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Netzpolitischer Murks

Sechs Gründe, warum die Klarnamenpflicht nicht nur ihr erklärtes Ziel verfehlen wird, sondern auch echten Schaden anrichten könnte.
Seifenblasen
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Klarnamenpflicht für Online-Medien – ja oder nein? An dieser Frage scheiden sich viele Geister. Wir haben kontroverse Meinungen eingeholt. Den Auftakt macht Hans-Magnus Egger, Rechtsanwalt, salto-Mitbegründer und einer der elf Verwaltungsmitglieder des Herausgebers demos2.0.


 

Die Forderung nach einer Klarnamenpflicht ist netzpolitischer Murks: Sie droht das Kind der Meinungsvielfalt mit dem Badewasser der hate speech auszuschütten. Sie ist auch keine Antwort auf die Herausforderung, wie Meinungsfreiheit und der Schutz von Persönlichkeitsrechten im Internet zusammengehen können. Dazu kommt: Sie ist technisch nicht umsetzbar. Alles in allem überwiegen also ihre Nachteile die möglichen Vorteile.
Aus aktuellem Anlass: Hier sind sechs Gründe, warum die Klarnamenpflicht nicht nur ihr erklärtes Ziel verfehlen wird, sondern auch echten Schaden anrichten könnte.

 

Klarnamenpflicht hemmt Schöpfung

 

Das Thema der Pseudonymität ist größer und älter, als es der aktuelle Beschlussantrag wahrhaben möchte: Seit jeher wird Kunst und Kultur (auch) unter Pseudonymen geschaffen und möglich. Paul Celan, Kurt Tucholsky, Jack London, Pascal Mercier, Elena Ferrante, Joanne K. Rowling (um nur einige quer durch die schreibende Zunft zu nennen) waren oder verwendeten Pseudonyme. Ohne Pseudonymität wären die jeweiligen Werke wohl nicht oder nicht so entstanden.
Pseudonymität ermöglicht Kreativität und Schöpfung.

 

Klarnamenpflicht verhindert Vielfalt

 

Das Argument, jeder müsse zu seiner Meinung mit Namen und Gesicht stehen, ist zynisch und schmeckt nach Angry White Men. Es ist vielfach belegt und ausgeführt, aus welch vielfältigen Gründen Klarnamen eine offene, demokratische, gleichberechtigte Diskussion verhindern und  einschränken. Soziale, familiäre, ethnische, wirtschaftliche, religiöse Umgebung und Abhängigkeiten, Gesundheit, höchstpersönliche, private Situationen: Es gibt eine lange Liste von möglichen Gründen dafür, dass Pseudonymität vielen Menschen erst die Möglichkeit gibt, sich zu äußern, eine (unbequeme) Meinung zu vertreten, auf Um-/Missstände hinzuweisen. Wenn der/die geneigte Leser/in sich in dieser Kasuistik nicht wiederfinden sollte, so ändert dies nichts an deren Wahrheit, kann er/sie sich allerdings glücklich schätzen und seinen/ihren Klarnamen verwenden.
Aber es gilt zu verhindern, dass durch Klarnamenpflicht ein „chilling effect“ dergestalt entsteht, dass durch die Verhinderung von anonymen Meinungskundgaben ein Klima erzeugt wird, in dem die Meinungsäußerung letztendlich unterdrückt wird.
Pseudonymität schafft ein Sprachrohr.

Pseudonymität ist nicht Anonymität.

 

Klarnamenpflicht dient nicht der Meinungsfreiheit

 

Das Argument, dass Klarnamen Teil der freien Meinungsäußerung seien, ist an sich schon eine Gimpelfalle. Durch Klarnamenpflicht wird der öffentliche Diskurs unweigerlich einschichtiger, ärmer und konzentriert sich auf schon bekannte Namen, Gesichter und Meinungen. Monothematik sollte uns in und nach der Covid-Krise Gräuel sein.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat schon 2009 dazu befunden: „Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde... die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegengewirkt werden.“
Pseudonymität dient der Meinungsfreiheit.

