Chronik | Phase 2

Es geht lockerer weiter

Die Landesregierung hat weitere Erleichterungen für Sport, Kultur und Gastronomie erlassen. Neue Regeln gibt es aber auch für andere Bereiche.
Bozen Phase 2
Foto: Othmar Seehauser

Am Dienstag hat die Landesregierung beschlossen, die Anlage A des Landesgesetzes vom 8. Mai zu überarbeiten. Konkret wird es weitere Öffnungen und Lockerungen der Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus geben. “Die Änderungen sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beschlusses gültig” – das sollte im Laufe des heutigen Mittwochs passieren, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.  
Er schickt voraus: “Der Gesundheitsschutz wir weiterhin groß geschrieben, es bleibt weiter wichtig, sich gegenseitig so gut wie möglich zu schützen, also Abstand zu halten, Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Hände richtig zu desinfizieren.”
Davon abgesehen gibt es insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport und Gastgewerbe neue Erleichterungen. Und zwar folgende:

Musikkapellen und Chöre dürfen wieder proben:

  • Dabei kommt die 1/10-Regel zur Anwendung, es muss also im Proberaum pro Person zehn Quadratmeter Fläche bereitstehen.
  • Vor den Proben ist eine Laser-Fiebermessung für alle Pflicht.
  • Zwischen den Personen muss ein Sicherheitsabstand von zwei Metern eingehalten werden und sie dürfen sich nicht gegenüberstehen, mit Ausnahme natürlich des Chorleiters oder der Chorleiterin, die dann einen Abstand von drei Metern gegenüber anderen halten müssen.
  • Die Instrumente müssen daheim gereinigt und desinfiziert werden.
  • Jede Person muss vor dem Verlassen des zugeordneten Platzes die Hände desinfizieren und Mund- und Nase bedecken.
  • Wenn möglich, sollten die Proben im Freien abgehalten werden, im geschlossenen Raum müssen Türen und Fenster alle 30 Minuten geöffnet werden.

Bühnendarbietungen und Filmvorführungen vor Publikum:

  • Bei der Bestuhlung, Personenanordnung und Besetzung der Stühle muss darauf geachtet werden, dass zwischen den Personen, die Mund-Nasen-Schutz tragen, mindestens ein Meter Abstand eingehalten wird.
  • Wenn die Personen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, muss ein stabiler Abstand von zwei Metern gegeben sein.
  • Der Mindestabstand von einem Meter darf nur unterschritten werden, wenn geeignete Trennwände zwischen den Personen installiert wurden.
  • In geschlossenen Räumen oder auf abgrenzten Flächen, wo nicht für alle Sitzplätze vorgesehen sind, wird durch die 1/10-Regel (zehn Quadratmeter pro Person) eine Zugangsbeschränkung gemacht.
  • Beim Eintritt und beim Ausgang dürfen die Sicherheitsabstände nicht unterschritten werden, dabei sollen Leit- oder Vormerksysteme und Ordnungspersonen helfen.
  • Vor dem Auftritt bzw. Kontakt mit dem Publikum ist für die Schauspieler und Verantwortlichen die Laser-Fiebermessung Pflicht.

Gastronomie, Körperpflege, Handel:

  • In der Gastronomie müssen Servierkräfte in Zukunft nicht mehr Masken des Typs FFP2 tragen, es reichen chirurgische Masken, zusätzlich kann ein Gesichtsvisier verwendet werden.
  • Tische  müssen so stehen, dass frontal gegenübersitzende Personen 1,5 Meter Abstand (bisher zwei Meter) voneinander halten.
  • Seitlich hingegen muss ein Abstand von einem Meter zwischen den Personen gewährleistet sein.
  • Die Abstandsregel in der Gastronomie eine spezifische Regel nur für diesen Bereich ist – allgemein gilt die Regel: zwei Meter Abstand oder Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Bei Berufen der Körperpflege muss in Zukunft nicht mehr eine Maske des Typs FFP2 verwendet werden, aber es muss zumindest eine chirurgische Maske mit Gesichtsvisier verwendet werden.
  • Personal und Kunden müssen sich vor und nach der Leistungserbringung die Hände desinfizieren.
  • Im Handel muss der Betreiber Einweghandschuhe für die Kunden bereitstellen.
  • Die Kunden müssen beim Ein- und Ausgang des Geschäfts die Hände desinfizieren.

Schutzhütten und Campingplätze:

  • Die Kapazität in den Schlafräumen wird verringert: Es dürfen nur mehr zwei Drittel der bisherigen Betten in den Schlafräumen sein und die Abstandsregeln von zwei Metern ist einzuhalten.
  • Für die Campingplätze gelten in den Waschräumen oder Sanitäranlagen die allgemeinen Abstandsregeln.
  • Waschräume und Sanitäranlagen müssen mehrmals am Tag desinfiziert werden. Menschenansammlungen darin sind nicht zulässig.

