Kultur | Salto Afternoon

Künstliches Krisenmanagement

Die Soforthilfemaßnahmen für Künstlerinnen und Künstler sind ähnlich komplex wie der Kunstmarkt. Chronologie eines Achammer`schn Schnellschusses.
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Foto: Salto.bz

Am vergangenen Freitag setzte der Kabarettist und Schauspieler Lukas Lobis einen Kommentar mit einem einleitenden Du, Philipp auf seine Facbookseite, in welchem er zur Förderidee von 600 Euro Stellung bezieht und die vom Land geforderten „digitalen Video- Performance- Hauruck-Aktionen“ als „Schnapsidee“ bezeichnete. Am Ende seines längeren Eintrags schreibt Lobis versöhnlich: „Wir alle wissen, dass in diesen Zeiten großer Druck und große Belastungen auf den Entscheidungsträgen lasten und da kann es schon mal passieren, dass eine Aktion nicht ganz zu Ende gedacht wird“. Nur kurze Zeit später wurde Lobis vom Landesrat für Kultur kontaktiert, der dem Schauspieler sein Vorgehen erklärte, und sich dann später auf seinem eigenen Facebook-Kanal rechtfertigte: „Weil die Künstlerförderung zum Zwecke der Auszahlung einen Nachweis der Produktion vorsieht und dieser in der derzeitigen Phase analog wohl schwer zu bewerkstelligen sein würde, entschieden wir uns für die digitale Möglichkeit.“ 
Viele Künstlerinnen und Künstler fühlten sich vom Vorgehen des Landesrates übergangen. „Es ist kleinmütig, den Betrag an eine Vorgabe zu binden“, schreibt eine Künstlerin und nutzt wie einige weitere Künstlerinnen und Künstler die Gelegenheit die im Zusammenhang mit den Fördermaßnahmen kommunizierte Corona-Kunstaktion des Südtiroler Künstlerbund zu kritisieren. 

Kritik und Lob kommt von den Literatinnen und Literaten: „Wir begrüßen die Soforthilfe des Kulturamtes mit der Auszahlung von 600,- Euro an Künstlerinnen und Künstler, wir verstehen dies als Soforthilfe für den Monat März, um den allerersten Ausfällen ein wenig entgegenzuwirken“ schreibt der Vorstand der Südtiroler Autorinnen und Autoren (SAAV) und fügt hinzu: „Die Hilfe soll all jenen zukommen, die Ausfälle zu verzeichnen haben, freiberuflichen Künstler*innen und Autor*innen, Übersetzer*innen, Musiker*innen, Kunstschaffenden und Kulturvermittler*innen.“ Eine Gegenleistung schreibt die SAAV „in Form einer neu geschaffenen Arbeit zum Thema Corona-Krise sollte auf Freiwilligenbasis erfolgen, es erscheint wenig hilfreich, hier themenbezogene Schnellschüsse zu forcieren.“

 

Des weiteren schreibt die SAAV „Der Ausfall bzw. die wegen der Corona-Krise verursachten Absagen von Workshops, Lesungen, Veranstaltungen, Aufführungen und Projekte, dürfen nicht einseitig zu Lasten der Künstler*innen gehen. Geplante Veranstaltungen sind beidseitig geschlossene und gültige Vereinbarungen, die nicht einfach einseitig aufgekündigt werden können. Die bereitgestellten öffentlichen Gelder dürfen also nicht von den Institutionen zurückbehalten werden, sondern müssen den Künstlerinnen ausbezahlt werden, auch wenn ein Auftritt nicht stattfinden konnte: Damit reagieren wir auf Gespräche und Beobachtungen in Südtirol, in denen die Auszahlung des Honorars verweigert wurde. Dagegen möchten wir nahelegen, den Gepflogenheiten von Institutionen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu folgen, die Workshop- oder Lesehonorare auch dann auszahlen, wenn die Veranstaltung wegen des Corona-Virus abgesagt werden musste. Auch vereinbarte Lesungen an Südtiroler Schulen, die im gegenwärtigen Zeitraum stattfinden sollten, müssen honoriert werden, und zwar abgesehen von den digitalen Lösungen, Online-Workshops und Online-Lesungen, die wir anbieten und nach denen wir gemeinsam suchen.“ 

Das Amt für Kultur hat umgehend reagiert und einen vorläufigen Frage-Antwort-Katalog zusammengestellt. Salto veröffentlicht diesen, um etwas Farbe in die anfänglich schwarzweiß kommunizierte Maßnahme zu bringen: 

In diesem FAQ werden die auftauchenden Fragen im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise aus Sicht der Kulturabteilung (Ämter für Kultur, Jugendarbeit, Weiterbildung, Amt für Film und Medien) beantwortet. Bitte beachten Sie, dass auch wir von der Situation überrascht worden sind und nicht auf alle Fragen (sofort) eine Antwort geben können bzw. bestimmte Fragen im Moment auch noch nicht beantwortet werden können.

Welche Maßnahmen der Kulturförderung gibt es derzeit?

Die bisher geltenden Kulturfördermaßnahmen zugunsten von Organisationen und Einzelpersonen laufen weiter, d.h. es wurden keine bisher geltenden Fördermaßnahmen aufgrund der Covid-Krise ausgesetzt.

Gibt es zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Kulturschaffende, um der Krise zu begegnen?

Ja, es gibt im Rahmen der KünstlerInnenförderung eine Beihilfe für freischaffende KünstlerInnen. Dies ist eine einmalige Förderung für digital veröffentlichte Produktionen oder Projekte in Höhe von 600,00 Euro brutto.

