Gesellschaft | Maskenaffäre

Nordkoreanische Verhältnisse

Generaldirektor Florian Zerzer verweigert den meisten Bediensteten die Ermächtigung vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages zu erscheinen. Ein Skandal im Skandal.
maulkorb
Foto: upi
Der Mediziner traut seinen Augen immer noch nicht. „Ich habe mir gedacht, das muss ein Fehler sein“, sagt der Mann, der seit Jahrzehnten im Südtiroler Sanitätsbetrieb arbeitet. Ungläubig schaut er auf das Schreiben vor sich.
Dort heißt es: „Nachdem Sie mit dem Thema der persönlichen Schutzausrüstung und der diesbezüglichen Beschaffung in dieser Krisenzeit nicht konfrontiert waren, kann ich Sie auch nicht ermächtigen, in der Arbeitszeit an der Anhörung teilzunehmen.“
Unterzeichnet: „Mit freundlichen Grüßen, Florian Zerzer, Generaldirektor - Südtiroler Sanitätsbetrieb.
Dass der Arzt an einen Fehler denkt, liegt auch an seiner Funktion. Er ist als leitender Notfallmediziner in einem Südtiroler Krankenhaus tätig und in die Bezirks- und Landesgremien eingebunden. Seit Monaten gehört der Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung zu seinem täglichen Alltag. „Ich kann mich nur mehr wundern“, sagt er zu Salto.bz.
Der Arzt ist nicht der Einzige, der empört ist. Denn die Nichtermächtigung wurde vor zwei Tagen zeitgleich mehreren Dutzend Bediensteten des Südtiroler Sanitätsbetriebes zugestellt.
Das Schreiben ist ein Skandal im Skandal.
Es ist ein amtlicher Maulkorb und der klare Versuch der Spitze des Südtiroler Sanitätsbetriebes die eigenen Mitarbeiter von der Anhörung vor einem institutionellen Untersuchungsausschuss abspenstig zu machen. „Ich sehe das als klare Einschüchterung“, sagt ein anderer Sanitätsbediensteter, der ebenfalls diese Mail bekommen hat.
„Ich sehe das als klare Einschüchterung“
Ein Bediensteter
Der Schachzug von Florian Zerzer erinnert notgedrungen an die Vorgangsweisen in totalitären Systemen. Vor allem wenn man die Vorgeschichte kennt.


Die Einladung

 
Der Hahnenkampf in und um den Maskenuntersuchungsausschuss des Landtages ist hinlänglich bekannt. Vor zwei Wochen konnten sich Opposition und Mehrheit auf eine gemeinsame Vorgangsweise einigen.
In der Sitzung vom 10. Juli 2020 wurde von den Kommissionsmitgliedern beschlossen, alle Personen, die zur Anhörung vor dem Ausschuss eingeplant werden sollen, anzuschreiben und diese zu ersuchen, ihre Bereitschaft an der Anhörung teilzunehmen, dem Ausschuss mitzuteilen.
Einige Tage später verschickte Kommissionspräsident Franz Ploner ein Schreiben an alle jene, die auf der längst genehmigten Anhörungsliste stehen, mit der Bitte bis zum 27. Juli 2020 dem Sekretariat des Ausschusses ihre Entscheidung mitzuteilen.
 
 
In dem Schreiben heißt es:
 
Sollten wir bis zum 27. Juli von Ihnen keine Rückmeldung bekommen, dann gehen wir davon aus, dass Sie zur Anhörung vor dem Untersuchungsausschusses erscheinen werden und wir die Terminplanung vornehmen können. Den Anhörungstermin werden wir Ihnen frühzeitig mitteilen.
Abschließend möchte ich mich bei Ihnen im Namen aller Kommissionsmitglieder recht herzlich für Ihre Bereitschaft zur Anhörung bedanken! Es ist keinesfalls selbstverständlich, unter diesen "besonderen" Umständen neben den alltäglichen Belastungen zur Anhörung vor dem UA zu erscheinen. Dafür gebührt Ihnen unser großer Dank!
 

Die Liste

 
Am 17. Juli trudelte bei Kommissionspräsident Franz Ploner ein Schreiben von Florian Zerzer ein, das gleichzeitig auch zur Kenntnis an den Gesundheitslandesrat Thomas Widmann geht.
Der Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes:
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Untersuchungsausschusses Dr. Ploner,
so wie der Unterfertigte haben auch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Südtiroler Sanitätsbetriebes das Informationsschreiben zur Anhörung im Untersuchungsausschuss erhalten, mit dem Ersuchen dem Untersuchungsausschuss mitzuteilen, ob sie bereit sind, an der Anhörung teilzunehmen.
 
