschutz im Wald
Foto: upi
„Wir löschen alle Bilder auf denen keine Tiere zu sehen sind umgehend“, sagt Luigi Spagnolli. „hier gibt es ganz klare gesetzliche Vorgaben“. Der Direktor des Landesamtes für Jagd und Fischerei reagiert damit auf eine Landtagsanfrage und Pressemitteilung des Team Köllensperger.
Der Landtagsabgeordnete Peter Faistnauer hat im Landtag in einer Anfrage darauf hingewiesen, dass mehrere Bürger und Bürgerinnen sich darüber beklagt haben, dass in Südtirol beim Wild-Monitoring nicht gemäß den staatlichen gesetzlichen Vorgaben auf die Installation von Videokameras mittels entsprechender Schilder hingewiesen wird. Der Landtagsabgeordnete fordert, dass zukünftig ein klarer Warnhinweis platziert wird, dort wo auch die 100 Videofallen vom Amt für Jagd und Fischerei installiert werden.
„Das staatliche Gesetzesdekret 196/2003 zum Schutz der persönlichen Daten muss auch bei der Videoüberwachung von Wildtieren Anwendung finden muss“, sagt Peter Faistnauer, „ da die entsprechenden Maßnahmen zwar vorrangig dem Monitoring der Wild-Fauna dienen, dabei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass ahnungslose Dritte datentechnisch erfasst werden.“ Faistnauer ruft deshalb den Südtiroler Bauernbund und das Amt für Jagd und Fischerei auf, hier für Klarheit der aktuellen gesetzlichen Situation zu sorgen, und alle Bürger/innen zu informieren.
Problem: Private Kameras
„Wir sind zum Wild-Monitoring gesetzlich verpflichtet“, sagt Luigi Spagnolli. Die Anbringung von Hinweisschildern hält der zuständige Amtsdirektor in diesem Fall für kontraproduktiv. „Die Folge wäre, dass man uns die Kameras stiehlt“, spricht er aus Erfahrung.
Für den Direktor des zuständigen Amtes gibt es eine andere Problematik, die man in Auge fassen sollte. „Unser amtlicher Auftrag der Wildfallen ist gesetzlich geregelt und kontrolliert“, sagt Spagnolli, „was aber ist mit den Hunderten privaten Kameras, die in Südtirols Wälder installiert werden?“.
Eine kleine batteriebetriebene Kamera kostet heute fast nichts mehr. Deshalb gibt es genügend Grundbesitzer, Tierschützer und Interessierte, die solche Tier-Kameras irgendwo im Wald oder Gelände anbringen. „Man schickt mir jede Woche private Aufnahmen von Tieren“, sagt Spagnolli. So ist es auch in Südtirol inzwischen Usus, dass Jäger Wildkameras anbringen, die ein Signal an das Handy senden, wenn sich Wild im Fokus bewegt. Dann rücken die Jäger zum Abschuss aus.
Diese Aufnahmen würden weder genehmigt, noch irgendwie kontrolliert.
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Sehr geehrter Herr Spagnolli,
Sehr geehrter Herr Spagnolli, sie behaupten eine Unwahrheit: Es stimmt nicht, dass "Wir löschen alle Bilder auf denen keine Tiere zu sehen sind umgehend“. Die Aufnahmen illegal versteckt installierter Kameras der Forstbehörde wurden bereits mehrmals verwendet, um zum Beispiel Verwaltungsstrafen gegen Motorradfahrer im Wald auszustellen. Diesbzgl. wurde schon die Volksstaatsanwaltschaft kontaktiert. Wenn Förster heute illegal Waldnutzer filmen/fotografieren, so kann dies morgen ein Pärchen im Liebesrausch sein. Ob die Förster dies dann wirklich gleich löschen?
Antwort auf Sehr geehrter Herr Spagnolli, von Jäger Bauer
Haben Sie etwas zu verbergen,
Haben Sie etwas zu verbergen, dass Sie von illegalen Kameras sprechen? Wenn die Kameras außer zum Monitoring des Wildes auch dazu dienen können Verbrechen aufzuklären, ist doch gut, oder? Etwa Motorradfahrer, die widerrechtlich durch den Wald fahren, oder Wilderer...