Wer kann ansuchen?

Anspruchsberechtigt sind freischaffende KünstlerInnen, die ausschließlich von ihrer Kunst leben (d.h. keine Kunstschaffenden mit Festanstellung, wie Lehrkräfte, Rentner oder anderweitig Beschäftigte). Zugelassen sind alle Kunstsparten, d.h. Bildende Kunst, Musik, Theater, Tanz, Literatur, Medien.

Muss ein Kunstschaffender mit einem eigenen Projekt/einer eigenen Produktion um diese Beihilfe ansuchen?

Ja. Die Beihilfe wird nämlich aufgrund der bisher geltenden Bestimmungen zur KünstlerInnenförderung ausbezahlt. Grundlage für die Förderung ist immer ein künstlerisches Projekt. Aufgrund der derzeitigen Krise werden aktuell aber auch Vorhaben mit geringem Umfang berücksichtigt, z.B. die Veröffentlichung eines Lieds oder eines Textes auf digitalen Medien.

Ist diese Maßnahme mit den staatlichen Hilfen für Freiberufler kumulierbar?

Ja, diese Künstlerbeihilfe ist eine Landesförderung und kann mit staatlichen Beihilfen kumuliert werden. Die staatlichen Durchführungsbestimmungen zur Unterstützung von Freiberuflern stehen noch aus. Zuständige Stelle ist hierfür das INP/NISF.

An wen kann ich mich als Einzelkünstlerin / Einzelkünstler wenden, wenn ich diese Förderung beantrage?

Über die einzelnen Kulturverbände sind Sammelanträge für Kunstschaffende möglich. Mitglieder des Südtiroler Künstlerbundes wenden sich bitte an diesen. Theater-, Tanz- und Musikschaffende können sich an den Südtiroler Theaterverband wenden. Autorinnen und Autoren wenden sich an die Südtiroler AutorInnenvereinigung SAAV.

Können Künstler auch die im Dekret “Cura Italia”, Art. 22 (estensione della cassa integrazione in deroga a tutti i lavoratori sia della cultura che del terzo settore) erhalten?

Um Anspruch auf die Lohnausgleichskasse zu haben, muss man fest angestellter Mitarbeiter/in eines Kulturbetriebs sein. 

Können Südtiroler Verlage mit einer Förderung rechnen?

Südtiroler Verlage, welche ein Jahresprogramm vorgelegt haben, werden wie bisher unterstützt und erhalten sofort einen Beitrag für ihr Frühjahrsprogramm.

Was soll ich als kulturelle Organisation tun, wenn mein eingereichtes Jahresprogramm/Projekt nicht mehr durchführbar ist?

Kulturelle Organisationen sind gebeten, alle belegbaren Kosten in Zusammenhang mit ihrem kulturellen Betrieb/Programm zu dokumentieren. Die Landesregierung wird in den kommenden Wochen Regelungen treffen, um auch Kosten für nicht durchgeführte Initiativen im Rahmen von Förderungen anerkennen zu lassen. Informationen hierzu gibt es, sobald diese Regelungen genehmigt sind. Ziel ist es, bereits getätigte Kosten der Kulturorganisationen aufzufangen.

Was passiert, wenn ein gefördertes Weiterbildungsprojekt nicht oder nur teilweise durchgeführt wird?

Im Bereich der Weiterbildung werden bis zum jetzigen Zeitpunkt angefallene Kosten wie „Planung“ oder „Bewerbung“ auf alle Fälle anerkannt und können auch abgerechnet werden. Ob darüber hinaus auch Kosten für die nicht erfolgte Durchführung vergütet werden können, befindet sich noch im Bereich der Klärung.

Ähnliches gilt für den Bereich der Filmförderung. Laut Kriterien kann nur ein realisiertes Projekt abgerechnet werden. Ausgaben, die bis zum jetzigen Zeitpunkt angefallen sind, können auch abgerechnet werden. Ob darüber hinaus auch Kosten für die nicht erfolgte Durchführung vergütet werden können, befindet sich noch im Bereich der Klärung.

Für die Projekte der Jugendarbeit gilt, dass angefallene Kosten anerkannt und abgerechnet werden können.

Kann ich eine Veranstaltung / ein Projekt verschieben?

Wenn ein Projekt in der Weiterbildung im Jahr 2020 verschoben wird, muss dies an das Amt für Weiterbildung mitgeteilt werden, ist jedoch kein Problem. Verschiebt sich ein Projekt über das Jahr 2020 hinaus ist ein entsprechender Antrag mit einem neuen Kostenplan einzureichen.

Kann ich nach Beendigung der Krise auch Kurse mit weniger als 8 Teilnehmern durchführen?

Da wir davon ausgehen, dass die Weiterbildungstätigkeit sich erst allmählich wieder stabilisieren wird, wird bei Weiterbildungskursen bis Jahresende die notwendig Mindestteilnehmerzahl von 8 auf 5 zurückgesetzt. Die dafür notwendige Kriterienänderung ist in Vorbereitung.

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SALTO Communit… Di., 31.03.2020 - 15:17

Herr Rufer,
Ihr Beitrag unter diesem Artikel ist Offtopic. (Netiquette, §V3). Bleiben Sie beim Thema. „Offtopic“-Nebendiskussion, auch wenn noch so interessant, beeinträchtigen die Qualität der primären Debatte.

Di., 31.03.2020 - 15:17 Permalink