Gesellschaft | Umwelt, Technologie

5G: Eine gesellschaftspolitische Debatte

Der Artikel analysiert die Vor- und Nachteile der Funktechnologie 5G, die schon bald eingeführt werden soll.
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Foto: Reinhard Bauer

Die Einführung der neuen Funktechnologie 5G ist derzeit in aller Munde und steht unmittelbar bevor. Den kolportierten Vorteilen in Sachen Geschwindigkeit steht eine ausgeprägte Strahlenbelastung entgegen, da die Technologie ohne zusätzliche Sender nicht auskommt. Befürworter und Kritiker sind sich lediglich in zwei Punkten einig: 5G wird kommen, deren Auswirkung auf die Bevölkerung aber ist derzeit nicht absehbar.

Die Werbung suggeriert den Bürgern seit jeher ansprechende Dienste. Smart-TV‘s, 4k-Streaming, Smart-Home, Personal-Assistent, um einige zu nennen, unterhalten und steigern den Komfort. Doch kommen diese Dienste nicht ohne entsprechende Datenraten aus. Mit 5G sollen ebendiese flächendeckend bis atemberaubenden 10 Gbit erreicht werden.

Der Übergang zur 5. Generation des Mobilfunks beschränkt sich nicht restriktiv auf Geschwindigkeit, er ist größer, erheblicher. Mit einer zehnfachen (!) Steigerung in Sachen Performance soll diese Technologie die Grundlage verschiedener Zukunftstechniken markieren und setzt somit einen neuen Standard. Man spricht vom „Internet der Dinge“. 5G punktet neben der erhöhten Datenrate auch in Sachen Zuverlässigkeit, Latenz und Virtualisierung. Diese Vorteile lassen sich nicht von der Hand weisen und sind zweifelsohne eine beeindruckende Errungenschaft technologischen Fortschritts.

#1 Wirtschaftliche Interessen – Suggestion des Verbrauchers

Da neuartige digitale Dienste nicht ohne hohe Datenraten auskommen, muss, um diese auch anbieten zu können, eine dedizierte Technologie breitflächig bestehen. Ein wirtschaftliches Verhalten der Großunternehmen ist für deren Fortbestehen unabdingbar. Demzufolge finden sich Befürworter von 5G sowohl im Wirtschaftssegment wie auch in der breiten Bevölkerung, da diese nicht ohne die neuen Dienste auskommen möchten. Es handelt sich dabei um eine Art Push-Pull- Strategie: es wird ein Bewusstsein für ein noch nicht bestehendes Produkt geschaffen, dessen Nutzung lediglich über die Einführung der neuen Technologie führt. Das Interesse des Verbrauchers wird somit durch Suggestion erst geschaffen.

Mit anderen Worten: Dem Kunden wird ein Produkt schmackhaft gemacht, das ihm ohne die neue Technologie vorenthalten wird.

Die damit einhergehenden, gesundheitlichen Bedenken werden zu Gunsten der wirtschaftlichen Interessen weitgehend ausgeklammert.

#2 Notwendigkeit versus Status quo

Die Erfordernisse unserer Gesellschaft richten sich nach absoluter Erreichbarkeit und vollständiger Vernetzung. Ein gut ausgebautes Breitbandnetz ist sowohl urban wie peripher von großer Wichtigkeit und darf aus zahlreichen Gründen nicht vernachlässigt werden. Mit dem (künftigen) Ausbau der Glasfaser-Technologie haben wir, mittlerweile auch in der Provinz, ein solides Gerüst wirtschaftlicher Anbindung und Wahrung beruflicher sowie privater Interessen. Dieser Technologie sollte aufgrund ihrer Unbedenklichkeit wesentlich mehr Raum zuerkannt werden.

Ein Kritikpunkt besteht in der Maßlosigkeit sich überschneidenden Funktechnologien. Mit Smartphones (2G, 3G, 4G, Wlan/Hotspot), Wlan–Routern, benachbarten Wlan-Signalen und Schnurlos-Telefonen finden sich mehrere Kommunikationsmethoden, die teilweise denselben Dienst verrichten und dabei zusätzlich Strahlung absondern. Öffentliche Plätze, Geschäfte, Gastlokale und sogar Kinderspielplätze, sind seit langem mit „Free-Wifi“ übersäht.