Regeln für Nicht-Linientransporte (z.B. Mietwagen):

  • Fahrgäste und Fahrer einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Auch hier gelten die Abstandsregeln von einem Meter, außer zwischen in einem Haushalt zusammenlebenden Personen.
  • Werden die Sitze in eine Richtung ausgerichtet oder geeignete Trennvorrichtungen für die Fahrgäste installiert, darf der Abstand unterschritten werden.
  • Ein Sitzplatz neben dem Fahrer und zwischen den Fahrgästen muss frei bleiben, außer es sitzen Personen nebeneinander, die auch sonst zusammenwohnen.

Kletterhallen, Sporthallen und Tätigkeiten zum Wohlbefinden:

  • Bei sportlichen Tätigkeiten kommen zu den bisherigen Regeln im Freien nun auch die Regeln für den Sport in geschlossenen Räumen hinzu (Kletterhallen, öffentliche und private Sporthallen, Sportzentren, Sportclubs, Fitnessstudios).
  • Für die Sporthallen gelten dieselben Regeln, wie sie für die Fitnessstudios vorgesehen sind, also die 1/10-Regel für die maximal anwesenden Personen, der Zwei-Meter-Abstand bzw. Ein-Meter-Abstand mit Mundschutz und die Laser-Fiebermessung vor Beginn der Aktivitäten für alle.
  • Es besteht keine allgemeine Pflicht zum Tragen von Handschuhen mehr: entweder können regelmäßig zu desinfizierende Sporthandschuhe getragen oder nach jeder Nutzung von Geräten die Hände desinfiziert werden.
  • Die Geräte müssen ebenfalls regelmäßig desinfiziert werden und Räume sind gut zu durchlüften.
  • Kleider und persönliche Gegenstände müssen in Taschen verstaut sein, auch in den Schließfächern.
  • Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, demnächst unter bestimmten Bedingungen Umkleiden und Duschen zu öffnen. Dazu soll es vorab ein Treffen mit den Betreibern geben, um auf Ansteckungsgefahren und einzuhaltende Regeln hinzuweisen.
  • Ausgenommen bleiben weiter Mannschaftssportarten und Schwimmbäder in geschlossenen Räumen.
  • Für den organisierten Profi- und Amateursport mit Sportveranstaltungen und Sportwettbewerben gelten auch für Südtirol die staatlichen Bestimmungen und Sicherheitsprotokolle.

Freischwimmbäder:

  • Für die privaten und öffentlichen Schwimmbäder im Freien und die Thermalanalgen gilt ebenfalls die 1/10-Regel bezogen auf die nutzbare Fläche, aber nicht auf die Wasserfläche.
  • Zwischen den Personen muss ein Abstand von zwei Metern sein, der auf einen Meter reduziert werden kann, sofern Mund-Nasen-Schutz getragen wird (Ausnahme: Zusammenlebende).
  • Umkleidekabinen und Duschen in Innenräumen dürfen nicht genutzt werden.
  • Am Eingang, an den Kassen, an den Toiletten und bei Sitzvorrichtungen muss Handdesinfektion möglich sein.
  • Der Kassenbereich muss mit Schutzvorrichtung abgetrennt werden.
  • Liegen, Sonnenschirme und andere Ausstattung, die Gäste nutzen, muss nach einem Personenwechsel desinfiziert werden.
  • Naturbadeteiche, Kinderschwimmbecken und an Freibäder angeschlossene Hallenbäder bleiben geschlossen.
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G. P. Mi., 27.05.2020 - 13:22

Aha, in der Gastronomie jetzt 1,5 Meter. Wieso nicht 1,45 Meter oder 1,56 Meter? Und überhaupt: LH Kompatscher wollte bei 2 Metern bleiben, Achammer auf 1 Meter verkürzen. Da wäre es in seiner Position ja nur logisch, dass er sich durchsetzt und 1,51 Meter gelten (er gibt 49 cm nach, Achammer 51 cm).
Aber egal, irgendwo gilt 1 Meter, irgendwo 1,5 Meter, irgendwo 2 Meter, irgendwo 1/10, am Strand dann 4 Meter und teilweise auch 5 Meter.
Wer soll sich da noch auskennen?
Und jetzt km Meterband.men dann auch noch 60.000 Freiwillige, man könnte sie auch Corona-Spitzel oder gar Stasi-Spitzel nennen, zum Einsatz, um das alles zu kontrollieren … hoffentlich mit

Mi., 27.05.2020 - 13:22 Permalink
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Daniel Demichiel Mi., 27.05.2020 - 13:49

Antwort auf von G. P.

Es endet ja nicht hier!

Bis Gestern wurden Unternehmen in denen Halstücher verwendet wurden bestraft/geschlossen. Es mußten mindestens chirurgische Masken bzw Gesichtsvisier sein.

Heute sind keine chirurgische Maken mehr zwingend notwendig, dafür reicht seit heute das Gesichtsvisier nicht mehr aus! Kellner, Verkäufer, usw. Werden sich freuen.

Es leben die Verbände, südtiroler Politiker und deren Wunsch nach Sonderregelungen!

Mi., 27.05.2020 - 13:49 Permalink