 

Klarnamenpflicht ist ein Feigenblatt

 

Auf der Fahne der Klarnamenpflicht stehen der Kampf gegen die Hassrede (hate speech) und die Verstärkung der Haftung des Einzelnen für sein Tun. So richtig und unumstritten diese Absichten sind: Für beide erklärten Ziele ist die Klarnamenpflicht kein Heilmittel.
Klarnamen sind kein wirksames Mittel gegen Hassrede und verbale Entgleisungen (Facebook, you name it…). Der Hang zu Übergriffen, Untergriffen und Beleidigungen entsteht nicht durch Pseudonymität, sondern durch die gefühlte Distanz zwischen Hassredner und Adressaten, die vermeintliche Omnipotenz und Unangreifbarkeit hinter Bildschirm und Tastatur. Die einzigen Mittel dagegen sind eine angemessene Moderation, ein zivilisiertes Gesprächs- und Diskussionsklima und eine engagierte Community-Umgebung, die selbstregulierend wirkt.
Pseudonymität heißt nicht Straffreiheit. Jeder haftet schon jetzt für sein Tun und Handeln; dies gilt für das Internet genauso wie Offline. Dies gilt für pseudonyme Beiträge genauso wie für die Verwendung von Klarnamen.
Im genannten Beschlussantrag ist selbst erwähnt, dass das Landesmediengesetz bereits jetzt vorschreibt, dass Kommentare und Beiträge über ein eingerichtetes Benutzerkonto verfasst werden müssen; damit ist nach Stand der Technik gewährleistet, dass auch jedes Pseudonym (wie jeder unter Klarnamen verfasste Beitrag) einer E-Mailadresse und IP-Adresse zugeordnet werden kann. Die Pseudonymität gilt nicht zwischen User und Seitenbetreiber.
Darin liegt auch der wesentliche Unterschied zwischen Pseudonymität und Anonymität, der im besprochenen Beschlussantrag (unbewusst?) völlig verwischt wird: Der pseudonyme Beitrag hat und behält einen Urheber, der dafür haftet und zur Verantwortung gezogen werden, der aber auch dessen Änderung oder Löschung beantragen kann.
Schließlich haftet der Betreiber der Online-Seite, sofern er es unterlässt, geeignete Maßnahmen zur allenfalls erforderlichen Identifikation der User zu setzen.
Pseudonymität ist nicht Anonymität.

Der Vorschlag der Klarnamenpflicht ist ein Verlegenheitssignal.

 

Klarnamenpflicht ist anachronistisch

 

Der Vorschlag der Klarnamenpflicht ist ein Verlegenheitssignal. Der technische Fortschritt und die Zentralität des Internets stellen uns (und unsere Politiker) vor neue Herausforderungen. Diesen kann nur sachgerechten Maßnahmen auf der Höhe der Zeit wirksam begegnet werden. Was dem Leserbriefschreiber ein Vor- und Nachname war, ist dem Online-Plattform-User seine E-Mail- und IP-Adresse. Die Klarnamenpflicht ist eine Maßnahme aus dem Offline-Zeitalter, in dem jede Zeitung ihre Leser wissen hat lassen: „Anonyme Zuschriften werden nicht veröffentlicht.“
Alle die kleineren und größeren Unstimmigkeiten, die hinsichtlich der Klarnamenpflicht manifest werden, zeigen, dass es sich dabei um keine zeitgemäße Antwort auf neue Fragen handelt.
Besonders misslich ist der reflexhafte Griff der beschlussbeantragenden Abgeordneten zum Geldhahn. Das Landesmediengesetz „fördert die Freiheit und Pluralität der Medien mit dem Ziel, die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft Südtirols zu befriedigen…“ (Art. 1 LG 6/2002), kann aber nicht die Aufgabe haben, in den Betrieb der privaten Medienanbieter einzugreifen. Dass der Zugang zur Förderung jenen vorbehalten ist, die Recht und Gesetz beachten, steht nicht in Frage.

 

Klarnamenpflicht ist technisch nicht umsetzbar

 

Die vorgeschlagene Klarnamenpflicht ist aus technischer Sicht nur mit drakonischen Nebenwirkungen überhaupt umsetzbar: Offensichtlich hat man sich die Frage der Missbrauchsgefahr nicht gestellt. Nach den aktuellen technischen Standards steckt hinter dem User „Peter Maier“ genauso wahrscheinlich ein bürgerlicher Peter Maier wie hinter den Usern „Max Mustermann“ oder „Darth Vader“. Wer ist in der Lage, und wer ist berechtigt, zu überprüfen, dass der angegebene Klarnamen auch der tatsächliche Vor- und Nachname des angemeldeten Users ist?
Eine eindeutige Identifikation (offline: Ausweiskopie, Fingerabdrücke, Taufschein?) wäre für private Seitenbetreiber ein nicht zumutbarer Aufwand, würde den öffentlichen Diskurs im Internet wieder zum Erliegen und neue Gefahren des Daten- und Kontrollmissbrauchs mit sich bringen.