 
Damit die Betriebsdirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes den angeschriebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsprechende Informationen (z.B. ob die Teilnahme an der Anhörung innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit erfolgt, ob dies als Außendienst bewertet wird, usw.) zukommen lassen kann, ersuche ich Sie uns eine entsprechende Liste zu übermitteln, wer vonseiten des Untersuchungsausschusses von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Südtiroler Sanitätsbetriebes das genannte Schreiben erhalten hat.
Auf Ihr Entgegenkommen bauend, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Der Generaldirektor Dr. Florian Zerzer“.
 
Kurze Zeit später übermittelt das Ausschusssekretariat Zerzer die vollständige Liste der anzuhörenden Sanitätsmitarbeiter und – mitarbeiterinnen. Nach Informationen von Salto.bz sollen darauf über 40 Namen stehen.
 

Der Maulkorb

 
Fast alle, die auf dieser Liste stehen, erhielten am späten Nachmittag des 21. Juli 2020 dann eine Mail von Florian Zerzer.
In dem Schreiben heißt es:
 
Sie haben ein Informationsschreiben zur Anhörung in der sogenannten „Maskenaffäre“ vom Präsidenten des Untersuchungsausschusses des Landtages, Dr. Franz Ploner, erhalten.
Darin werden Sie aufgefordert bis zum 27.07.2020 mitzuteilen, ob Sie daran teilnehmen werden oder nicht.
 
Dazu möchte ich Ihnen folgende Informationen geben:
  • Der Untersuchungsausschuss ist ein Kontrollinstitut des Landtages.
  • Der Untersuchungsausschuss des Landtages ist ein politisches Gremium, kein juridisches und somit geht es hier in erster Linie um Klärungen und Zielsetzungen, die einzelne Parteien festlegen.
  • Die Teilnahme ist fakultativ und nicht obligatorisch.
  • Der Untersuchungsausschuss macht eine politische Bewertung, ob die Regierung ihrer Verantwortung gerecht geworden ist.
Nachdem Sie mit dem Thema der persönlichen Schutzausrüstung und der diesbezüglichen Beschaffung in dieser Krisenzeit nicht konfrontiert waren, kann ich Sie auch nicht ermächtigen, in der Arbeitszeit an der Anhörung teilzunehmen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Florian Zerzer.“
 
 
Was die Sache noch brisanter macht, es handelt sich nicht um ein persönliches Schreiben, sondern um eine Rundmail.
Das geht eindeutig aus der unpersönlichen Anrede hervor. Dort heißt es: „Sehr geehrte Direktorinnen und Direktoren, geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“.
Demnach dürfte diese Nicht-Ermächtigung auch an die vorgeladenen Abteilungs- und Verwaltungsdirektoren/Innen gegangen sein.
 

Urlaub für Anhörung

 
Der Sinn dieses Schreibens ist mehr als klar.
Wer damit vor den Untersuchungsausschuss des Landtages aussagen will, muss Urlaub oder Zeitausgleich beantragen. Es ist ein klares Hindernis für alle jene, die ihrer Bürgerpflicht nachkommen wollen.
Dass der Maulkorb dabei ganz ungeniert ausgerechnet von Florian Zerzer verteilt wird, ist nur mehr das I-Tüpfelchen in diesem Schmierentheater.
Formalrechtlich müssen öffentliche Angestellte ihre Vorgesetzten um Erlaubnis fragen, vor einem Untersuchungsausschuss des Landtages auszusagen. Das Gesetz spricht hier eindeutig vom direkten Vorgesetzten. Dieser ist etwa für einen Mitarbeiter in Meran die dortige Betriebsdirektion.
Doch Florian Zerzer sieht das anscheinend anders.
Obwohl der Generaldirektor von den Untersuchungen des Landtages direkt betroffen ist und Florian Zerzer in Sachen Schutzmaterialien in das Ermittlungsregister der Bozner Staatsanwaltschaft eingetragen ist, maßt sich der Sanitätsgeneral an, persönlich die Ermächtigungen zu verweigern.
Dabei hat anscheinend Zerzer auch nach eigenem Gutdünken entschieden, wen er zur Aussage zulassen will und wen nicht. Denn Einigen aus der Liste wurde – nach gesicherten Informationen von Salto.bz – sehr wohl von Zerzer die Erlaubnis erteilt vor dem Untersuchungsausschuss aufzutreten.
Ermächtigung kommt von Macht. Diese Vorgänge zeigen exemplarisch, wie man Macht missbrauchen kann.
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Salto User
Günther Alois … Do., 23.07.2020 - 07:04

Herr Zerzer,befinden wir uns in einem demokratischen Südtirol,oder in einem Land,wo man bewusst,aus welchen Gründen auch immer"MAULKÖRBE" verteilt? Ihre Verhaltensweise schlägt dem Fass den Boden aus-SKANDAL PUR!Treten sie sofort zurück!!