Antwort auf Haben Sie etwas zu verbergen, von Manfred Klotz
Eine Übertretung (wo z.B. ein
Wollen sie zur Prävention den gesamten Wald vollumfänglich überwachen? Es geht um Verhältnismäßigkeit, der Zweck heiligt nämlich nicht die Mittel. Neben den nationalen Datenschutzkodex gibt es nunmehr auch die DSGVO. Ich muss da auch ganz spontan an Art. 13 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30.6.1993, Nr. 196 denken und Artikeln 15 bis 22 der Verordnung EU 679/2016 denken.
Als Bürger finde ich das anfertigen solcher Aufnahmen nicht gut, erst recht wenn es durch Private erfolgt.
Antwort auf Eine Übertretung (wo z.B. ein von G. M.
Wenn Private auf Privatgrund
Wenn Private auf Privatgrund eine Kamera installieren, dürfte das kein Problem sein, denn andere haben dort nichts zu suchen.
Das mit der DSGVO ist nicht so wie Sie es darstellen. Fotos im öffentlichen Raum von jemand zu schießen ist schon mal kein Problem. Die Veröffentlichung ist unter Umständen ein Problem. Aber auch dann nicht, wenn es polizeidienstlichen Ermittlungen dient oder die Person allgemein bekannt ist oder ein öffentliches Amt ausübt usw.
Es geht auch nicht darum den ganzen Wald zu überwachen, mein Kommentar war eine ironische Bemerkung zur Empörung von Jäger Bauer.
Antwort auf Wenn Private auf Privatgrund von Manfred Klotz
@ MG
@ MG
"Wenn Private auf Privatgrund eine Kamera installieren, dürfte das kein Problem sein, denn andere haben dort nichts zu suchen."
Was ich so mitgekriegt habe, müsste er, um rechtlich abgesichert zu sein, eine Betretungs- und Durchgangsverbots-Tafel aufstellen und auch noch auf die Kamera-Überwachung hinweisen! Es ist ja nicht grundsätzlichen verboten, in oder durch einen Wald zu gehen!
Antwort auf @ MG von Sepp.Bacher
Sorry: nicht MG sondern
Sorry: nicht MG sondern Manfred Klotz!
Antwort auf Wenn Private auf Privatgrund von Manfred Klotz
Herr Klotz, Ihre
Herr Klotz, Ihre Rechtsauffassung teile ich nicht, so pauschal kann man das wohl eher nicht beantworten! Es kommt auf den genauen Einzelfall darauf an. Siehe Judikatur betreffend Videoüberwachung (durch Privatpersonen).
Wenn der Wald im Privatbesitz
Wenn der Wald im Privatbesitz ist, wieso ist eine dort installierte Kamera von Privatpersonen illegal?
Antwort auf Wenn der Wald im Privatbesitz von Peter Gasser
Nachtrag: und umgekehrt, muss
Nachtrag: und umgekehrt, muss die Jagdbehörde nicht das Einverständnis des Grundbesitzers einholen, bevor es auf dessen Grund Kameras installiert?
Antwort auf Wenn der Wald im Privatbesitz von Peter Gasser
Gute Frage! wenn das
Gute Frage! wenn das Betroffene und sich im privaten Besitz befindliche Waldstück öffentlich zugänglich ist, muss dann Ausgeschildert werden? Wenn z.B. (rein hypothetisch) ein Radweg am genannten Waldstück angrenzt, wer garantiert dem Bürger dass die Kamera jenen Teil nicht erfasst? Der Bürger hat eben auch ein Recht auf den Schutz der Daten (dies betrifft auch das anfertigen von Lichtbilder), ohne dass dies nachteilig (die "nichts zu verbergen" Argumentation) ausgelegt wird.
Sehr geehrter Herr Jäger
Sehr geehrter Herr Jäger Bauer,
bevor Sie eine Behörde als Sündenbock darstellen, müßten Sie sich wenigstens informieren.
Die Forstbehörde hat nie Verwaltungsstrafen auf Grund von "Aufnahmen illegal versteckt installierter Kameras" verhängt. Die Foto- und Videofallen, die in Südtirol von der Landesverwaltung im Wald aufgestellt worden sind, hatten immer nur das Ziel, die von mehreren Bestimmungen vorgesehene und geregelte Wildmonitoringstätigkeit auszuüben. Die Förster sind nicht Privatbürger, die frei entscheiden, "Pärchen im Liebesrausch ... zu filmen/fotografieren": sie sind Amtsträger der Gerichtspolizei und verdienen sich Ihre falsche und nicht begründete Behauptungen/Vorwürfe nicht. Sie sollten mehr Respekt gegenüber meinen Mitarbeitern haben!