Fazit: Die Fragestellung hat bessere Antworten verdient.
Die Politik benennt, worum es hier im Kern eigentlich geht: „Das Land Südtirol anerkennt die zentrale Rolle des öffentlichen Diskurses zum Zwecke der demokratischen Meinungsbildung.“ (Art. 10 Absatz 5, LG 6/2002). Der öffentliche Diskurs ist auch und besonders im Internet zu gewährleisten und zu fördern. Dies kann naturgemäß nicht in geordneten und vorgezeichneten Bahnen geschehen, auch wenn man dabei Gefahr läuft, dass Teile der Vielfalt unschön, irritierend und nervig sind.
Neue Verbote und Beschränkungen sind dafür keine Lösung, wenn sie selbst eine größere Gefahr für die Meinungsfreiheit darstellen als das, was sie beschränken wollen.
Nicht umsonst plakatiert die Landesverwaltung in diesen Tagen (zu anderem, auch aktuellen Thema, etwas verkürzt): Freiheit ist Verantwortung.
Pseudoymität bedeutet Freiheit UND Verantwortung.

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Michl T. Di., 09.06.2020 - 12:29

Antwort auf von m s

was unbedingt berücksichtigt werden muss: Klarnamenpflicht nach außen (für jedermann sichtbar) hat nichts mit der Einhaltung von Netiquette und Strafrechtsnormen (Diffamation, Beleidigung, Rufschädigung, Aufruf zu Straftaten etc.) zu tun. ich brauche ersteres nicht, um zweiteres zu verhindern oder zu verfolgen. das ist über eine Klarnamenpflicht nach innen (also nur gegenüber dem Betreiber einer Plattform) möglich bzw. über IP und MAC Adressen der Geräte, über die Eingegeben wird, sowie durch ordentliche Moderation durch den Betreiber (verwarnen, löschen, sperren, Strafanzeige).
Wer also für bessere Sitten in den Kommentarspalten ist, braucht dafür nicht zwingend eine Klarnamenpflicht. Nur gutes Personal bei Betreibern, Polizei und Staatsanwaltschaft.
Es darf nicht ziel sein Meinungen zu filtern oder zu unterdrücken, sondern nur strafrechtlich relevantes zu unterbinden oder zu verfolgen. und das geht sehr wohl.
Wenn dann noch der Gesetzgeber öffentliche Beiträge an Auflagen zur Moderation durch den Betreiber mit dem Ziel der Einhaltung einer hauseigenen Netiquette bindet, so ist das ein demokratisch legitimiert.

Di., 09.06.2020 - 12:29 Permalink
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Sebastian Felderer Mo., 08.06.2020 - 18:54

Die Argumentation ist perfekt. Danke Herr Egger. Geburtshelfer bei salto war ich auch, Verwaltungsrat bei demos2.0 ist respektabel. Dass der Betreiber der Seite die Identität des Urhebers kennen muss, ist der springende Punkt. Ich bleibe bei meiner Einstellung und schreibe unter meinem Namen. Die Versuchung der versteckten Wadlbeißer ist groß. Das hat mich auf salto schon oft gestört. Netiquette bleibt auf dem Papier. Schiedrichter spielen mit gelben und roten Karten ist nicht so einfach. Es lebe salto. Es würde viele im Lande freuen, wenn wir uns in die Haare kämen.

Mo., 08.06.2020 - 18:54 Permalink
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gorgias Mo., 08.06.2020 - 22:35

Antwort auf von Sebastian Felderer

>Die Argumentation ist perfekt. [...] Ich bleibe bei meiner Einstellung<

Da könnte man fast schon schreiben: "Sie haben Recht, aber deswegen ändere ich nicht meine Meinung."

>Geburtshelfer bei salto war ich auch<

Waren Sie im Kreissaal dabei, oder was ist damit gemeint?

Übrigens gibt es auch Wadlbeißer, die herumstolzieren und allen ihre Namensplakette zeigen möchten. In all den Jahren kann ich mich erinnern, dass Sie mich zwei mal gebissen haben. - Da gehören Sie auf alle Fälle zu den braferen.

Und nur weil Sie sich entschieden haben mit Klarnamen auf salto aufzutreten (und stolz darauf sind), wird dadurch kein einziges Argument des Artikels abgeschwächt, geschweige denn widerlegt.