Do., 23.07.2020 - 07:04 Permalink
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Salto User
Manfred Gasser Do., 23.07.2020 - 07:31

Sehr geehrter C. F., das ist doch noch kein Maulkorb, sondern "nur" eine kleine Einschüchterung. Wenn all den betroffenen Personen der Antrag auf Urlaub oder Ausgleich abgewiesen würde, dann könnte man von Maulkorb sprechen.
Ich persönlich würde sehr gerne einen Urlaubstag opfern, wenn ich damit zur Wahrheitsfindung beitragen könnte.

Do., 23.07.2020 - 07:31 Permalink
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Renate.Holzeisen Do., 23.07.2020 - 07:39

Dieser Mann ist an dieser zentralen und äußerst wichtigen Position längst nicht mehr tragbar, und er ist ein plakativer Ausdruck, des von Inkompetenz und Arroganz geprägten Machtmissbrauchs der SVP.

Do., 23.07.2020 - 07:39 Permalink
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Manfred Klotz Do., 23.07.2020 - 07:52

Im Sinne der Kontrollfunktion des Landtags ist es schon in Ordnung, der Sache auf den Grund zu gehen. Auch wenn der U-Ausschuss nur eine politische Bewertung vornehmen kann und eine solche, in diesem Zusammenhang, ziemlich lächerlich ist und höchstens den Fall Schlauchtücher betreffen kann. Ich halte Florian Zerzer für maßlos überfordert und fehl am Platz, aber von einem Maulkorb zu sprechen ist doch etwas weit hergeholt. Es geht um das Erscheinen während der Arbeitszeit. Der U-Ausschuss ist sicher gerne bereit, die SABES-Mitarbeiter in der arbeitsfreien Zeit anzuhören, es muss also auch nicht Urlaub oder Zeitausgleich beantragt werden. Ob ein Mitarbeiter in der Freizeit oder während der Arbeitszeit aussagt, ist doch wohl einerlei, oder?
Wenn es stimmt, dass der U-Ausschuss Mitarbeiter eingeladen hat, die mit der Beschaffung nichts zu tun hatten (so wenigstens entnimmt man der Zerzer-Mail), ist deren Anhörung auch wirklich umsonst, finde ich. Die Anhörung nicht betroffener Personen trägt sicher nicht zur Klärung bei, allerdings ist das Querstellen von Zerzer ein weiterer kleiner Selbstmord.

Do., 23.07.2020 - 07:52 Permalink
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pérvasion Do., 23.07.2020 - 08:15

Antwort auf von Manfred Klotz

Einverstanden, dass die Betreffenden nicht notwendigerweise während der Arbeitszeit aussagen müssen. Nicht in die Beschaffung involviertes Personal kann aber (zum Beispiel) sehr wohl zur Klärung der Frage beitragen, wann in den maßgeblichen Abteilungen welche Schutzausrüstung verfügbar und ob die chinesische Ware brauchbar war.

Do., 23.07.2020 - 08:15 Permalink
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Manfred Klotz Fr., 24.07.2020 - 07:50

Antwort auf von pérvasion

Dann muss der U-Ausschuss aber ALLE ausnahmslos einladen und nicht ein paar. Ob die Ware brauchbar ist oder nicht, wird kein Mitarbeiter wirklich feststellen können (es sei denn rein empirisch und subjektiv), wenn seine Aussage aber nicht fundiert ist, ist sie umsonst. Es geht im Grunde auch nicht um die Qualität der Ware (die anderswo durchaus verwendet wird), sondern um die Verfahren zur Beschaffung und um Mauscheleien rund um die Beschaffung.
Aber in diesem Zsuammenhang ist der eigentliche Streitpunkt die Arbeitszeit. Ich bin für gewöhnlich mit Christophs Einschätzungen einverstanden und schätze seine Courage (als Journalist hat man es in Südtirol nicht leicht), aber hier Zerzer einen Strick zu drehen ist relativ haltlos.

Fr., 24.07.2020 - 07:50 Permalink
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Manfred Klotz Sa., 25.07.2020 - 07:56

Antwort auf von Georg Holzer

Ich habe mich offensichtlich nicht für jeden klar genug ausgedrückt. Ich habe geschrieben "aber HIER Zerzer einen Strick zu drehen", also im Zusammenhang mit dieser E-Mail, nicht im Allgemeinen, denn (wie ich im ersten Kommentar schon schrieb) ich denke auch dass Zerzer scheibchenweise Selbstmord begangen hat. Nebenbei richtet sich die Aussage vom Strick drehen an Christoph Franceschini, nicht an den U-Ausschuss. Bei aufmerksamem Lesen, müsste das eigentlich schon klar sein.