Da in den Haushalten weitere technische Geräte, wie Babyphone‘s, Miracast-Verbindungen, Bluetooth–Kopfhörer, Smart-TV‘s, Smart-Home, Funkzähler, Alarmanlagen, Videosysteme usw. installiert sind, besteht im durchschnittlichen Haushalt bereits heute ein beträchtliches Maß an elektromagnetischen Emissionen. Hinzu kommen die aus Sicherheitsgründen mit Funkalarm ausgestatteten Kindersitze (dispositivi anti-abbandono).

Ein zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch bestehender Vorteil ist es, durch gezielte Maßnahmen, die Nutzung der Endgeräte gezielt einsetzen bzw. darauf verzichten zu können.

Mit 5G erreichen wir allerdings eine neue Dimension an Exposition der Bevölkerung. Und diese wird wohl unausweichlich.

#3 Proband Mensch: Exposition der Gesellschaft

Ein Umstand gilt als gesichert: die 5G-Technologie wird die Strahlenbelastung europaweit deutlich erhöhen. In Italien wurden im Jahr 2018 die für 5G vorgesehenen Frequenzen 26 GHZ und 3,7 GHZ versteigert. Dieser Versteigerung hängt jedoch ein diskussionswürdiger Makel an, da die Regierung es verabsäumt hat, das gesetzlich verpflichtende Gutachten zur Unbedenklichkeit (parere sanitario) anzufordern[1].

In Deutschland hat die Deutsche Telekom bereits 2018 ein Testnetz eingerichtet (3,7 GHz) und erreicht dort Geschwindigkeiten um 2 Gbit pro Sekunde, die Reichweite liegt dort bei etwa 400 Metern[2]. In dicht besiedelten Flächen werden grundsätzlich Frequenzen im Bereich von 26 Ghz in Betrieb genommen. Diese ermöglichen hohe Datenraten, jedoch wesentlich kürzere Reichweiten und können Fenster und Mauerwerk nur schwer durchdringen. Daher ist mit einem wesentlichen Ausbau des Sendenetzes zu rechnen, innert dessen ein Entkommen faktisch unmöglich ist. Kritiker sprechen hier gar von Sendern an jeder dritten Straßenlaterne.

Bedenklich ist nicht allein der Ausbau der Sendemasten an sich, problematisch wird die Situation insbesondere durch die Empfangsgeräte selbst, da ebendiese einen bedeutenden Teil der Strahlung auslösen. Erschwerend gestaltet sich die Weiterleitung der Signale durch intelligente Geräte, wie Fahrzeuge oder anderen Empfänger.

Da Langzeitstudien erst parallel zur Einführung neuer Technologien entstehen, dient der Mensch somit, bedingt durch ununterbrochene Exposition, als indirekter Proband in einer gesellschaftlich unausweichbaren Unbedenklichkeitsstudie. 

#4 Elektrosmog und SAR 

Unter Elektrosmog versteht man die Gesamtheit von künstlich erzeugter, nicht ionisierender Strahlung. Ausgenommen davon sind Wärmestrahlung und sichtbares Licht (mit Ausnahme der UV-Strahlung). Das Bestehen und deren Wirkung der elektromagnetischen Strahlung ist unbestritten[3].

Gemeinhin bekannt ist die spezifische Absorptionsrate (SAR). Dabei handelt es sich um das Maß an Absorption von elektromagnetischen Feldern in einem Material, wie dem menschlichen Gewebe. Die Strahlung führt zur Erwärmung des Gewebes. Die Grenzwerte bei Smartphones liegen in Italien und Deutschland bei 2Watt/kg, in den USA interessanterweise bei 1,6Watt/kg, in Indien bei 1Watt/kg.

#5 Die Sache mit den Grenzwerten

Diese bei Experten umstrittenen Grenzwerte sind nach Angaben verschiedener Institutionen ausreichend und sollen vor gefährlicher Erwärmung des Gewebes schützen.