Mo., 08.06.2020 - 22:35 Permalink
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Sebastian Felderer Di., 09.06.2020 - 05:17

Antwort auf von gorgias

Bezüglich "herumstolzieren" kann ich nur sagen: Auf sich stolz sein kann man nur, wenn man was geleistet hat. Ich kann das von meiner Person mit ruhigem Gewissen behaupten. In "braferen" sind gleich zwei Rechtschreibfehler, besser wäre "Braveren". Ist wahr, Sie sind meiner nicht würdig.

Di., 09.06.2020 - 05:17 Permalink
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Armin Rauch Mo., 08.06.2020 - 19:13

Vielen Dank für diesen ausgezeichneten Artikel.
Bin gespannt darauf, was die Befürworter der Klarnamenpflicht (vor allem die Einbringer des Beschlussantrags) diesen Argumenten (insbes. technisch nicht umsetzbar, nicht zielführend) entgegenzusetzen haben.

Mo., 08.06.2020 - 19:13 Permalink
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Martin Koellen… Di., 09.06.2020 - 07:05

Ausgezeichneter Artikel! Die Klarnamenpflicht dient nicht dazu, Hasskommentare zu vermeiden, sondern die Freiheit der Diskussion einzuschränken. Wenige können es sich leisten, offen ihre Meinung zu sagen. Und fast niemand, sie zu schreiben. Verba volant, scripta manette ;-)
Auch bedeutet eine Klarnamenpflicht nicht für alle das selbe. Ein Hans-Magnus Egger ist eindeutig identifiziert, ein Michael Mair geht in der großen Menge der Namensvettern unter.

Di., 09.06.2020 - 07:05 Permalink
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kurt duschek Di., 09.06.2020 - 08:22

....ein lesenswerter Artikel der Vor- und Nachteile beschreibt. Werde mit Sicherheit nicht zu den Anonymen abwandern aber jeder soll so debattieren und Kommentare platzieren wie es ihr oder ihm beliebt. "Alleswisser" und "Supergscheide" wird es immer geben, sei es bei den Einen und den Anderen!

Di., 09.06.2020 - 08:22 Permalink
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Hans Unterholzner Di., 09.06.2020 - 08:26

„Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat schon 2009 dazu befunden: „Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde... die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegengewirkt werden.“
Pseudonymität dient der Meinungsfreiheit.„
Dieses Urteil ist mehr denn je, speziell für ein „Dorf“ wie Südtirol treffend. Danke für die überzeugende Argumentation!!!

Di., 09.06.2020 - 08:26 Permalink
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Klemens Riegler Di., 09.06.2020 - 09:20

Sehr sinnvoller und guter Beitrag, der in voller Länge und Umfang an die Einbringer des Antrages... und in Folge an den entscheidenden Landtag übermittelt werden müsste.
Ich kann mir echt schwer vorstellen, dass eine demokratisch gewählte Regierung eine Klarnamenpflicht gegen diese Argumente einführen kann.

Di., 09.06.2020 - 09:20 Permalink
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Profil für Benutzer Elisabeth Garber
Elisabeth Garber Di., 09.06.2020 - 10:39

@Do Riada Das gilt für Anonyme erst recht, das mit dem Niveau...(siehe hierzu die Kommentare in der Neuen Südtiroler TZ von 'Goggile' bis 'Watschi' und dergleichen mehr). Nicht alle sehen S. Felderer 'aufgeplustert' und 'flegelhaft' - ich z.B. verstehe seine Haltung als ziemlich mutig und denke (man liest es auch oft heraus), für diese Haltung hat er im Leben oft "draufgezahlt". Aber davon haben Geister, die sich der recht bequemen Anonymität bedienen, eher weniger Ahnung, wage ich zu behaupten.

Di., 09.06.2020 - 10:39 Permalink
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Profil für Benutzer Karl Trojer
Karl Trojer Mi., 10.06.2020 - 12:56