Sa., 25.07.2020 - 07:56 Permalink
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pérvasion So., 26.07.2020 - 07:17

Antwort auf von Manfred Klotz

»Es geht im Grunde auch nicht um die Qualität der Ware (die anderswo durchaus verwendet wird), sondern um die Verfahren zur Beschaffung und um Mauscheleien rund um die Beschaffung.«

Das ist falsch.

»„Wir haben beschlossen, den Untersuchungsgegenstand von den Masken auf die Schutzausrüstung im Allgemeinen zu erweitern und dabei den Ankauf und die Verwendung zu analysieren und zu bewerten“, erklärt Vorsitzender Ploner.«

Quelle: Pressemitteilung des Landtags vom 22. Mai.

Es geht also auch um die Verwendung.

»Dann muss der U-Ausschuss aber ALLE ausnahmslos einladen und nicht ein paar.«

Warum sollte das so sein? Ich weiß zwar nicht, nach welchen Kriterien eingeladen wurde, aber es würde auch eine Stichprobe (z.B. an Mitarbeiterinnen der Covid-Abteilungen) reichen.

»Ob die Ware brauchbar ist oder nicht, wird kein Mitarbeiter wirklich feststellen können […]«

Das hängt davon ab, was wir im konkreten Fall unter "brauchbar" verstehen. Sollte es z.B. Hinweise geben, dass die Masken häufig schon beim Aufsetzen gebrochen oder beim Sprechen verrutscht sind, können dies ggf. auch Mitarbeiterinnen bestätigen.

So., 26.07.2020 - 07:17 Permalink
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Manfred Klotz So., 26.07.2020 - 07:34

Antwort auf von pérvasion

"Qualität" und "Verwendung" sind eine Einheit. Wenn die Qualität nicht passt, kann ein Mundschutz eben (wenigstens für bestimmte Zwecke) nicht eingesetzt werden. Aber darum kann es dem U-Ausschuss nicht gehen, denn er hat nicht die Aufgabe materialtechnische Aspekte zu klären, da haben die Mitglieder wohl auch kaum die Kenntnisse dafür.
Wenn ich schreibe "Alle einladen", dann deshalb die Einladungen offensichtlich recht sinnfrei verschickt worden sind. Wenn sie nicht gezielt an Mitarbeiter geschickt wurden, die mit dem Beschaffungsprozess oder mit den Qualitätstests - sollte es solche intern gegeben haben - dann muss ich wohl alle Mitarbeiter einladen um ein statistisch korrektes Bild zu erhalten, denn was Unbeteiligte abgeben können ist höchstens eine subjektive Einschätzung. Bei weniger als 40 Geladenen, lässt sich da kein relevanter Eindruck gewinnen. Dies betrifft gerade deine abschließende Behauptung.

So., 26.07.2020 - 07:34 Permalink
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pérvasion So., 26.07.2020 - 07:58

Antwort auf von Manfred Klotz

»"Qualität" und "Verwendung" sind eine Einheit. Wenn die Qualität nicht passt, kann ein Mundschutz eben (wenigstens für bestimmte Zwecke) nicht eingesetzt werden.«

Genau so sehe ich es auch.

»Aber darum kann es dem U-Ausschuss nicht gehen, denn er hat nicht die Aufgabe materialtechnische Aspekte zu klären, da haben die Mitglieder wohl auch kaum die Kenntnisse dafür.«

Ob eine Maske bricht oder nicht, kann sogar ich beurteilen. Es geht also darum, welche materialtechnischen Aspekte für den U-Ausschuss interessant sind.

»Wenn ich schreibe "Alle einladen", dann deshalb die Einladungen offensichtlich recht sinnfrei verschickt worden sind.«

Offensichtlich recht sinnfrei? Woher wissen Sie das? Kennen Sie die Kriterien?

»Wenn sie nicht gezielt an Mitarbeiter geschickt wurden, die mit dem Beschaffungsprozess oder mit den Qualitätstests - sollte es solche intern gegeben haben - dann muss ich wohl alle Mitarbeiter einladen um ein statistisch korrektes Bild zu erhalten, denn was Unbeteiligte abgeben können ist höchstens eine subjektive Einschätzung.«

Falsifikation sagt Ihnen was? Sollte z.B. vonseiten der Sabes-Führung die Behauptung im Raum stehen, dass die betreffenden Masken nie in den Covid-Abteilungen im Einsatz waren, reicht auch schon eine einzige Aussage, um dies zu widerlegen.

(Obwohl es hier wohl nicht um "statistisch korrekt" geht, bräuchte man übrigens selbst dafür nicht "alle" einzuladen.)