Die wesentliche Frage lautet aber: ist die von der Strahlung ausgehende Erwärmung der einzige Aspekt, der für eine Unbedenklichkeit in Betracht gezogen werden muss?

Die Antwort lautet nein.

Die Argumentation, wonach die Erwärmung des Gewebes die einzig mögliche Auswirkung der Strahlung ist, gilt als überholt und kann als Scheinargument eingestuft werden. Es gilt als erwiesen, dass elektromagnetische Felder (sog. EMF’s) oxidativen Stress in biologischen Organismen erzeugen und eine nachhaltige Schädigung der DNA hervorrufen können.[4] [5] Der SAR-Wert aber orientiert sich ausschließlich an der thermischen Wirkung und umfasst somit nicht das gesamte Gefahrenspektrum um eine Unbedenklichkeit bescheinigen zu können.

Neben der thermischen besteht somit die athermische Strahlenwirkungen, deren Auswirkung meist verschwiegen oder als Scharlatanerie abgekanzelt wird. Für dessen Bestehen und schädliche Wirkung sprechen aussagekräftige Studien[6] [7]

Der strahlenbedingte Wärmeanstieg ist somit nicht mit der Erwärmung einer Wärmeflasche vergleichbar, da ein zusätzlicher Effekt auf die Zellstruktur wirkt, der von den SAR-Werten eben nicht erfasst wird.

Wäre dem nicht so, würde für eine Messung von EMF‘s ein einfaches Thermometer ausreichen. Interessanterweise ließe sich dieses Argument ebenso für die Erhebung von Radioaktivität anwenden. Auch dort ist der Wärmeanstieg nicht der alleinige Faktor für radioaktive Strahlung[8]

#6 Elektromagnetische Felder (EMF’s) – Die Auswirkungen

5G und andere Funkverbindungen erzeugen EMF’s. Seit geraumer Zeit bestehen Erkenntnisse über deren Auswirkung auf die Umwelt. Langzeitstudien entstehen idR aber erst, wie oben bereits geschildert, nachdem Technologien bereits eingeführt wurden.

Befürworter des 5G geben vor, den Erfordernissen der modernen Gesellschaft gerecht zu werden und verweisen auf die nicht erwiesene Auswirkung auf die Bevölkerung. Sogar Strahlenforscher melden sich zu Wort und versichern vernachlässigbare Auswirkungen[9]. Zudem werden euphemistische Vergleiche zum Sonnenlicht hergestellt. Mobilfunkstrahlung ist bei gleicher Intensität bzw. Leistungsflussdichte deutlich gefährlicher als optische Strahlung. Daher hinkt dieser Vergleich enorm[10].

Interessanterweise wird bei keiner vom Autor recherchierten Studie und bei keinem Interview eine Unbedenklichkeit letztlich garantiert – eine Hintertür bzw. ein Haftungsausschluss wird stets vermerkt. Der Leser möge diesen Umstand eigenständig interpretieren.

#7 Totschlagargumente versus „möglicherweise krebserregend“

Landläufig ist die Erkenntnis, Mobilfunk sei laut WHO „möglicherweise krebserregend“ (Einstufung 2b). Damit gesellt sich der Mobilfunk seit 2011 in eine Reihe mit Kaffee und eingelegtem Gemüse. So zumindest die breite Berichterstattung.

Ein präziser Blick auf die konkrete Einstufung offenbart den Euphemismus: nicht Kaffee, sondern konzentrierte Kaffeesäure entspringt derselben Einstufung. Auch keine Angst vor eingelegtem Gemüse, diese drakonische Einstufung bezieht sich auf einen asiatischen Fermentierungsprozess, der in speziellen, japanischen Einlegemethoden zur Anwendung kommt.

Wir erkennen, die verharmlosende Interpretation bagatellisiert die ernstzunehmende Thematik des Mobilfunks zu Gunsten wirtschaftlicher Lobbys.

Eine höhere Einstufung als „möglicherweise krebserregend“ wäre für eine Technologie wie 5G der Nackenschlag und wirtschaftsseits der Super-GAU. Das Ausmaß einer höheren Einstufung wäre ökonomisch weltweit mit massiven Konsequenzen verbunden. Eine entsprechende Befangenheit ist an dieser Stelle somit unvermeidbar.