zu 1. Klarnamenpflicht hemmt Schöpfung ....
... hatten Mozart, Beethoven, Rembrandt, Marx, Rilke, ..., weil sie sich mit Vor-u. Nachnamen zeigten, eine gehemmte Kreativität ? .... ich denke nein !
zu 2. Klarnamenpflicht verhindert Vielfalt ...-
.... wird eine offene, demokratische, gleichberechtigte Diskussion durch Menschen, die ihr Gesicht zeigen verhindert oder eingeschränkt ? ... ich denke nein !
zu 3. Klarnamenpflicht dient nicht der Meinungsfreiheit....
... ist unsere Gesellschaft ein "Carnevale" der der Masken bedarf, um sich frei äußern zu können ? ... ich hoffe, dass dem nicht so ist !
zu 4. Klarnamenpflicht ist ein Feigenblatt..., was dem Leserbriefschreiber Vor-und Nachname ist, ist dem Online-Plattform-User seine e-mail und IP-Adresse...
.... der Leserbriefschreiber muss bei der Zeitung allerdings Name und Adresse hinterlegen und der Leserbriefleser (user) erfährt wer den Brief geschrieben hat; e-mail und IP-Adresse sind nicht dem Leser der Plattform, sondern nur dem Betreiber derselben bekannt. Allerdings können auch Klarnamen gefälscht sein, sie wären aber im Enstfall über die Pflicht zur Angabe der Wohnadresse eindeutig klärbar.
zu 5. Klarnamenpflicht ist anachronistisch....
.... im zeitgemäßen Wald der sozialen Medien wuchern die fakenews so sehr, wohl da Klarnamenpflicht nicht erforderlich ist.
Frage : gibt es im relativ freien Land Südtirol denn wirklich soviele kluge, engagierte Menschen deren Existenz gefährdet wäre, wenn sie ihre Meinungen mit Vor-u.Nachname veröffentlichen würden ? Wenn dem so wäre, in was für einer Diktatur würden wir dann leben ohne es zu merken ?
zu 6. Klarnamenpflicht ist technisch nicht umsetzbar.... eindeutige Identifikation ist für Seitenbetreiber nicht zumutbar....
ok, aber die Pflicht zur Mitteilung der Wohnadresse des Schreibers an den Plattform-Betreiber wäre wohl hilfreich, oder ? Dies, zumal laut Art.3 Abs 6a des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz der BRD) nicht nur die Anonymität sondern auch die "Pseudonymisierung.., ....ist hingegen das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren."

Trotzdem würde ich einer Online-Plattform die Landesförderung nicht vorenthalten, wenn sie neben den Klarnamen auch Pseudonyme zulässt.

Mi., 10.06.2020 - 12:56 Permalink
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gorgias Mi., 10.06.2020 - 17:08

Antwort auf von Karl Trojer

Wenn man Ihre Erwiderungen
zu den einzelnen Punkten liest bekommt man Gefühl sie haben den Artikel zur Überflogen bzw. ihn nicht ernst nehmen wollen.
Es ist wohl lächerlich wenn Sie Beispielen wo Pseudonyme verwendet wurden Fälle entgegnen wo es keine Bedarf.
So kann man auch Argumentieren dass Rauchen kein Krebs verursacht, weil es Menschen gibt die Rauchten aber nicht Krebs bekommen haben.

Mi., 10.06.2020 - 17:08 Permalink
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Profil für Benutzer m s
m s Mi., 10.06.2020 - 17:39

Naja diese 6. Punkte von Herrn Trojer sind schon ziemlich hingeworfen und wenig begründet, da erklärt sich wohl das Statement Gorgias . Mozart, Beethoven, Rembrand heranzuziehen ist schon eher abstrus, oder? Marx lass ich mir gefallen, aber musste der nicht ins Exil nach Paris und dann London?

Mi., 10.06.2020 - 17:39 Permalink
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Profil für Benutzer m s
m s Mi., 10.06.2020 - 20:29

Ich muss zugeben, dass ich die 6. "Gegenpunkte" (zu) schnell überflogen bin, denn über einiges lohnt es sich nachzudenken. Es wäre sicher gut wenn mehr Menschen die Zivilcourage hätten und sich offen und selbstbewusst äußern würden (ohne übergriffig zu werden). In Abwägung der Vor- und Nachteile überwiegen für mich aber insgesamt gesehen ganz klar die Nachteile. Für gewisse kontroverse (oder heikle) Themen und Bereiche wäre eine Klarnamenpflich sehr schädlich und sie könnte auch sehr schnell der "Kontrolle von oben" im negativen Sinn des Wortes dienen. Eine Diskussion in der Sache muss auch ohne Klarnamen möglich sein. Allerdings stimmt es, dass einige diese Freiheit missbrauchen und die Diskussionskultur extrem darunter leiden kann (aber nicht bei Salto!). Hier wäre eine gute Moderation gefragt und im Extremfall ist eine Löschung des Kommentars oder sogar die Blockierung des Accounts ausreichend. Aber man sollte auch nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen und jegliche Kritik gleich abwürgen wollen.

Mi., 10.06.2020 - 20:29 Permalink