»Bei weniger als 40 Geladenen, lässt sich da kein relevanter Eindruck gewinnen. Dies betrifft gerade deine abschließende Behauptung.«

Wenn ich in einem derart sensiblen Bereich auch nur fünf Leute habe, die z.B. bezeugen, dass die Masken ständig gebrochen sind, könnte das schon reichen. Solche Masken dürfen bei normaler Verwendung im Grunde "nie" brechen.

So., 26.07.2020 - 07:58 Permalink
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Manfred Klotz Mo., 27.07.2020 - 07:19

Antwort auf von pérvasion

Bei Tausenden Masken, die angeschafft wurden und Hunderten, die eine solche benutzen, ist die Beobachtung von 5 Personen irrelevant. Wenn beispielsweise diese 5 Personen - selbst mehrheitlich - keine negative Einschätzung abgeben, heißt das nicht, dass die Qualität der Ware passt und umgekehrt auch nicht.
Bezüglich Falsifikation: genau deshalb müsste der U-Ausschuss ALLE Mitarbeiter einladen, denn unter 40 einen Gegenbeweis zu finden ist schwieriger als unter 400. Wenn also unter den 40 Geladenen keiner die Aussage der SABES widerlegt, wäre sie, Ihrer Meinung nach, bestätigt. Das stimmt aber nicht unbedingt. Der U-Ausschuss hat die Aufgabe den Sachverhalt zu klären und nicht eine statistische Berechnung aufzustellen, ob die Aussagen/Vorgehensweisen der SABES falsch gewesen sein könnten oder nicht.
Ihre abschließende Bemerkung ist auch nicht unbedingt schlüssig. Materialfehler lassen sich besonders bei Massenprodukten nicht ausschließen, das muss nicht heißen, dass die gesamte Ware nichts taugt und umgekehrt eben auch nicht.
Aber diese Betrachtungen gehen am eigentlich Thema vorbei und zwar, dass offensichtlich wahllos Mitarbeiter eingeladen wurden. Sonst hätte es die Bemerkung "Nachdem Sie mit dem Thema der persönlichen Schutzausrüstung und der diesbezüglichen Beschaffung in dieser Krisenzeit nicht konfrontiert waren", in Zerzer's E-Mail nicht gegeben, denn dass Zerzer weiß, wer von den 40 Geladenen am Verfahren beteiligt war, dürfen wir schon annehmen.
Das soll keine Verteidigung von Zerzer sein, es geht mir nur um Sachlichkeit. Die Tatsache, dass Zerzer die Sache ziemlich verbockt hat, soll keine Rechtfertigung für einen Rundumschlag sein. Das schmälert auch die Qualität der Kritik.

Mo., 27.07.2020 - 07:19 Permalink
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pérvasion Mo., 27.07.2020 - 07:37

Antwort auf von Manfred Klotz

»Wenn beispielsweise diese 5 Personen - selbst mehrheitlich - keine negative Einschätzung abgeben, heißt das nicht, dass die Qualität der Ware passt und umgekehrt auch nicht.«

Doch, umgekehrt schon.

»Wenn also unter den 40 Geladenen keiner die Aussage der SABES widerlegt, wäre sie, Ihrer Meinung nach, bestätigt.«

Sie haben das Prinzip der Falsifikation anscheinend nicht verstanden.

» Ihre abschließende Bemerkung ist auch nicht unbedingt schlüssig. Materialfehler lassen sich besonders bei Massenprodukten nicht ausschließen, das muss nicht heißen, dass die gesamte Ware nichts taugt und umgekehrt eben auch nicht.«

Rückschlüsse auf die *gesamte* Ware sind nicht nötig. Brüche sind bei *dieser* Art der Ware soweit ich weiß grundsätzlich hoch problematisch, da reichen auch einzelne Schilderungen.

»denn dass Zerzer weiß, wer von den 40 Geladenen am Verfahren beteiligt war, dürfen wir schon annehmen.«

Das weiß Zerzer sicher. Aber er weiß möglicherweise nicht, an welchen weiteren Informationen der U-Ausschuss interessiert ist.

Mo., 27.07.2020 - 07:37 Permalink
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Manfred Klotz Mo., 27.07.2020 - 13:13

Antwort auf von pérvasion

Nein, auch umgekehrt nicht. Denn umgekehrt würde bedeuten, dass wenn 5 Personen die Qualität der Masken beanstanden, laut Ihrer Einschätzung, die Ware dann nicht OK ist. Sie werden einsehen, dass das bei der Menge an Ware kein Argument ist.

Wenn Sie mit "Falsifikation" die Widerlegung einer Behauptung mit einem Beweis meinen, dann haben ganz offensichtlich Sie das Prinzip nicht verstanden. Wenn Sie damit etwas anderes meinten, müssen Sie den richtigen Begriff benutzen. Die Bedeutung von "Falsifikation" ist die, die ich geschrieben habe.