#8 Wirrwarr an Studien und Lobbyismus

Die Unbedenklichkeit einer Technologie wird grundsätzlich durch verschiedene Studien erhoben. Bei kontrovers- und teilweise emotional geführten Themen wie Pestizide oder eben auch die Auswirkung von Elektrosmog, finden sich jeweils Studien die sowohl Befürworter als auch Kritiker den Rücken stärken.

Um den Durchblick bei von Interessensvertretern geprägten Expertisen zu wahren, soll an dieser Stelle ein süffisanter, aber durchaus wahrheitsgetreuer Aphorismus angemerkt sein: „Wer die Saat hat, hat das Sagen“.

Aussagekräftig scheint die von der österreichischen Allgemeinen Unfallversicherungsgesellschaft AUVA beauftragte Untersuchung athermischer Wirkungen elektromagnetischer Felder im Mobilfunkbereich. Dieser zu Folge wurden wesentliche zelluläre Mechanismen beobachtet, die DNA-Läsionen (durch Mobilfunk) als plausibel bestätigen[11].

In einer kontroversen Debatte finden sich meist streitbare Argumente, durch welche, wird einem Argument mehr Gewichtung zuerkannt, ein Ergebnis entsprechend angepasst werden kann. Liefere ich als Unternehmer bspw. gefährliche Substanzen, stütze ich mich natürlich auf Expertisen, die meinen Standpunkt stärken. Bei der Auswirkung von EMF’s auf Mensch und Tier ist es nicht anders.

Investigate Europe, eine progressive Organisation kritischer Reporter, welche sich einer freien und anbieterunabhängigen Arbeitsweise verschrieben hat, konnte feststellen, dass die Strahlenforschung seit Jahrzehnten weltweit von Wissenschaftlern dominiert wird, die eine Nähe zur Mobilfunkindustrie aufweisen[12].

Aus diesen Gründen ist eine interessensunabhängige Forschung von immenser Bedeutung. Diese muss frei von Lobbyismus aber auch von moralischer Vorverurteilung geführt werden.

Dieser Funktion kommt u.a. die ORSAA (Oceania Radiofrequency Scientific Advisory Association) nach - eine Nonprofit-Organisation, die eine Datenbank mit dedizierten Studien errichtet hat. Die Zahlen lesen sich deutlich:

  • Von 2266 Studien weisen 68% signifikante Auswirkungen auf die Umwelt nach[13].

Noch deutlicher wird es im Bereich der EMF-Studien zu oxidativem Zellstress:

  • 89% bescheinigen wesentliche Effekte[14] an ihrer Umwelt.

Es besteht somit ein beträchtliches Maß an Studien, die den Nachweis einer nicht zu vernachlässigenden Auswirkung von EMF’s erbringen. Bemerkenswert aber ist die Position verschiedener Befürworter, die den Kritikern eine moralische Beweislastumkehr auferlegen. Diese mögen doch den eindeutigen Nachweis für die Schädigung von Mobilfunk erbringen.

Dies ist aber eine unsachgemäße Sichtweise da sie gegen das nun folgende Prinzip verstößt.

#9 Der Grundlegende Fehler – Einführung entgegen des Vorsorgeprinzips

Die Einführung und Förderung von 5G hat sich seit dem Jahr 2018 deutlich konkretisiert. Bereits ein Jahr zuvor, im Jahr 2017, richteten 180 Ärzte und Wissenschaftler aus 35 Ländern einen (bis dato erfolglosen) Appell[15] an die Europäische Kommission, um die Einführung von 5G bis zu deren definitiven Gefahrenabschätzung auszusetzen. Dieser Appell wurde im Sinne des europäischen Vorsorgeprinzips[16] erhoben.

Das Vorsorgeprinzip ist ein Prinzip der Umwelt- und Gesundheitspolitik, wonach mögliche Belastungen und Schäden für Umwelt und Gesundheit im Voraus (trotz unvollständiger Wissensbasis) vermieden oder weitestgehend verringert werden sollen. Es dient damit einer Risiko- bzw. Gefahrenvorsorge[17]

Der Rückgriff auf das Vorsorgeprinzip ist unter drei Voraussetzungen gerechtfertigt:

  • Ermittlung der möglichen negativen Folgen;
  • Bewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Daten;
  • Bewertung des Grades der wissenschaftlichen Unsicherheit[18].