Für Rückschlüsse auf die Qualität einer Lieferung, zumal in dieser Größenordnung, reichen einzelne Schilderungen NICHT aus.

Sie haben recht, dass Zerzer vielleicht nicht weiß, an welchen "weiteren Informationen", der U-Ausschuss interessiert sein könnte, aber sie werden auch eingestehen müssen, dass der U-Ausschuss auch nicht wirklich weiß, wer unter den Mitarbeitern weitere Informationen liefern kann, außer wir nehmen an, dass die Mitglieder des U-Ausschusses alle Mitarbeiter und deren Aufgabenbereich bestens kennen.
Und über allem schwebt aber die einzige Berechtigung des U-Ausschusses: eine politische Bewertung vorzunehmen. Da ist auch die Aussage über 100 gebrochene Masken irrelevant.

Mo., 27.07.2020 - 13:13 Permalink
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pérvasion Di., 28.07.2020 - 18:39

Antwort auf von Manfred Klotz

»Wenn Sie mit "Falsifikation" die Widerlegung einer Behauptung mit einem Beweis meinen, dann haben ganz offensichtlich Sie das Prinzip nicht verstanden. Wenn Sie damit etwas anderes meinten, müssen Sie den richtigen Begriff benutzen. Die Bedeutung von "Falsifikation" ist die, die ich geschrieben habe.«

Sie wissen offenbar nicht wirklich, was die Falsifikation ist. Nicht schlimm, aber Sie könnten (vielleicht auf Wikipedia oder noch besser in einem seriösen Nachschlagewerk) nachschlagen, was das für eine Methodik ist.

Di., 28.07.2020 - 18:39 Permalink
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rotaderga Do., 23.07.2020 - 07:59

Bemühen wir nicht immer wieder das Ausland (Nordkoreanische Verhältnisse).
Es ist Südtirol, durch und durch; seit der Nachkriegszeit hat sich wenig verändert.
Das Internet bringt mehr an die Öffentlichkeit.

Do., 23.07.2020 - 07:59 Permalink
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Salto User
Sepp.Bacher Do., 23.07.2020 - 10:26

Ich kann nicht einschätzen, was rechtlich korrekt wäre. Folglich ist es auch schwer zu bewerten, ob der Vergleich Nord-Korea passend ist. Eines ist aber klar: Florian Zerzer tut alles um zu demonstrieren, dass er nur Entscheidungen trifft, welche der Politik gefällig sind.

Do., 23.07.2020 - 10:26 Permalink
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gorgias Do., 23.07.2020 - 14:37

Antwort auf von Matti Messer

Der Titel ist in keinster Weise angemessen und hat das rethorische Mittel der Hyperbel bei weitem überspannt.
Wer sich mit Nordkorea oder in Nazi-Deutschland offen kritisch äußert, kann mit mehr oder weniger mit den selben Konsequenzen rechnen: Und zwar mit Hinrichtung, Straflager oder beidem.

Ich finde den Titel des Artikels genauso grotesk, als wenn man von "Nazi Verhältnisse" gesprochen hätte.

Do., 23.07.2020 - 14:37 Permalink
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Salto User
Sepp.Bacher Do., 23.07.2020 - 16:35

Antwort auf von Matti Messer

Sie haben Recht: Nordkorea passt als Vergleich nicht, denn dort gibt es weder eine Opposition, noch einen Untersuchungsausschuss, folglich kann auch niemand zu einer Aussage gerufen werden (folglich kein Vergleich).
Als Vergleich taugen würde eher offizielle Demokratien, die aber die Meinungsfreiheit eingeschränkt haben; in Europa z. B. Polen und Ungarn.

Do., 23.07.2020 - 16:35 Permalink
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Manfred Klotz Mo., 27.07.2020 - 07:30

Antwort auf von pérvasion

Zerzer schreibt in seiner E-Mail, dass er den eingeladenen Mitarbeitern (die nicht mit dem Beschaffungsprozess konfrontiert waren), nicht zugestehen kann, dass sie ihre Aussage während der ARBEITSZEIT machen. Dass Mitarbeiter auch in ihrer Freizeit nicht aussagen dürfen steht nirgends geschrieben (wäre auch kaum möglich). Aus dem Verweis auf die Nicht-Beteiligung ergibt sich als logische Folge, dass die Mitarbeiter, die hingegen direkt mit dem Beschaffungsprozess beschäftigt waren, ihre Aussage während der Arbeitszeit machen können. Also ist es in keinem der beiden Fälle zwingend nötig, dass sich ein Mitarbeiter frei nehmen muss, um auszusagen. Deshalb ist die Aussage falsch.

Mo., 27.07.2020 - 07:30 Permalink
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pérvasion Mo., 27.07.2020 - 10:30

Antwort auf von Manfred Klotz

Wir wissen nicht (oder jedenfalls weiß ich nicht), wann der U-Ausschuss tagt. Es kann also — soweit ich das einschätzen kann — gut sein, dass sich jemand, um aussagen zu können, freinehmen muss, wenn die Sitzungstermine des Ausschusses mit den eigenen Arbeitszeiten kollidieren.

Ich fände das allerdings nicht dramatisch.

Mo., 27.07.2020 - 10:30 Permalink
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Manfred Klotz Mo., 27.07.2020 - 12:33

Antwort auf von pérvasion

Ihre Haarspalterei wird langsam lächerlich. Glauben Sie im Ernst, dass der U-Ausschuss, der um Aufklärung bemüht ist (auch wenn ich die Absichten etwas bezweifle), einem Mitarbeiter der freiwillig aussagen will nicht zeitlich entgegenkommt, um an seine Aussage zu kommen?

Mo., 27.07.2020 - 12:33 Permalink
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pérvasion Mo., 27.07.2020 - 12:44

Antwort auf von Manfred Klotz

Ich denke das tatsächlich, denn dafür müssten die Mitglieder u. U. aus allen Teilen des Landes extra anreisen.

Ihr wiederholter Vorwurf der Haarspalterei ist nichts als ein rhetorischer Trick. Schließlich sind Sie es, die hier unhaltbare Behauptungen in den Raum gestellt haben, die Sie nicht zu verteidigen imstande sind.

Mo., 27.07.2020 - 12:44 Permalink
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Manfred Klotz Di., 28.07.2020 - 08:28

Antwort auf von pérvasion

Es ist kein rhetorischer Trick, Sie betreiben tatsächlich Haarspalterei. Worin besteht die "unhaltbare Behauptung", wenn ich sage, dass der Vorwurf an die Adresse Zerzers (ich wiederhole, ich halte ihn für überfordert), den U-Ausschuss zu boikottieren, in diesem Fall nicht wirklich angebracht ist?
Zur Ihrer Information: die Landtagsabgeordneten haben keine fixe Arbeitszeit, wenn sie also Aufklärung betreiben wollen, dann tun sie das auch nach 17 Uhr oder am Samstag. Es geht ja nicht um Hunderte Mitarbeiter, die zu befragen sind, sondern um einen Teil der 40, die eingeladen wurden. Also ist schon eher Ihre Aussage ein rhetorischer Trick.

Di., 28.07.2020 - 08:28 Permalink
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pérvasion Di., 28.07.2020 - 18:18

Antwort auf von Manfred Klotz

»Worin besteht die "unhaltbare Behauptung", wenn ich sage, dass der Vorwurf an die Adresse Zerzers […], den U-Ausschuss zu boikottieren, in diesem Fall nicht wirklich angebracht ist?«

Es geht hier nicht um die Aussage, dass der Vorwurf an die Adresse Zerzers nicht angebracht ist. Wenn sie diesen Diskussionsstrang nach oben verfolgen, merken Sie, dass es um Ihre Aussage, dass

»[…] sich niemand, der eine Aussage machen möchte, frei nehmen muss.«

Und die konnten Sie nicht belegen. Mag sein, dass die zehn Mitglieder des U-Ausschusses so nett sind, wegen einer einzigen Aussage aus allen Teilen des Landes anzureisen, doch das wissen Sie (wir) eben nicht.

Di., 28.07.2020 - 18:18 Permalink
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pérvasion Di., 04.08.2020 - 13:03

Antwort auf von Manfred Klotz

Ich habe nie behauptet, dass sich jemand freinehmen muss. Also muss ich es auch nicht belegen.

Sie haben aber sehr wohl behauptet (und soeben wiederholt), dass sich niemand freinehmen muss, um vor dem Ausschuss auszusagen. Sie müssten es also wennschon belegen können. Doch das können Sie eben nicht.

Im Klartext: Ich mache keine nicht belegbare Aussage. Sie schon. Und Sie beharren darauf.

Recht bekommt man aber nicht einfach nur dadurch, dass man einen längeren Atem (oder mehr Zeit) hat.