Da sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, ist das Vorantreiben der Technologie nicht rational erklärbar. Daher kann die Einführung von 5G nur im Sinne der Wahrung wirtschaftlicher Interessen begründet liegen. In jedem Fall muss ein Ungleichgewicht zwischen ökonomischem und gesundheitlichem Interesse konstatiert werden - zu Ungunsten der Gesundheits- und Umweltpolitik.

#10 Zuständigkeit und die Haftungsfrage

Obwohl bereits 2018 die Frequenzen für 5G versteigert wurden und eine breitflächige Abdeckung forciert wird, bleibt die Auswirkung auf Mensch und Tier streitbar.

Sollte sich nun, entgegen der Aussagen von 5G-Befürwortern, negative Auswirkungen auf die Umwelt nachweislich verifizieren, bleibt die Frage nach Haftung und Absicherung.

Zwei nicht leicht zu beantwortende Fragen.

Einen ersten Anhaltspunkt liefert uns die Haltung verschiedener Versicherungs-gesellschaften. Immer mehr Versicherungen verweigern Smartphone-Herstellern und Netzbetreibern die Deckung für eventuelle Gesundheitsschäden in deren Betriebs-Haftpflichtversicherungen. Eine nachvollziehbare Haltung, zumal es die Versicherungen sind, welche die finanziellen Schäden letztlich tragen würden.

Ein Alarmsignal?

In Sachen Zuständigkeit richtet sich der erste Blick sicherlich an die Bürgermeister der Gemeinden selbst. Diese sind an erster Stelle für die öffentliche Gesundheit der Bürger zuständig und folglich die ersten Ansprechpartner.  Vorbildlich ist hier die Haltung der Gemeinden Mals und Neumarkt, die den Ausbau des 5G-Netzes

zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt vorerst ausgesetzt haben, bis der Erkenntnisstand als gesichert gilt.

Ein entsprechender Appell, im Sinne der gesundheitlichen Unversehrtheit, muss sich zunächst an den ersten Bürger der Gemeinde richten. In der Folge, und im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, können sich die Provinz, Region, Staat und EU nicht dieser Debatte entziehen.

Ein Referendum, basierend auf tatsächliche wirtschaftliche Fakten würde sich anbieten, um dem wirtschaftsseitigen Druck auf die Politik zu entgehen.

 #11 Fazit & Perspektive

Nichts ist sinnvoller als eine in der Gesellschaft offen und ehrlich geführte Debatte. Die Thematik rund um die 5. Generation des Mobilfunks kann und wird so aber nicht geführt. Dazu wird sie zu sehr von Interessensvertretern beiderseits beeinflusst. Beide Seiten beanspruchen die für sich dienliche dogmatische Vorherrschaft.

Sobald Institutionen das Für und Wider dieser Thematik abwägen, besteht die Gefahr, sich auf beruhigende Alibi-Argumente zu stützen. Der Weg des geringsten Widerstands hilft letztlich niemanden und sorgt unter Umständen für gesundheitliche Folgen. Bedenklich ist zudem die resignierende Akzeptanz eines Großteils der Bevölkerung, die frei nach dem Motto „man könne ja eh nichts ändern“, vieles unkommentiert über sich ergehen lässt. Ein großer Irrtum!

Um die wirtschaftliche Anbindung auszudehnen, ist ein Ausbau des unbedenklichen Breitbandnetzes, urban wie peripher, von großer Bedeutung. Die Erweiterung von Glasfaser muss unter jeden Umstand erfolgen zumal sie nebenbei auch als Grundlage für den Mobilfunk dient.  

Die Bevölkerung sollte das Einführen neuer Technologien ausschließlich über wahrheitsgetreue, interessensunabhängige Fakten erwägen können. Dies ist nur durch eine unabhängige Forschung möglich. Wird eine weitgehende Unbedenklichkeit der Technologie erhoben, kann sich die Gesellschaft (und der Autor des Artikels), der neuen Dienste erfreuen. Bis es soweit ist und noch erhebliche Zweifel bestehen, muss zum Schutz der Bevölkerung das Vorsorgeprinzip angewandt und die Einführung von 5G zurückgehalten werden.