Di., 04.08.2020 - 13:03 Permalink
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Georg Holzer Do., 23.07.2020 - 18:22

Ich verstehe die Spitze der Sanität nicht, warum Zerzer (Widmann) die Befragung der Mitarbeiter nicht wirklich zulässt, sie könnten doch froh sein, dass endlich Klarheit geschaffen wird. Dann hört doch endlich der Medienzirkus um die "Schutzausrüstung und Schlauchtücher" auf... wenn man den Artikel liest und die vorherigen, dann muss man wohl annehmen dass bestimmte Damen und Herren was zu verbergen haben und in einen Skandal ausartet? Wie kommt ein Zerzer zu dieser Entscheidung die Befragung der Mitarbeiter verhindern zu wollen, eigentlich müsste er, die Sanitätsspitze und die Politik (SVP voran) ja froh sein endlich Klarheit zu schaffen oder? Kompliment an Herrn Franceschini für die Recherche und die objektive Berichterstattung!

Do., 23.07.2020 - 18:22 Permalink
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Manfred Klotz Sa., 25.07.2020 - 08:03

Antwort auf von Georg Holzer

Die E-Mail betrifft Mitarbeiter, die NICHT mit der Beschaffung konfrontiert waren und daher in diesem Zusammenhang keine sachdienlichen Hinweise für die Aufklärung geben können. Es besteht somit auch nicht eine Rechtfertigung sich vom Arbeitsplatz auf Kosten des Arbeitgebers zu entfernen. Wenn ein Mitarbeiter glaubt, etwas zur Wahrheitsfindung beitragen zu können, kann er dies in jedem Fall tun, entweder indem er sich eine Stunde frei nimmt, oder dies in der arbeitsfreien Zeit tut. Was spricht hier dagegen? Zerzer kann das also nicht verhindern (wenn er es verhindern wollte), daher ist Ihre Aussage auch nicht korrekt.

Sa., 25.07.2020 - 08:03 Permalink
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Manfred Klotz So., 26.07.2020 - 07:41

Antwort auf von pérvasion

Das geht aus der E-Mail so hervor. Zerzer hat ja die Liste der Personen angefordert, die vom U-Ausschuss eingeladen wurden und ich denke schon - bei allen Fettnäpchen und Regelbrüchen Zerzers - dass er weiß, wer im Beschaffungsprozess involviert war.

So., 26.07.2020 - 07:41 Permalink
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Manfred Klotz Mo., 27.07.2020 - 07:35

Antwort auf von pérvasion

Das U-Ausschuss weiß aber mit Sicherheit noch weniger, wer unter den nicht direkt Betroffenen sachdienliche Hinweise geben könnte.
Sie können Haarspalterei betreiben wie lange Sie wollen, Sie bleiben auf dem Holzweg, vor Allem, weil es um die Frage während oder nicht während der Arbeitszeit geht.

Mo., 27.07.2020 - 07:35 Permalink
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pérvasion Mo., 27.07.2020 - 10:35

Antwort auf von Manfred Klotz

Die Frage während oder nicht während der Arbeitszeit ist mir egal (vgl. hierzu auch meinen Kommentar vom 23. Juli um 8.15 Uhr). Aber dass Sie unterstellen, nur Zerzer wüsste, wer für den U-Ausschuss interessant sein kann, ist und bleibt äußerst kurios.

Bis zum Gegenbeweis (und den hat Zerzer mit seiner Einschätzung nicht erbracht — und wohl auch nicht erbringen wollen) sollten wir davon ausgehen, dass der U-Ausschuss schon weiß, warum er bestimmte Personen eingeladen hat, auch wenn sie nicht in die Materialbeschaffung involviert waren.

Mo., 27.07.2020 - 10:35 Permalink
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Manfred Klotz Mo., 27.07.2020 - 12:29

Antwort auf von pérvasion

Ob Ihnen das egal ist ist mir egal, es ist aber das eigentliche Thema. Ich habe nicht unterstellt, nur Zerzer wüsste wer von den Mitarbeitern mit dem Beschaffungsprozess konfrontiert war, sondern, dass er es sicher besser weiß als der U-Ausschuss. Ich glaube diese Annahme ist auch logisch.

Mo., 27.07.2020 - 12:29 Permalink
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Manfred Klotz Di., 28.07.2020 - 08:22

Antwort auf von pérvasion

Vor Ihnen würde wahrscheinlich auch der Meister aller Sophisten den Hut ziehen.
Ich habe nirgends geschrieben, dass Zerzer ENTSCHEIDEN soll wer aussagen soll- auf das läuft Ihre Verdrehung letztlich hinaus, sondern, dass er sicher eher weiß, wer am Beschaffungsprozess beteiligt war, nachdem er ja weiß, wer eingeladen wurde. Oder haben Sie einen Beweis, dass Zerzer eingeladenen Mitarbeitern untersagt vor dem U-Ausschuss auszusagen?
Mein Kommentar sagt im Übrigen genau so wenig über meine Einstellung zum Thema aus, wie Ihre ärgerliche Art über Ihre Fähigkeit sinnerfassend zu lesen.

Di., 28.07.2020 - 08:22 Permalink