Ein Musterschreiben an die Politik kann nach Anfrage an den Autor zugesandt werden.

Zum Autor

Reinhard  Bauer, aus Meran, ist

Jurist, Rechtsberater und Verbraucherschützer seit 2009.

Für Anregungen und Vorschläge zu anderen Themen und Artikel, einfach eine Email an:

[email protected]

 

Quellennachweise

[8] Information zu reinen Vergleichszwecken, EMF’s sind nicht mit Radioaktivität zu vergleichen.
[9] Südtiroler Tageszeitung, 18.10.19, Seite 4,5
[10] Weiterführende Literatur: Mobilfunkstrahlung ist bei gleicher Intensität bzw. Leistungsflussdichte deutlich gefährlicher als optische Strahlung.
[14] Bandara, P. & Carpenter, D. O. Planetary electromagnetic pollution: it is time to assess its impact. The Lancet Planetary Health 2, e512–e514 (2018).
[15] http://www.5Gappeal.eu/ (erhoben am 28.10.19)
[16] Art. 191 AEU - Vertrag
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Mart Pix So., 29.12.2019 - 18:43

Toller Artikel. Etwas lang ist er aber auch wert ihn durchzulesen. Bei mir im Kondominium hat zB jede Wohnung einen eigenen Router mit eigenem WIFI. Die Folge: 14 Signale ist fast jeder Wohnung. Das kann nicht gut sein. Was mit 5G kommt kann ich nicht sagen, ich hatte da noch keine Meinung. Jetzt bin ich jedenfalls kritischer. Ich will mir nicht von anderen vorgeben lassen was ich kaufe oder nicht!!!!

So., 29.12.2019 - 18:43 Permalink
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Klaus Griesser Do., 23.01.2020 - 12:11

Danke für die ausführliche Information auch zu den gesundheitlichen Risiken! Genau das hatte bei der Vorstellung = Einführung der neuen Digitalisierungstechnologie durch die Umweltagentur gefehlt, ich spürte den hohen Druck der Wirtschafts- Konkurrenz für die fabelhaften Möglichkeiten der Zukunft: auf dem Großbildschirm prangte bei jedem slide "Microsoft" und die gesetzlichen Grenzwerte wurden als ausreichende Sicherheit ausgegeben. Dazu muss man wissen dass Bill Gates die Weltgesundheitsorganisation derart "wohltätig" gefördert hat, dass seit Jahren über die Risiken nachhaltig nichts mehr herauskommt. Die bestehenden Grenzwerte beziehen sich auf die alte Technologie und können jedenfalls nicht die speziellen Umwelt- und Gesundheitsbelastungen durch die vorgeschlagene neue Technologie vorwegnehmen. Klar, die Regierung hat die Konzessionen in aller Eile um viel Geld schon vergeben und Dr. Verdi möchte sich den Verlockungen der Technologie nicht von vornherein entgegenstellen. Daher dürfte es hierzulande wegen der nicht ausreichend erforschten Gefahren im Gesundheitsbereich den Bürgermeistern zufallen, ob die 5G-Technologie eingeführt wird oder nicht. Einige haben das bereist getan, andere möchte ich ermutigen durch die Meldung aus der Schweiz, wonach die Kantone Genf, Waadt und Jura den Stopp der 5G-Netze fordern, denen sich auch der Kanton Neuenburg angeschlossen hat zusätzlich mit der Forderung der Ausweitung auf die gesamte Schweiz.

Do., 23.01.2020 - 12:11 Permalink
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Peter Gasser Do., 23.01.2020 - 17:33

Antwort auf von Klaus Griesser

Die Bürgermeister können hierzulande lediglich die Aufstellen der Antennen auf *öffentlichem* Grund untersagen, so ist meine Information.
Sie werden sehen, wie sich die Bürger das Aufstellen der Antennen auf privatem Grund oder privaten Dächern abkaufen lassen - überall....

Do., 23.01.2020 - 17:33 Permalink